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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Hinrichtung von drei Hexen am 4. November 1585 in Baden (Schweiz), Abbildung aus der Wickiana (Sammlung des Johann Jakob Wick, Zentralbibliothek (central library) Zürich)
English: execution of three witches on 4 November 1585 in Baden (Switzerland), illustration from the Wickiana (collection of Johann Jakob Wick, Zentralbibliothek Zürich)
Datum
Quelle
Deutsch: Dietegen Guggenbühl: Hexen. In: Sandoz-Bulletin 24 (1971), S. 27-40, hier S. 38
English: magazine: Dietegen Guggenbühl: Hexen. in: Sandoz-Bulletin 24 (1971), page 38
Urheber Johann Jakob Wick
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
This work is in the public domain in its country of origin, as the author's life ended more than 70 years ago (year 1588). Switzerlands law: http://www.agaltedrucke.zhbluzern.ch/recht.htm

Lizenz

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.

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Burning of three witches in Baden, Switzerland

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aktuell23:18, 24. Feb. 2006Vorschaubild der Version vom 23:18, 24. Feb. 2006650 × 613 (102 KB)HistoriografHinrichtung von drei Hexen am 4. November 1585 in Baden (Schweiz) Abbildung aus der Wickiana (Sammlung des Johann Jakob Wick, Zentralbibliothek Zürich) Source: Dietegen Guggenbühl: Hexen. In: Sandoz-Bulletin 24 (1971), S. 27-40, hier S. 38 Zur Schwei

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