Check- und Kreditkartenmissbrauch

Straftatbestand des schweizerischen Strafrechts

Der Check- und Kreditkartenmissbrauch ist ein Straftatbestand des schweizerischen Strafrechts. Er zählt zu den betrugsähnlichen Vermögensdelikten und bezweckt den Schutz des Vermögens der Aussteller von Check- und Kreditkarten.

Der Straftatbestand ist in Artikel 148 StGB normiert und lautet wie folgt:

1. Wer, obschon er zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist, eine ihm vom Aussteller überlassene Check- oder Kreditkarte oder ein gleichartiges Zahlungsinstrument verwendet, um vermögenswerte Leistungen zu erlangen und den Aussteller dadurch am Vermögen schädigt, wird, sofern dieser und das Vertragsunternehmen die ihnen zumutbaren Massnahmen gegen den Missbrauch der Karte ergriffen haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

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