Datei:Bild 59 - Gesperrt für Fahrräder und Motorräder, StVO 1937.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Bild 59: Gesperrt für Fahrräder und Motorräder. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der des dort einzusetzenden Punktes 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Datum 26. Dezember 2013 (Herstellungsdatum)
Quelle Eigenes Werk, selbst gezeichnet von Mediatus
Urheber Mediatus

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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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