Bei meiner Bewertung von Artikeln sind grundsätzlich die Regeln und Empfehlungen maßgeblich, die auf diesen Seiten zu finden sind:

  1. Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel, bezüglich der Themenwahl, des Aufbaus, des Stils, der Sprache und der Typografie
  2. Wikipedia:Neutraler Standpunkt, bezüglich der wissenschaftlichen Wertfreiheit
  3. Wikipedia:Belege, bezüglich der Quantität und vor allem Qualität der Belege, des Umgangs mit parteiischen Informationsquellen
  4. Wikipedia:Keine Theoriefindung, bezüglich der Vermeidung von Theorie- und Begriffsetablierung
  5. Wikipedia:Literatur, bezüglich der Auswahl und Formatierung von Literatur

Im Einklang mit diesen Vorgaben und darüber hinaus achte ich insbesondere darauf

  • dass jedes Thema die gleichen Chancen hat, gut bewertet zu werden, das heißt beispielsweise, dass Übersichtsartikel keine Präferenz vor Detailarbeiten (oder umgekehrt) haben, Artikel aus allen Fachgebieten willkommen sind und es auch keine "Pfui"-Themen gibt, etwa historisch heikle Sujets, denn auch hier gilt die Qualität der Darstellung, worunter auch der sensible Umgang mit möglicherweise Kontroversem zählt
  • dass die Allgemeinverständlichkeit gegeben ist und auch fachlich komplexe Zusammenhänge für Nicht-Fachleute nachvollziehbar dargestellt sind
  • dass die Proportionen des Artikels und der einzelnen Abschnitte stimmig sind, der Artikel vor allem nicht aufgebläht ist, sich weder in Details noch in Redundanzen verliert; zu beachten ist, dass ein Wikipedia-Artikel ein Lexikonbeitrag und also kein Fachbuch (evtl. mit populärwissenschaftlichem Anspruch) ist. Hier honoriere ich die häufig unterschätzte Kunst des Verdichtens, den Blick auf das Wesentliche, ohne dass relevante Aspekte ausgeklammert werden oder zu kurz kommen
  • dass der Artikel eine in sich logische Dramaturgie enthält, also Subthemen und Subaspekte sinnvoll in die Artikelgliederung integriert; besonders schätze ich sorgfältig erarbeitete Einleitungen in angemessener Länge
  • dass die Bilder in einem sinnvollen Bezug zum Artikel stehen, diesen nicht erschlagen (Überbilderung) und rechtskonform eingebunden sind