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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: von Peffingen
English: of the municipality of Peffingen
Blasonierung
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Geviert durch ein gold-rotes Pfeilspitzenkreuz in verwechselten Farben, 1 und 4 rot, 2 und 3 silber mit blauem Wellenbalken.
Referenzen
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File:Wappen Peffingen.png
Tingierung
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argentazuregulesor
Datum Seit 15. Januar 1998
date QS:P571,+1998-01-15T00:00:00Z/7,P580,+1998-01-15T00:00:00Z/11
; SVG 22. April 2020
Provenienz Das Kloster Echternach erhielt um 789/790 von Reginarda ihre Erbgüter in Peffingen (früher Piffegen). Der Ort erscheint im frühen Mittelalter als Gut der Abtei St. Maximin in Trier und gehörte viele Jahre zur Herrschaft Bettingen, dem wohl ältesten Geschlecht im Südeifelraum mit urkundlicher Belegung. Aus den Rechten des Bettinger Vogtes ist die spätere Herrschaft Bettingen, die nicht identisch ist mit dem heutigen Bettingen, erwachsen. Das erste Geschlecht derer von Bettingen starb 1240 aus. Es folgte im Jahre 1319 die Herrschaft der Grafen von Vianden, dann 1334 Johann von Falkenstein. Seit dem 16. Jahrhundert war Peffingen im Besitz der Grafen von Manderscheid-Kail auf Burg Bettingen. Dieser Familienzweig hatte weniger Bedeutung, da er unter dem kurtrierischen und luxemburger Einflußbereich litt. 1742 folgte das Haus Manderscheid-Blankenheim. Die Grafen von Manderscheid wurden durch geschickte Heiratspolitik zur bedeutendsten reichsunmittelbaren Herrschaft. Die Landeshoheit hatte bis zum Übergang 1815 an Preußen das Herzogtum Luxemburg. Das Ankerkreuz mit Doppelhaken soll auf die wechselvolle Geschichte hinweisen. Die beiden Wellenbalken stehen als Symbol für den Prüm-Fluß, der den Ort durchfließt. Bekannt ist das in unmittelbarer Ufernähe befindliche Naturdenkmal Huwelslay, ein Kalktuffgebilde, welches durch ständigen Wasserzulauf in Verbindung mit dem Gemeinen Starknervmoos (Cratoneurum commutatum) immer weiter wächst und wächst.
Künstler
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  • FoAR a.D. Peter Göbel, Echternacherbrück, Grafik Neufassung: Marlene Mossal, Echternacherbrück
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [1]
Genehmigung
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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
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 Wappen Peffingen.png
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von Chris die Seele mit Inkscape erstellt.

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aktuell12:17, 22. Apr. 2020Vorschaubild der Version vom 12:17, 22. Apr. 2020512 × 545 (5 KB)Chris die SeeleUploaded own work with UploadWizard

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