Datei:Schwäbisch Gmünd, StadtA A01 U510r zu 1483-03-15.tif

Originaldatei(3.307 × 2.338 Pixel, Dateigröße: 1,07 MB, MIME-Typ: image/tiff)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Regest nach NITSCH, Alfons (Bearb.): Das Spitalarchiv zum Heiligen Geist in Schwäbisch Gmünd. Inventar der Urkunden, Akten und Bände (Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg 9), Karlsruhe 1965, Nr. 584, S. 106f.: Vogt und Richter des Gerichts zu Ruppertshofen in der Waibelhub verhandeln über die Klage des Christian Zech zu Durlangen (Durnungen), dessen Fürsprecher Lienhard Mangolt ist, gegen Hans Hartmann, Klaus Hartmanns Sohn daselbst. Der Beklagte, der auf des Klägers Acker genannt Bruckacker eine Eiche umgehauen hat, erklärt durch seinen Fürsprecher Lienhard Kißling, er habe dies getan, als dieser Acker noch seinem Vater gehörte. Das Gericht entscheidet, daß der Beklagte dem Kläger eine Entschädigung zahlen soll. Siegler: Peter Schönleber, öff. Notar. Digitalisat bei ub.uni-heidelberg.de.
English: Court file of Christian Zech vs. Hans Hartmann from 1483.
Datum
Quelle Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd A01 U510r zu 1483-03-15
Eigener Scan
Urheber Sealed by Peter Schönleber, notary
Photo: David Schnur
Andere Versionen

Lizenz

Depicted manuscript

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Photo

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.

Kurzbeschreibungen

Urkunde des Gerichts zu Ruppertshofen in der Waibelhube

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:12, 24. Jan. 2019Vorschaubild der Version vom 14:12, 24. Jan. 20193.307 × 2.338 (1,07 MB)David SchnurUser created page with UploadWizard

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Metadaten