Datei:Bild 239 SV - Einordnen, StVO DDR 1987.svg

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Beschreibung

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Deutsch: Bild 239 SV: Einordnen, Straßenverkehrs-Ordnung 1987, TGL 12 096/01, Februar 1987, verbindlich ab 1. Januar 1988.


  • Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der im Februar 1987 bekanntgegebenen Norm TGL 12 096/01 (Anlagen des Straßenverkehrs -Leiteinrichtungen – Verkehrszeichen). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der erstmals im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Die 12 mm durchmessenden, normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 12 096/01, Tabelle 10, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbar bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben. Anwendung fand die erneut überarbeitete TGL 21196/04 (Anstrichstoffe, Farbregister) von 1987.
Datum (Herstellungsdatum)
Quelle TGL 20684/06, TGL 12146, TGL 12 096/01
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