Bauteil (Architektur)

konstruktive Gliederung eines Gebäudes, z. B. Keller, Geschoss, Treppenhaus, Gebäudeflügel

Als Bauteil (maskulin) im Sinne von Gebäudeteil wird ein vom Hauptbaukörper – häufig von außen wahrnehmbarer – abgesetzter Teil eines Bauwerks bezeichnet. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Turm, ein Treppenhaus oder einen Gebäudetrakt handeln.[1]

Gelegentlich wird von selbstständigen Gebäudeteilen gesprochen, wenn diese eine andere Nutzung haben, als das Gesamtgebäude, wie beispielsweise Geschäfts- oder Ladeneinbauten.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Hans Koepf, Günther Binding: Bildwörterbuch der Architektur (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). 4., überarbeitete Auflage. Kröner, Stuttgart 2005, ISBN 3-520-19404-X.