BeschreibungLeitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942 - in der ab 1966 für die DDR genutzten Form.svg
Deutsch: Leitsteine in der seit 1966 angestrichenen Version. Die TGL 12096, die ab 1967 verpflichtend wurde, hatte auch Auswirkungen auf die Farbgebung der Leitsteine. Im März 1956 hatte das Fachbuch Linienführung im Straßenbau noch die Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 bestätigt. Dies galt auch für den Anstrich der Steine mit 0,20 Meter hohem weißen Kopf und darunterliegender, schwarzer, 0,12 Meter hoher Banderole. Die in der TGL 12096 genannten rot-weißen Leitschraffuren hatten in abgewandelter Form offensichtlich eine klare Auswirkung auf die Leitsteine, denn die ansonsten für ständigen Hindernissen eingeführten rot-weiße Schraffuren sollten nach der TGL auch an Absperrgeräten angebracht werden, die sich ständig im Straßenverkehrsraum befanden. Dies war bei den Leitsteinen klar der Fall.
Datum
Quelle
TGL 12096, Juni 1966
Urheber
Die digitale Nachzeichnung erfolgte nach den Maßvorgaben der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) sowie der entsprechenden Angaben im DDR-Fachbuch Linienführung im Straßenbau vom März 1956. Der rot-weiße Anstrich wurde nach heutigen Photos erhaltener Leitsteine vorgenommen, die offenbar die Maßvorgaben der TGL 12096 übernahmen, bei der die Streifen 0,25 Meter breit sein sollten. In der hier gezeigten digitalen Umzeichnung werden die aus den älteren Vorgaben bekannten Originalmaße der Bemalungen gezeigt und angegeben. Photos aus der DDR zeigen, daß diese häufig nicht eingehalten wurden. Sie schwankten bis zu einer gleich hohen Bemalung der weißen Kappen und roten Banderolen. Die Interpretation und Umsetzung stammt von Mediatus.
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