Bankenverband
Bankenverbände sind Zusammenschlüsse von Kreditinstituten zu einer Interessenvertretung in Form eines Verbandes.
AllgemeinesBearbeiten
Die Terminologie „Bankenverband“ wird in der Fachliteratur nicht einheitlich definiert. Gemeint ist dennoch stets der Bankenverband im Allgemeinen, nicht jedoch ein spezieller Bankenverband einer bestimmten Institutsgruppe respektive einer bestimmten Kooperationsstufe.[1] Es handelt sich bei Bankenverbänden um eine „kooperative Form der Zusammenarbeit zwischen Banken, die aufgrund gemeinsamer Interessen durch Verhandlungen und Abmachungen ihr Verhalten gegenseitig koordinieren ...“.[2] Der uneinheitliche Begriffsinhalt liegt auch daran, dass es außerhalb des deutschsprachigen Raumes überwiegend nur Banken und nicht auch Sparkassen gibt.
Bankenverbände sind Unternehmensverbände für Kreditinstitute und gleichzeitig Wirtschaftsverbände. Meist sind diese als nationale Verbände organisiert (z. B. Schweizerische Bankiervereinigung). Teilweise bestehen jedoch regional (z. B. Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband), nach Eigentümern (z. B. Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands oder Bundesverband deutscher Banken) oder fachliche (z. B. Verband der Auslandsbanken in Deutschland) Zusammenschlüsse.
AufgabenBearbeiten
Zu den Aufgaben der Bankenverbände gehören typischerweise
- die Repräsentation gegenüber staatlichen Stellen als eine Interessenvertretung von Kreditinstituten (Lobbyarbeit),
- die Förderung lokaler Finanzplätze,
- gemeinsam mit den Regulierungsbehörden eine Selbstregulierung des Bankensektors vorzunehmen,
- gemeinsame technische und rechtliche Standards der Branche zu erarbeiten,
- die Unterstützung und Beratung der Mitglieder.
Oftmals sind die Bankenverbände auch Träger der
- Einlagensicherungseinrichtungen
- Organisation zur Ausbildung der Bankmitarbeiter
- Versorgungskassen der Bankmitarbeiter.
Teilweise sind die Verbände auch als Arbeitgeberverband Tarifpartner der Gewerkschaften. Daneben gibt es Bankenverbände zu Teilaspekten des Bankgeschäftes wie den Deutschen Derivate Verband.
BankenverbändeBearbeiten
GlobalBearbeiten
EuropaBearbeiten
- European Banking Federation (EBF),
- Euro Banking Association (EBA),
- European Savings and Retail Banking Group (ESBG),
- Inter-Alpha Group of Banks.
DeutschlandBearbeiten
Deutschland verfügt aufgrund des Dreisäulensystems der deutschen Kreditwirtschaft im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern nicht über einen zentralen Bankenverband, sondern über mehrere Spitzenverbände der Institutsgruppen:
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),
- Bundesverband deutscher Banken (BdB),
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB),
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV),
- Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) (früher: Verband deutscher Hypothekenbanken).
Diese fünf Verbände sind im Dachverband Die Deutsche Kreditwirtschaft zusammengeschlossen.
Innerhalb der Bankenverbände gibt es teilweise regionale Untergliederungen wie den Bayerischen und den Ostdeutschen Bankenverband (OstBV) im BdB, in dem die privaten Banken der neuen Bundesländer Mitglied sind. Bei den Sparkassen gibt es entsprechend Rheinischer Sparkassen- und Giroverband oder den Sparkassenverband Bayern.
Andere LänderBearbeiten
LiteraturBearbeiten
- Literatur über Bankenverband im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Dietmar Grichnik, Bankenverbände: Strategisches Netzwerkmanagement in der Bankwirtschaft, 2000, S. 22 f.
- ↑ Peter Schwarz, Strukturelemente von Wirtschaftsverbänden, in: DU (33. Jahrgang), 1979, S. 4