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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: der Gemeinde Rennerod
English: of the municipality of Rennerod
Blasonierung
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Deutsch: In Blau zwei übereinander schreitende rot-bewehrte und -gezungte goldene Löwen.
Tingierung
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orazuregules
Datum 21. Mai 1940
date QS:P571,+1940-05-21T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Das SIEGEL HENNER GERICHT (Abdrücke 1558-1630), das im Siegelfeld über dem diezischen Schild den Höhner Kirchenpatron zeigt, hat den drei Gerichten des Stuhlgebiets (Rennerod, Salz und Rotenhain), dessen Landgericht seinen Sitz in Rennerod hatte, gemeinsam gedient (s. Höhn-Urdorf).

Als sich in den 30-er Jahren des 17. Jahrhunderts die beiden anderen Gerichte eigene Siegel schufen, wurde das oben beschriebene Höhner Siegelbild in das 1637 entstandene Siegel RENDENRODER GERICHTS (Abdrücke bis 1655, Siegelstempel erhalten) übernommen. Nachdem in der großherzoglich-bergischen Zeit (1806-1813) die Mairie Rennerod ein Siegel mit dem napoleonischen Adler geführt hatte, beschränkten sich die Gemeindesiegel seit 1816 auf den diezischen Schild. Dieser Schild der ursprünglichen Landesherren (der 1388 ausgestorbenen Grafen von Diez) wurde nach einem Entwurf von Otto Hupp als Gemeindewappen am 21. 05. 1940) amtlich verliehen.

Die Haltung der Löwen, wie sie die Siegel zeigen, wurde mit Recht belassen, obwohl die Diezer Wappen-Tiere als herschauend bekannt sind. In der Farbgebung ist die seit 1564 bestandene nassauische Landesherrschaft zum Ausdruck gebracht.
Künstler
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