Die Bischofszellerbahn (SG, für Sulgen–Gossau) ist eine ehemalige Schweizer Eisenbahngesellschaft. Ihre 23 Kilometer lange, normalspurige Strecke gehört seit 1902 den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).

Bischofszellerbahn
Sitterbrücke bei Sitterdorf
Sitterbrücke bei Sitterdorf
Streckennummer (BAV):852
Fahrplanfeld:852
Streckenlänge:22.94 km
Spurweite:1435 mm (Normalspur)
Stromsystem:15 kV 16,7 Hz ~
Maximale Neigung: 17 
Sulgen–Gossau
von Weinfelden S 5
0.01 Sulgen 449 m ü. M.
nach Romanshorn
2.12 Kradolf 457 m ü. M.
6.78 Bischofszell Nord 476 m ü. M.
Sitter Sitterdorf 134 m
8.20 Sitterdorf 485 m ü. M.
10.05 Bischofszell Stadt 506 m ü. M.
Sorental 96 m
14.37 Hauptwil 561 m ü. M.
18.59 Arnegg 621 m ü. M.
von Winterthur
22.95 Gossau SG 638 m ü. M.
Übergang zur Bahnstrecke Gossau SG–Wasserauen
nach St. Gallen S 5

Geschichte Bearbeiten

Nach einer Evaluation entschied sich die Bischofszellerbahn für die Route vom sanktgallischen Gossau über Bischofszell ins thurgauische Sulgen. Die andere in Frage gekommene Strecke war Uzwil–Bischofszell–Amriswil. Da bei der zweiten Variante die Stadt St. Gallen nicht hätte profitieren können und somit ein grosses Potenzial nicht genützt worden wäre, entschied sich die Bischofszellerbahn für die Strecke Gossau–Sulgen. Es war die erste Verbindung zwischen St. Gallen und dem Thurtal. Die Finanzierung des Projekts erfolgte über die Ausgabe von Aktien und der Aufnahme von Krediten. Letztere wurden hauptsächlich von der Basler Bank Labhardt & Cie. und der Thurgauische Hypothekenbank gewährt.[1]

Die Bahnlinie wurde bereits 1875 von der Schweizerischen Nordostbahn (NOB) gepachtet und ging am 31. Juli 1885 in ihren Besitz über. Die Bahn nahm die Teilstrecke Sulgen – Bischofszell am 1. Februar 1876 in Betrieb. Die Eröffnung der Linie Sulgen – Gossau erfolgte am 5. Juli 1876. Die Strecke wurde am 15. Mai 1936 elektrifiziert.

Betrieb Bearbeiten

Heute ist die Strecke im Eigentum der SBB und wird von der Thurbo betrieben. Die S5 St. Gallen–Weinfelden der S-Bahn St. Gallen fährt auf der Strecke der Bischofszellerbahn.

Aufgrund zweier Brücken zwischen Bischofszell-Nord und Hauptwil, welche nur geringe Lasten erlauben, sind auf diesem Teil der Bischofszellerbahn – als einziger SBB-Abschnitt der Schweiz – nur leichte Triebfahrzeuge zugelassen. Diese Tatsache verursachte im Betrieb häufig Kopfzerbrechen, mussten doch unter anderem auch für den Güterverkehr Leichtlokomotiven wie die Re 4/4I (deren letzte Domäne) eingesetzt werden, da die Ae 6/6 zu schwer waren. Heute verkehren Niederflurwagen des Typs Stadler GTW auf dieser Strecke.

Das Problem liegt bei den Brücken an der höchst zulässigen Meterlast von 6,4 t/m zwischen Bischofszell Nord und Hauptwil, denn heute ist uneingeschränkt als Achsdruck 22,5 t zulässig[2]. Früher war dieser Wert noch massiv tiefer. Freizügig verwendet werden durften nur Fahrzeuge mit einer Meterlast von 3,6 t und 16 t Achsdruck, wobei Achsdrücke bei zweiachsigen Wagen von 20 Tonnen zulässig waren, wenn die Geschwindigkeit auf den Brücken auf 30 km/h reduziert wurde. Auch mit bestimmter Reihung konnten Wagen bis zu einer Meterlast von 5,0 t/m befördert werden (2 Wagen max 3 t/m, 1 Wagen bis 5 t/m, 2 Wagen max. 3 t/m, oder 2 Wagen max 3 t/m, 1–2 Wagen bis 4 t/m, 2 Wagen max. 3 t/m[3]).

Das Befahren mit der Re 4/4II ist erst seit der Erhöhung zulässig. Lange Zeit war die Strecke für diesen Loktyp gesperrt gewesen. Aus diesem Grund wurde anfänglich für die Bespannung der Paket-Postzüge Frauenfeld-Chur von der Thurbo die Re 4/4I verwendet. Seit deren Ausscheiden werden die SOB Re 456 (ehm. BT) verwendet.

 
Amtliche Publikation, Eröffnung der Eisenbahnstrecke Sulgen-Gossau

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Willi Loepfe: „Aufstieg und Untergang der Thurgauischen Hypothekenbank (1851–1914)“, erschienen in der Reihe: „Thurgauer Beiträge zur Geschichte“, Band 151, Verlag des Historischen Vereins des Kantons Thurgau, Frauenfeld 2014, S. 80, ISBN 978-3-9524186-0-4
  2. R 301.21 Ausführungsbestimmungen FDV Lokale Bestimmungen für Zugfahrten und Rangierbewegungen, 741/742 S. 01/04 gültig ab 9. Dezember 2007
  3. R 310.2 Anhang FDR Ausführungsbestimmungen, Kapitel 37 Seite 3 gültig ab 26. September 1999
  • Die Eisenbahn, Orell Füssli, 1875: schweizerische Zeitschrift für Bau- und Verkehrswesen, Band 2
  • Die Eisenbahn, Orell Füssli, 1876: schweizerische Zeitschrift für Bau- und Verkehrswesen, Bände 4–5