Der Begriff Informationspolitik bezeichnet die Tätigkeit von staatlichen und privatwirtschaftlichen Institutionen, um Einfluss auf die Öffentliche Meinung zu nehmen oder um das Image der jeweiligen Institution in einem positiven Licht darzustellen. Für den Bereich der Privatwirtschaft wird diese Tätigkeit mit dem Anglizismus Public Relations beschrieben, wobei manchmal eine bestimmte Zielgruppe im Mittelpunkt steht. Ein neutraler Begriff, der häufig synonym verwendet wird, ist Öffentlichkeitsarbeit. Staatliche Stellen verwenden manchmal eine Bezeichnung, die Rückschlüsse auf die Zielrichtung erlaubt. So hat in Deutschland das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung[1] seit den 1950er Jahren nicht nur traditionell die Mitarbeiter der Presse (Journalisten usw.) als Zielgruppe,[2] sondern richtet sich bei bestimmten Themen auch an einen größeren Interessentenkreis.

Die Wirkung von Informationspolitik wurde 1992 in einer Medienresonanzanalyse von Lothar Rolke beschrieben. Demnach lag das Verhältnis von Selbstdarstellung zu Fremdbeobachtung in den Medieninhalten bei 70:30, was so interpretiert werden kann, dass Journalisten häufiger die Pressemitteilungen von Unternehmen und Institutionen übernehmen, als selbst zu recherchieren. Einige Autoren wie Michael Kunczik verwenden die Begriffe Public Relations und Propaganda synonym.

Kritisiert wird oft bei wirtschaftlichen Interessen das Verschweigen oder Zurückhalten relevanter Informationen zum Beispiel für die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung. So wurde bei der Nuklearkatastrophe von Fukushima die Informationspolitik sowohl des Kraftwerksbetreibers als auch der Behörden vielfach kritisiert.

Literatur Bearbeiten

  • Handbuch für die Öffentlichkeitsarbeit. herausgegeben von Werner Mühlbradt, Luchterhand Verlag 1980

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. https://www.bundesregierung.de/breg-de/impressum
  2. siehe insbesondere unter dem damaligen Chef Felix von Eckardt


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