Deutsch: Die Wohnhäuser Poolstraße 11 bis 14 gehören zum Ensemble Tempelruine Neuer Tempel Poolstraße und bilden mit 2 anderen Gebäuden die Vorderhäuser, dessen Mieteinnahmen zur Finanzierung des Tempels auf dem Innenhof dienten, von dem heute nur noch ruinöse Reste übrig geblieben sind. Im Foto das Doppelhaus 12 und 13. In diesem Gebäude befindet sich der Zugang zum Hof und zur Ruine.
Dieses Bild zeigt ein Baudenkmal. Es ist Teil der Denkmalliste von Hamburg, Nr. 30107,13698,13699.
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