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Beschreibung

Wappen
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Deutsch: der Stadt Neustadt an der Donau
English: of the City of Neustadt an der Donau
Blasonierung
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Deutsch: In Schwarz zwei runde silberne Zinnentürme, dazwischen schwebend ein Schildchen mit den bayerischen Rauten.
Referenzen
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Referenzen
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Haus der Bayerischen Geschichte
Tingierung
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argentazuresable
Datum
Deutsch: seit 14 Jh.
Provenienz
Deutsch: Die zwei Zinnentürme symbolisieren die Wehrhaftigkeit und den Stadtstatus des Gemeinwesens. Das Rautenschildchen verweist auf den Stadtgründer Herzog Ludwig II. (Stadtrechtsverleihung 1273) und die wittelsbachische Stadtherrschaft. Ein Neustädter Stadtsiegel wird erstmals 1309 erwähnt. Bildlich überliefert ist es in Abdrucken seit 1334 mit zwei viereckigen, unten mit einer Leiste verbundenen Zinnentürmen, zwischen denen der Schild der Wittelsbacher schwebt. Dass die ältesten Siegel noch den Namen Saeligenstadt tragen, lässt auf ihre Entstehung im ausgehenden 13. Jahrhundert schließen, denn später war schon der Name Neustadt gebräuchlicher. Im Siegel von 1423 sind die Türme durch einen Torbogen verbunden, der später wieder weggelassen wurde. Das Rautenschildchen, ursprünglich gelehnt (schräg), wurde seit dem 16. Jahrhundert senkrecht gestellt. Bei Aventin (1523) und später wurde das Wappen auch gespalten von Silber und Blau mit den Türmen in verwechselten Farben gestaltet. Durch Bescheid des Innenministeriums erfolgte 1928 die Erneuerung des auf dem ältesten Siegel basierenden Stadtwappens.
Künstler
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  • UnbekanntUnknown
  • Vektorisierung: Gliwi
Quelle Bayern-Portal
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
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Dieses Wappen wurde von Gliwi mit Inkscape erstellt.
 
Dieses SVG-Wappen wurde in der Grafikwerkstatt (de) überarbeitet.

Lizenz

Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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