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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Titelblatt der Ausgabe von Flöh Hatz Weiber Tratz Der wunder unrichtige und spotwichtige Rechtshandel der Flöh mit den Weibern: Ain Neu geläs auf das ueberkurzweiligst zu belachen wa anders die Flöh mit stechen aim die kurzweil nicht lang machen. Durch Hultrich Elloposcleron [= Johann Fischart] auf ain neues abgestosen und behobelt. Straßburg 1577
Datum
Quelle Hultrich Elloposcleros: Flöh Hatz Weiber Tratz, B. Jobin Straßburg 1577
Urheber Autor/-in unbekanntUnknown author
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
{{PD-Art}} template without license parameter: please specify why the underlying work is public domain in both the source country and the United States
(Usage: {{PD-Art|1=|deathyear=''year of author's death''|country=''source country''}}, where parameter #1 can be PD-old-auto, PD-old-auto-expired, PD-old-auto-1996, PD-old-100 or similar. See Commons:Multi-license copyright tags for more information.)

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell18:40, 7. Jul. 2018Vorschaubild der Version vom 18:40, 7. Jul. 2018791 × 1.301 (590 KB)Jreiners{{Information |description ={{de|1=Titelblatt der Ausgabe von Flöh Hatz Weiber Tratz Der wunder unrichtige und spotwichtige Rechtshandel der Flöh mit den Weibern: Ain Neu geläs auf das ueberkurzweiligst zu belachen wa anders die Flöh mit stechen aim die kurzweil nicht lang machen. Durch Hultrich Elloposcleron [= Johann Fischart] auf ain neues abgestosen und behobelt. Straßburg 1577}} |date =1577 |source =Hultrich Elloposcleros: Flöh Hatz Weiber Tratz, B. Jobin Straßburg 1577...

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