Deutsch: Berching ist durch große Geschlossenheit seiner historischen Anlage gekennzeichnet, welche von außen, insbesondere von Norden und Osten, als mittelalterliche Stadtgestalt noch erlebbar ist. Die Siedlung, 883 zuerst genannt, von 912 bis 1802 zum Hochstift Eichstätt gehörend, breitet sich in zwei Stadthälften rechts und links der Sulz aus, miteinander verbunden durch die Johannesbrücke.
Die westliche Hälfte, die sogenannte Obere Stadt, 1314 als civitas bezeichnet, ordnet sich um die breite Ost-West-Achse zwischen Innerem und Gredinger Tor. Die gepflasterte, vom Stadtbach durchflossene Marktstraße diente unter anderem dem Vieh- und Getreidehandel. Geschlossene Reihungen und Staffelungen bürgerlicher Giebelhäuser, in der Mehrzahl aus dem 16. und 17. Jahrhundert, sowie einiger bischöflicher Amtsbauten bilden die Platzwände zwischen den beiden Toren. Anlage und Bebauung der seitlich abzweigenden Gassen lassen planmäßiges Vorgehen erkennen. Eine besondere Struktur ist im Bereich um die im Kern frühgotische Stadtpfarrkirche zu beobachten, wo sich ein eigener Kirchenplatz ausgebildet hat.
Die gesamte Obere Stadt wurde in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts unter Bischof Wilhelm von Reichenau neu befestigt; diese Anlage mit ihren zwölf Wehrtürmen, Mauerzüge mit gedeckten Wehrgängen und Teilen des doppelten Stadtgrabens sowie den Toren ist weitgehend erhalten geblieben.
Jenseits der Sulz erstreckt sich die ältere Vorstadt mit der Hauptachse von Nord nach Süd zwischen zwei Toren. Die Vorstadtsiedlung entwickelte sich aus dem Hof eines mittelalterlichen ministerialen Geschlechts; ihre Kirche St. Lorenz, im Kern aus dem 11. Jahrhundert, war bis 1519 Pfarrkirche der gesamten Stadt. Ihr Baukörper beherrscht die Marktstraße der Vorstadt. Eine weitere wichtige Stelle dieser Stadthälfte ist das 1354 gestiftete Bürgerspital an der Brücke. Die Vorstadt wurde auch im 15. Jahrhundert ummauert. Zwischen den beiden Stadthälften siedelte 1722 ein Kapuzinerkloster.
Dieses Bild zeigt ein Baudenkmal.
Es ist Teil der Denkmalliste von Bayern, Nr. E-3-73-112-1.