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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: Wappen von Obertrubach
English: Coat of Arms of Obertrubach
Blasonierung
InfoField
Deutsch: In Gold auf einem silbernen Dreiberg eine zweitürmige schwarze Burgruine, darüber schwebend ein schwarzer Wolfsrumpf mit roter Zunge.
Referenzen
InfoField
[1]
Tingierung
InfoField
argentgulesorsable
Datum
Deutsch: seit 25. Juli 1973
Provenienz
Deutsch: Die Gemeinde Obertrubach besteht seit 1972 aus den ehemals selbstständigen Gemeinden Obertrubach und Wolfsberg. Dabei ging das Wappen von Wolfsberg unter. Der Gemeinderat beschloss, dieses Wappen unverändert für die neue Gemeinde anzunehmen als Hinweis auf die vielen Gemeinsamkeiten beider Orte in geschichtlicher und kultureller Hinsicht. Der Dreiberg stellt die Lage der Gemeinde in der Fränkischen Schweiz dar und steht zugleich redend für den Ortsnamen Wolfsberg, ebenso der Wolfsrumpf. Die Burgruine stellt die Burg Wolfsberg dar und erinnert an die geschichtliche Bedeutung des Ortes als Mittelpunkt eines Amtsbezirks des Hochstifts Bamberg. Die Burg war Sitz eines Adelgeschlechts, das sich nach ihr benannte und zu Beginn des 14. Jahrhunderts erloschen ist. Bei der Annahme des Wolfsbeger Wappens im Jahr 1969 war man der Meinung, dass der Minnesänger Wirnt von Wolfsberg (oder von Grafenberg, wie er sich auch nannte) mit diesem Geschlecht verwandt gewesen sein könnte. Über die Ritter von Grafenberg kam die Burg Mitte des 14. Jahrhunderts an das Hochstift Bamberg. Daran erinnern die Hochstiftsfarben Gold und Schwarz.
Künstler
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  • UnbekanntUnknown
  • vectorized by Gliwi
Quelle [2]
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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