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Beschreibung

Beschreibung
English: Ngaio Marsh photographed during the 1940s : "Ngaio in the spotlight"
Datum 1940er Jahre
date QS:P,+1940-00-00T00:00:00Z/8
Quelle http://christchurchcitylibraries.com/Heritage/Photos/Disc17/IMG0038.asp
Urheber Photographer unidentified

Lizenz

Public domain
Dieses neuseeländische Werk ist in Neuseeland gemeinfrei (public domain), weil das Urheberrecht abgelaufen ist oder es dem Urheberrecht nicht unterliegt (Einzelheiten). Gemäß dem neuseeländischem Urheberrechtsgesetz von 1994 wie vom Ständigen Ausschuss für Urheberrecht der Library and Information Association of New Zealand (LIANZA) ausgearbeitet (Stand Mai 2011):
Art des Materials ist das Urheberrecht erloschen, wenn ...
 A  Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen, die anonym, unter einem Pseudonym oder mit unbekanntem Urheber veröffentlicht wurden: das Foto oder Werk vor dem
1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) gemacht oder veröffentlicht wurde
 B  Alle Werke der Krone (siehe Crown copyright (englisch)) aus dem Jahre 1944 oder früher stammt
 C  Nach 1945 von der Krone veröffentlichte Werke1 Keine Werke1 bis 2045
 D  Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen (außer A-C) der Urheber vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) starb
 E  Für mündliche Überlieferungen, Musik, computergenerierte Arbeiten und Tonaufnahmen mit gesprochenem Wort vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) veröffentlicht wurde
 F  Veröffentlichte Ausgaben2 vor dem 1 Januar 1999 (vor 25 Jahren) veröffentlicht wurde

1 Einige Regierungspublikationen unterliegen nicht dem Urheberrecht, darunter Gesetzentwürfe, Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Berichte der königlichen Kommission, ausgewählter Ausschüsse usw. Die vollständige Liste findest du in den Referenzen [1] oder [2].
2 bezieht sich auf die typografische Gestaltung und das Layout eines veröffentlichten Werks, z. B. bei Zeitungen.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, Switzerland and the United States are 70 years, and Venezuela is 60 years.

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