AR_Miller_James.jpg(462 × 585 Pixel, Dateigröße: 55 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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Beschreibung

Künstler
Unbekannter Maler  
 
Beschreibung 19th-century portrait painting of men, with Not identified, Unspecified, Unmentioned, Unattributed, UnbekanntUnknown or Anonymus artist
label QS:Len,"Not identified, Unspecified, Unmentioned, Unattributed, UnbekanntUnknown or Anonymus artist"
label QS:Lpt,"Não identificado, Não especificado, Não mencionado, Não atribuído, UnbekanntUnknown ou artista Anonymus"
and missing location and year.
Objektart Gemälde
object_type QS:P31,Q3305213
Beschreibung
James Miller - NH statehouse
Technik Gemälde
Herkunft/Fotograf Ursprung unbekanntUnknown source

Lizenz

Public domain
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist. Achtung: Dies bezieht sich nur auf originale Werke der Bundesregierung oder eines ihrer Organe, jedoch nicht auf Werke der Regierung eines Bundesstaates oder einer lokalen Behörde. Ebenfalls ausgeschlossen sind seit 1978 herausgegebene Briefmarken und bestimmte Geldmünzen.

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

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aktuell11:37, 28. Apr. 2008Vorschaubild der Version vom 11:37, 28. Apr. 2008462 × 585 (55 KB)EingangskontrolleJames Miller - NH statehouse {{PD-USGov}} {{PD-old}}

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