Benutzer:Herr Andrax/Workshop Urheberrechtsfragen bei der Bildbearbeitung

Anlässlich eines riesigen Kommunikations- und Verständnisproblems in Sachen "Wie bearbeite ich ein Bild unter der Beachtung aller relevanten Rechtsfragen" und "Wie werden Mängel nachvollziehbar vermittelt", die eine tagelange Sperre für den Autor des Bildes nach sich zog, sind hier alle Interessierte, Verantwortliche und Beteiligte eingeladen, um

a) dieses konkrete Problem konstruktiv zu lösen

b) Verbesserungen für das gesamte Projekt herauszuarbeiten und diesem die Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.

Direkt eingeladen sind: Bearbeiten

als in der Sache bereits involviert

eingeladen wurde auch

als Kenner_innen der UR-Materie

Es beteiligen sich verbindlich: Bearbeiten

Arbeitsmaterial Bearbeiten

Wikipedia-Richtlinien Bearbeiten

Wikipedia Anlaufadressen Bearbeiten

Informationen Bearbeiten

Die Tricks der Keime Bearbeiten

 
Skizze


Legende Bearbeiten

zur Sizze "Bild:Skizze 'Die Tricks der Keime I' .jpg"*1. Titelei des Kunstwerkes: andrax: ocus installation: die blase platzt. 2/2008 triptychon Die Tricks der Keime I

  • 2. Geweißte Teile des Kunstwerkes, vgl. [5] (Altpapier: Titelblatt des Focus, versehen mit Grafittis, durch die Installation strukturell bearbeitet)
  • 3. inkriminierte Titelblattfotografie
  • a. Teil 1 des Triptychons: die ocus installation: die blase platzt. "grünlicher Papierflieger" (Installation: Papierflieger aus einem Stück Altpapier des künstlerisch bearbeiteten Titelblatts des Focus 6/2008, 2.2.08 zum Thema "So bleiben sie gesund!")
  • b. Teil 2 des Triptychons: die ocus installation: die blase platzt. "Vorsicht, 'Jetzt höchste Ansteckungsgefahr'" (Installation: Altpapier des künstlerisch bearbeiteten Titelblatts des Focus 6/2008, 2.2.08 zum Thema "So bleiben sie gesund!" vor Wahrnhinweis)
  • c. Teil 1 des Triptychons: die ocus installation: die blase platzt. "gelbicher Papierflieger" (Installation: Papierflieger aus einem Stück Altpapier des künstlerisch bearbeiteten Titelblatts des Focus 6/2008, 2.2.08 zum Thema "So bleiben sie gesund!")

Problembeschreibungen zu a) Brummfuss / Archates Bearbeiten

Das Problem würde mich echt mal interessieren. Da wird ein offenkundig unbequemer Kritiker, dem ich bis auf meinetwegen einige Ausfälle (die ich auch begehe) zubillige, über die Wikipedia einigermaßen fundiert nachzudenken, wegen eines albernen URV-Vorwurf, bei dem jegliche Gefahr des Schadens für die Wikipedia fehlt, gesperrt. Das Wiederhochladen ist natürlich schon eine Art Eskalation und "Bitte nach Sperre", aber so einfach darf man doch als Admin beim allerkleinsten trolligen Verhalten von durchaus bekannten Nutzern auch nicht in die Falle gehen. Es wird also eine offenkundig nicht voll verstandene Regelung (hier das Urheberrecht) als Vorwand für eine Benutzersperre herangezogen. Und nachgetreten wird auch noch eifrig. Ich finde das ungehörig. Wenigstens bei WP:UF hätte man mal nachfragen können, bevor die schweren Geschütze aufgefahren werden. Das Focus-Logo erreicht m. E. keine Schöpfungshöhe, beim Wikipedia-Logo ist das zumindest grenzwertig, und auch markenrechtlich ist das m. E. durchaus OK, denn eine Verwechslungsgefahr mit dem jeweiligen Produkt besteht bei beiden nicht und die damalige Verwendung ist zudem durch Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit (Satire) gedeckt. Und falls doch nicht, ist das zumindest zu diskutieren, aber nicht mit Basta-Methoden zu lösen. --AndreasPraefcke ¿! 21:41, 27. Jan. 2008 (CET)

+ 1. – Simplicius 10:56, 28. Jan. 2008 (CET)

Das ist ja schon ein klareres - und sachliches - Statement und ich habe etwas besser verstanden, wo die Problemfelder liegen: Wann ist Markenrecht ein Problem? Wo spielt die Schöpfungshöhe welche Rolle (das habe ich kaum verstanden)? Das Wikipedia-Logo macht auch in der Wikipedia Problem in Sachen Markenrecht? Das Thema ist schwierig zu vermitteln: deshalb wer und wo ist für eine nachvollziehbare Vermittlung verantwortlich oder fühlt sich zumindest verantwortlich? - Für mich offen, a) welchen Sinn hat die noch immer bestehende Sperre? Wer kümmert sich um dieses Problem? b) können wir das Problem an dem zuletzt aktuellem Bild hier - oder in einem anders rechtlich geschützten Raum - bildlich nachvollziehen? -- andrax 22:45, 27. Jan. 2008 (CET)
P.S.: Laut Aussage des Projektführers Sebmol sind Sperren als Abschreckung gedacht:
Für mich geht es bei Sperren um zwei Dinge: Verhinderung weiterer Störungen und Signalwirkung für die Benutzergemeinschaft. Das heißt, eine Sperre soll verhindern, dass es kurzfristig zu weiterem Fehlverhalten durch den Benutzer kommt (er soll sich "abkühlen"), gleichzeitig soll mit einer Sperre auch deutlich gemacht werden, dass ein bestimmtes Verhalten inakzeptabel ist. [6])
--Brummfuß 23:40, 27. Jan. 2008 (CET)

Also :) hier: [7]. Und hier. Und noch an vielen anderen Stellen. @Andreas P: Es liegt nach dem Dafürhalten vieler weder ein urheberrechtliches, noch ein markenrechtliches Problem vor. Nicht gern gesehen wird der bearbeitete, verfremdete und im Hintergrund liegende WP-Ball, dessen Herkunft nicht richtig lizensiert wurde. Da ja weder die löschenden noch die sperrenden Admins ihr Tun nachvollziehbar begründet haben, bin ich ja mal gespannt, was jetzt passiert. --Brummfuß 23:02, 27. Jan. 2008 (CET)

Zunächts mal ist das passiert. (Nein, ich habe das Bild nicht hochgeladen. --Brummfuß 23:36, 27. Jan. 2008 (CET)
  • Zwischenstand zu a: (Brummfuss) UR-Verletzung liegt nicht vor, Sperrgrund: keiner bis  ? (s.o. sowie [8]. und hier)

Damit könnten wir zumindest schon mal die Sperre klären: Ich möchte vorschlagen, dass ein/eine Admin die Sperre jetzt aufhebt und sofern jemand noch eine Begründung für eine Sperre hat, er/sie diese hier begründet und ein ordentliches Sperrverfahren einleitet. Gibt es Einsprüche gegen einen solchen Konsens? -- andrax 00:20, 28. Jan. 2008 (CET)

Besprechung Die Tricks der Keime Bearbeiten

  • Vordiskussion [9]--17:18, 7. Feb. 2008 (CET)

Ergebnisse: Arbeitsschritte Bewertung rechtlicher Fragen Bearbeiten

Arbeitsschritte Bildprüfung Kunstwerk Kunstwerk Foto/Bildbearbeitung



Schritt 1 Kunstwerk/Foto/Bildbearbeitung: was liegt vor? wenn ja, dann wenn nein, dann WP:BR wenn ja, dann
Schritt 2 Prüfung 2 Persönlichkeitsrechte WP:BR Foto/Bildbearbeitung? WP:BR Schöpfungshöhe? WP:BR



Schritt 3 Prüfung 3 Jugendgefährdung   Liegt ein eigenständiges Kunstwerk vor?



Schritt 4 Prüfung 4 Vaterlandsverrat [10]   Bildzitate? Markenrecht? Panoramafreiheit beachtet? WP:BR


Schritt 5 Sind Urheberrechtsfragen zu klären? WP:BR Nein, wenn der Lizenzgeber seine Genehmigung erteilt hat Ja: bei Bildzitaten, Abbildungen von Kunstwerken etc. WP:BR Siehe Prüfung


Konkrete Lösungswege Bearbeiten

  • Auf die Bilder einen Schnelllöschantrag stellen. Vorgeschalgen von Benutzer:H-stt. Umgesetzt von andrax. Bilder sind gelöscht. -- andrax 21:24, 8. Feb. 2008 (CET)
  • Wir bekommen eine nachvollziehbare Freigabe von jenem Dritten. Vorschlag von Benutzer:Wiggum: Wenn der Focus per WP:TV eine Freigabe seines Covers an unser OTRS schicken würde, könntest du deine Bilder hier hochladen. -- andrax 21:26, 8. Feb. 2008 (CET)

Offene Fragen Bearbeiten

Offene Fragen Problemthemen Verständnisfragen, Anschlussfragen Fundorte



a Geht ein Grundrecht (Artikel 5, GG Kunstfreiheit) vor "Privatrecht"? Welche Urheberrechtsschranken liegen vor? Artikel 5 des Grundgesetzes "Kunstfreiheit": (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.[11] [ [12] "Art Prize" von Tanja Ury / Beispiel Fotocollage: "Schafft man mit einer Foto-Collage ein "neues Werk", so darf man dafür erlaubnisfrei auch fremde Fotos verwenden." [13] / Urheberschranke Zitierfreiheit liegt auch nach dem Bildrecht vor für Werke mit Selbständiger(m) Werkcharakter der Leistung, in der zitiert wird; - das liegt vor "eigenes Kunstwerk". [14] / Kronen-Urteil Analog zur Kunstkritik spricht auch das Kronen-Urteil gegen Urhebereinwände: Um diese Kritik zu belegen und dem Leser zu ermöglichen, sich ein eigenes Bild zu machen, ist es notwendig, die Titelblätter abzudrucken. Dabei können die auf den Titelblättern abgedruckten Fotos nicht unkenntlich gemacht werden, weil sie in beiden Fällen ein wichtiger Beleg für die in den Artikeln geäußerte Kritik sind. Das gilt vor allem für das Foto des zahlreicher Brandstiftungen verdächtigen Jugendlichen. Der Abdruck des Titelblatts mit dem Foto macht die kritisierte Prangerwirkung viel deutlicher als dies die bloße Beschreibung vermöchte. Aber auch die Wiedergabe des Stoppschild-Fotos ist durch den Informationszweck gerechtfertigt. Sie zeigt, wie massiv und gleichzeitig subtil versucht wurde, unerwünschten Entwicklungen bei der Regierungsbildung gegenzusteuern. Dass der wirtschaftliche Wert der Titelblätter und insbesondere auch der Fotos durch den Nachdruck in keiner Weise ausgehöhlt wurde, ist offenkundig. Das lässt den mit der freien Werknutzung verbundenen Entfall eines Entgelts für die Urheber vertretbar erscheinen. [15] / Zwischen Freiheit der Kunst und Urheberrechtsverletzung - Wenn der Intertextualitätsbegriff zum Plagiieren missbraucht wird [16]



b These Wiggum: Es gibt keine "Legaldefinition" für das, was ein Kunstwerk darstellt. Was ist eine Legaldefinition? Welche Bestimmungen spielen dafür einen Rolle? Legaldefinition



c Wann ist ein Kunstwerk frei von Rechten Dritter und welche Rechte können bei einem Kunstwerk von Dritten beansprucht werden?    



-- andrax 21:43, 8. Feb. 2008 (CET)