Datei:Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Leitsteine an Straßen erster und zweiter Ordnung sowie an Reichsstraßen wie sie die Verordnung vom Dezember 1942 festgelegt hat. Die Steine sollten zu jeder Witterung und jeder Tageszeit eine sichere und leichte Benutzung der Straßen ermöglichen. Die Steine waren so aufzustellen daß sie die Straßenbenutzer, insbesondere die Fahrzeugführer, gut und rechtzeitig sehen konnten.
Datum
Quelle Vorläufige Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen, Verlag Volk und Reich, 4. Auflage, Ausgabe Dezember 1942, Anlage, Tafel VIII
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