Tsehai_Ethiopia_Cropped.jpg(271 × 529 Pixel, Dateigröße: 96 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
English: Image of Princess Tsehai of Ethiopia - Cropped
Deutsch: Bild von Prinzessin Tsahai - Ausschnitt
Datum
Quelle "Kronprinsparets orientresa" (Stockholm 1935) - Cropped from File:Waizero Manen.jpg
Urheber Unknown ("Local photo") - Cropped by Enyavar

Lizenz

Public domain This work is in the public domain in Ethiopia because its copyright protection has expired or it is exempted from copyright by virtue of the Proclamation No. 410/2004 on Copyright and Neighboring Rights Protection, enacted 2004 (details). The work meets one of the following criteria:
  • It is an anonymous, pseudonymous or posthumous work and 50 years have passed since the date of its publication
  • It is a collective or audiovisual work and 50 years have passed since the date of its publication
  • It is a photographic work, and 25 years have passed since the date of its creation (or publication, whatever date is the latest)
  • It is another kind of work, and 50 years have passed since the year of death of the author (or last-surviving author)
  • It is "any official text of a legislative, administrative or of legal nature, as well as official translations thereof"
Copyright notes

Copyright notes
Nach U.S. Circ. 38a. haben die folgenden Staaten weder die Berner Übereinkunft noch ein anderes Urheberrechtsabkommen unterzeichnet:
  • Äthiopien, Eritrea, Irak, Iran, Marshallinseln, Osttimor, Palau, Somalia, Somaliland und Südsudan.

Urheberrechtsansprüche dieser Staaten, dies betrifft Werke, die von Staatsbürgern eines dieser Staaten innerhalb ihres Landes veröffentlicht werden, werden in anderen Staaten nicht anerkannt und sind daher in den meisten anderen Staaten, wie Deutschland, Österreich, und der Schweiz, gemeinfrei.

Allerdings ist folgendes zu beachten
  • Werke, die in diesen Staaten von Staatsbürgern eines Unterzeichnerstaates der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen neben dem örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz ihres Heimatstaates und sind daher auch international geschützt.
  • Werke, die gleichzeitig (d. h. innerhalb von 30 Tagen) in einem Unterzeichnerstaat der Berner Übereinkunft veröffentlicht werden, genießen zusätzlich zum örtlichen Urheberrecht auch den Urheberrechtsschutz des Fremdstaates, der unter Umständen eine längere Schutzdauer vorsieht.
  • Unveröffentlichte Werke aus diesen Ländern sind möglicherweise vollständig urheberrechtlich geschützt.
  • Ein Werk aus einem dieser Länder kann in den USA gemäß URAA urheberrechtlich geschützt werden, wenn das Heimatland des Werks einen Urheberrechtsvertrag oder eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten abschließt und das Werk in seinem Heimatland weiterhin urheberrechtlich geschützt ist.

Äthiopien hat ein Urheberrechtsgesetz erlassen, das im Amtsblatt (Inoffizielle englische Übersetzung (WIPO)) veröffentlicht wurde und am 19. Juli 2004 in Kraft trat.

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