Charakterliche Eignung

unbestimmter Rechtsbegriff

Charakterliche Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der fachlich umstritten ist. Umgangssprachlich ist er sehr verbreitet.

Strafrecht Bearbeiten

In der Rechtspraxis wird der Begriff oft für personenbezogene Wertungen des jeweiligen Gerichts verwendet. Die Verwendung erfolgt oft ohne konkrete Operationalisierung und Begründung und wird deshalb als Ausdruck richterlicher Anmaßung verstanden. An die Stelle einer fachlich begründeten, ganzheitlichen und wissenschaftlich fundierten Begutachtung der Eignungsvoraussetzungen tritt die laienpsychologische Sichtweise des jeweiligen Richters.

Im Mai 2005 entschied der Bundesgerichtshof in Deutschland, dass die dort bisher gängige Praxis, beispielsweise einem Straftäter, der unter Verwendung eines Automobils ein Verbrechen begangen hat, automatisch wegen mangelnder charakterlicher Eignung die Fahrerlaubnis zu entziehen, unzulässig ist.

Verwaltungsrecht Bearbeiten

Die Verwendung des Begriffs in Verwaltungsentscheidungen (Beispiel: Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bei Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland) entspricht einer veralteten Verwaltungspraxis und wird von Verkehrspsychologen abgelehnt. Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde an der Fahreignung, die zur Anordnung einer MPU führen, sind nicht durch Werturteile, sondern durch Tatsachen zu begründen. Dies können schwerwiegende Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung, wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sein (vgl. Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis). Gleiches gilt für das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol (ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille) oder illegalen Drogen oder wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung, die zu einem Punktestand von mehr als 8 Punkten nach dem deutschen Punktesystem führen.

Weitere Anwendungen Bearbeiten

Analoge Regelungen bestehen für den Pilotenschein, für Befähigungsnachweise und die Schifffahrt.