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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: Markt Pöttmes im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg
English: Pöttmes municipality in the district of Aichach-Friedberg in Bavaria in Germany.
Blasonierung
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Deutsch: In Silber die verschlungenen blauen Buchstaben P. P., unten beseitet von je einem durchbrochenen grünen Seerosenblatt an langem Stiel.
Referenzen
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Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung (BY)
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argentazurevert
Datum
Deutsch: seit 14 Jh.
Provenienz
Deutsch: Der älteste überlieferte Abdruck eines Siegels mit diesem Bild stammt von 1325. Das Siegel ist dem Ort wohl bei seiner Erhebung zum Markt durch Ludwig den Bayern 1324 verliehen worden. Die beiden Buchstaben P lassen sich mit den beiden Patronen der Pfarrkirche Petrus und Paulus erklären. Die Seerosenblätter sind dem Wappen der Familie von Gumppenberg entnommen, einem Ministerialengeschlecht der Markgrafen von Vohburg und Cham, die um die Mitte des 13. Jahrhunderts ersten Besitz im Rainer Gebiet erwarben. Ihr wichtigster Besitz war Pöttmes. Den Ort und die Familie verbindet eine 700jährige Geschichte. Pöttmes war kein landesherrlicher, herzoglicher Markt, sondern blieb ein Patrimonial- und Hofmarksmarkt. Die Familie ist seit 1280 in Pöttmes nachweisbar, erhielt 1310 von den Herzögen Rudolf und Ludwig die Hoch- und Blutgerichtsbarkeit. Seit dem 17. Jahrhundert erlebte das Wappen immer wieder neue Varianten durch Weglassung der Seerosenblätter oder durch willkürliche Farbgebung. Seine jetzige Fassung hat das Wappen 1949 erhalten.
Künstler
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Original:
Unbekannt
Vektor:
Quelle Markt Pöttmes
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von MaxxL mit Inkscape erstellt.
 
Wappen im Rahmen des WikiProjekts Wappenwerkstatt der deutschsprachigen Wikipedia erstellt

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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07:16, 27. Feb. 2016Vorschaubild der Version vom 07:16, 27. Feb. 2016512 × 478 (10 KB)Gliwi{{COAInformation |blazon of = {{de| Wappen von Pöttmes}} {{en| Coat of Arms of Pöttmes}} |blazon = {{de|In Silber die verschlungenen blauen Buchstaben P. P., unten beseitet von je einem durchbrochenen grünen Seerosenblatt an langem St...

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