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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Schlepptenderlokomotive der Achsfolge C Nr. 52 der k.u.k. Militärbahn Banjaluka–Dobrlin, geliefert 1894 oder 1895 von der Wiener Neustädter Lokomotivfabrik
Datum vor 1937
date QS:P,+1937-00-00T00:00:00Z/7,P1326,+1937-00-00T00:00:00Z/9
(keine JDŽ-Nummer)
Quelle Werner Schiendl: Die Eisenbahnen in Bosnien und der Herzegowina 1867 – 1918. Edition Bahn im Film, Wien 2015, ISBN 978-3-9503096-5-2
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author

Lizenz

If this work was published in Austria

Public domain
Die urheberrechtliche Situation dieses Werkes ist theoretisch unsicher, weil in dem Herkunftsland die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt und das Todesdatum des Autors nicht bekannt ist. Das Datum der Erstellung dieses Werkes liegt jedoch schon mehr als 120 Jahre zurück und es ist daher eine vertretbare Annahme, dass der Urheberschutz bereits abgelaufen ist (siehe hier die Community-Diskussion). Bitte diese Vorlage nicht verwenden, wenn das Todesdatum des Autors bekannt ist.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

If this work was published in Yugoslavia

Public domain
Dieses in Jugoslawien erstveröffentlichte Werk ist gemeinfrei, weil seine Urheberrechte nach dem jugoslawischen Urheberrechtsgesetz von 1978, das eine urheberrechtliche Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin und für Fotographien oder Werke der angewandten Kunst von 25 Jahren vorsah, abgelaufen sind. Dies gilt für Werke, die vor der Auflösung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien im Jahr 1991 veröffentlicht wurden.

Die Werk erfüllt eines der folgenden Kriterien:

a) Werk eines bekannten Urhebers, der vor dem 1. Januar 1941 verstarb
b) Werk eines unbekannten Urhebers, das vor dem 1. Januar 1941 veröffentlicht wurde
c) Fotographie oder Werk der angewandten Kunst, das vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurde

Es muss eine Quelle angegeben sein, damit der Status überprüft werden kann.

Nach diesen Stichdaten werden die Vorlagen der jugoslawischen Nachfolgestaaten verwendet: {{PD-Slovenia}}, {{PD-Croatia}}, {{PD-Bosnia and Herzegovina}}, {{PD-Macedonia}}, {{PD-Montenegro}} oder {{PD-Serbia}}.

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