Die Bewegungskosten sind diejenigen Kosten, die entstehen, wenn nach einem Schadensfall unbeteiligte Sachen bewegt werden müssen. Sie müssen vom Versicherer getragen werden, der die Deckungspflicht für den ursprünglichen Schaden übernommen hat, soweit diese Kosten mitversichert sind.

Weblinks Bearbeiten

Gabler Wirtschaftslexikon: Bewegungskosten