Datei:Friedrich Graf Waldbott von Bassenheim.jpg

Friedrich_Graf_Waldbott_von_Bassenheim.jpg(330 × 438 Pixel, Dateigröße: 75 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Beschreibung
English: This picture shows Friedrich Count Waldbott von Bassenheim (1776-1830) on a contemporary picture
Deutsch: Das Bild zeigt Friedrich Graf Waldbott von Bassenheim auf einer zeitgenössische Darstellung
Datum Download 2008-19-26 / Erstellung des Bildes von 1830
Quelle Veröffentlicht in: Jochen Lengemann, Biographisches Handbuch der Reichsstände des Königreichs Westphalen und der Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-458-16185-6, Seite 204; Der Bildnachweis verweist auf Sigrid Gräfin von Waldbott Bassenheim als Quelle
Urheber Karsten11 / Zeitgenössische Darstellung, Künstler nicht bekannt
Genehmigung
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Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell21:49, 26. Sep. 2008Vorschaubild der Version vom 21:49, 26. Sep. 2008330 × 438 (75 KB)Karsten11{{Information |Description={{en|1=This picture shows Friedrich Count Waldbott von Bassenheim (1776-1830) on a contemporary picture}} {{de|1=Das Bild zeigt Friedrich Graf Waldbott von Bassenheim auf einer zeitgenössische Darstellung}} |Source=Veröffentli

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