New_zealand_rugby_1897.jpg(700 × 404 Pixel, Dateigröße: 87 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
English: The New Zealand national rugby team that toured to Australia.
Datum
Quelle Here
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author

Lizenz

Template loop detected: Template:Autotranslate <includeonly></includeonly>"
Public domain
Dieses neuseelänidisches Werk ist in Neuseeland gemeinfrei (public domain), weil das Urheberrecht abgelaufen ist oder es dem Urheberrecht nicht unterliegt (Einzelheiten). Gemäß dem neuseeländischem Urheberrechtsgesetz von 1994 wie vom Ständigen Ausschuss für Urheberrecht der Library and Information Association of New Zealand (LIANZA) ausgearbeitet, Stand Mai 2011:
Art des Materials ist das Urheberrecht erloschen, wenn ...
 A  Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen, die anonym, unter einem Pseudonym oder mit unbekanntem Urheber veröffentlicht wurden: das Foto oder Werk vor dem
1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) gemacht oder veröffentlicht wurde
 B  Alle Werke der Krone (siehe Crown copyright (englisch)) aus dem Jahre 1944 oder früher stammt
 C  Nach 1945 von der Krone veröffentlichte Werke1 Keine Werke1 bis 2045
 D  Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen (außer A-C) der Urheber vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) starb
 E  Für mündliche Überlieferungen, Musik, computergenerierte Arbeiten und Tonaufnahmen mit gesprochenem Wort vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) veröffentlicht wurde
 F  Veröffentlichte Ausgaben2 vor dem 1 Januar 1999 (vor 25 Jahren) veröffentlicht wurde

1 Einige Regierungspublikationen unterliegen nicht dem Urheberrecht, darunter Gesetzentwürfe, Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Berichte der königlichen Kommission, ausgewählter Ausschüsse usw. Die vollständige Liste findest du in den Referenzen [1] oder [2].
2 bezieht sich auf die typografische Gestaltung und das Layout eines veröffentlichten Werks, z. B. bei Zeitungen.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, Switzerland and the United States are 70 years, and Venezuela is 60 years.

New Zealand
New Zealand
Public domain
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.

Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell05:17, 26. Mai 2018Vorschaubild der Version vom 05:17, 26. Mai 2018700 × 404 (87 KB)Fma12User created page with UploadWizard

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten