Bundeswehrverwaltung
Die Bundeswehrverwaltung ist ein Teil der Bundeswehr. Sie entlastet die Streitkräfte von Aufgaben wie Personalwesen, Beschaffung, Betrieb der Liegenschaften und Verpflegung.
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Rechtsgrundlage und HintergrundBearbeiten
Die Bundeswehrwehrverwaltung ist im Grundgesetz vorgeschrieben. Demnach wird sie in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt. Sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte (Art. 87b Abs. 1 S. 1 f. GG). Mit der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung wollten die Verfassungsgesetzgeber im Jahr 1956 (BGBl. I S. 111) eine zu große Machtfülle der neu aufgestellten deutschen Streitkräfte verhindern.
GliederungBearbeiten
Die Bundeswehrverwaltung umfasst drei der fünf zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr:
GeschichteBearbeiten
Bis zur Neuausrichtung der Bundeswehr im Jahr 2012 bestand die Bundeswehrverwaltung aus folgenden beiden Bereichen:
- Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV)
- Rüstungsbereich (Rü)
WeblinksBearbeiten
- Die Verwaltung der Bundeswehr. In: bundeswehr.de. 24. Januar 2018 .