Verfassung von Berlin

Verfassung des deutschen Stadtstaates
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Die Verfassung von Berlin (VvB) ist die Landesverfassung des deutschen Landes Berlin.

Basisdaten
Titel: Verfassung von Berlin           
Abkürzung: VvB, BlnVerf
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Berlin
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstellennachweis: BRV 100-1
Ursprüngliche Fassung vom: 1. September 1950
(VOBl. I S. 433)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 1950
Letzte Neufassung vom: 23. November 1995
(GVBl. S. 779)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
29. November 1995
Letzte Änderung durch: Sechzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 20. Dezember 2023
(GVBl. S. 457)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. Dezember 2023
Weblink: Volltext der VvB
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Aktuell ist die Verfassung vom 23. November 1995, die am 8. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mehrheitlich bestätigt wurde, mit nachfolgenden Änderungen (siehe im Infokasten mit den Basisdaten).

Geschichte Bearbeiten

Sie löste die Verfassung vom 1. September 1950 ab. Erhebliche Ergänzungen gegenüber der vorher geltenden Verfassung gab es im Abschnitt II: Der Grundrechtskatalog wurde erweitert, Staatsziele in die Verfassung neu eingeführt und das Verbot von Diskriminierung erstmals festgeschrieben. Im Abschnitt III wurden die Rechte der Abgeordneten ausgedehnt und das Amt eines Datenschutzbeauftragten festgeschrieben. Der Abschnitt V wurde um Möglichkeiten einer Volksgesetzgebung in einem dreistufigen Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erweitert. Durch Abschnitt VII schließlich wurde die Basis für den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gelegt.

Bereits die Verfassung von 1950 beanspruchte in ihrem Artikel 4 Gültigkeit für Gesamtberlin, konnte bis zur Wiedervereinigung de facto aber nur auf West-Berliner, nicht aber auf Ost-Berliner Gebiet durchgesetzt werden. Seit dem 11. Januar 1991 galt sie dann für ganz Berlin.

Die Verfassung von Berlin hat keinen Gottesbezug. In Artikel 10 Absatz 2 wurde ein Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung aufgenommen.

Struktur und Inhalt Bearbeiten

Die Verfassung von Berlin ist in 9 Abschnitte und 101 Artikel gegliedert:

Vorspruch:

In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben:

I Grundlagen
II Grundrechte, Staatsziele
III Die Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)
IV Die Regierung (der Senat von Berlin)
V Die Gesetzgebung
VI Die Verwaltung
VII Die Rechtspflege
VIII Das Finanzwesen
IX Übergangs- und Schlussbestimmungen

Literatur Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten