BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

staatliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin, dessen Aufgaben die Verwaltung, Verpachtung und der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer ist
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Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ist ein staatliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Aufgaben der BVVG sind die Verwaltung, Verpachtung und der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer.

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

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Rechtsform GmbH
Gründung 1. Juli 1992
Sitz Berlin

Amtsgericht Charlottenburg Handelsregisternummer: HRB 43990

Leitung
  • Martin Kreienbaum (Geschäftsführer)
  • Thomas Windmöller (Geschäftsführer)
  • Martin Hillebrecht von Liebenstein (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Mitarbeiterzahl 250[1]
Umsatz 32 Mio. EUR[1]
Branche Immobilien
Website bvvg.de
Stand: 31. Dezember 2022

Geschichte und Hintergrund Bearbeiten

Die BVVG ist eine Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt und Tochter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).

Die BVVG erfüllt seit ihrem Gründungsjahr 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals enteignete, volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren. Entsprechend der sozialistischen Staatsidee wurde in Ostdeutschland während der sowjetischen Besatzungszeit und nach Gründung der DDR Privateigentum enteignet und in Volkseigentum überführt. Während Bürgern der DDR hierfür manchmal eine Entschädigung zustand, erhielten Personen, die aus der DDR geflüchtet waren, normalerweise keine Entschädigung.

Dieses führte zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu der „offenen Vermögensfrage“, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der BRD betroffen ist.

Eine erste rechtliche Grundlage der Tätigkeit der BVVG ist unter anderem das von der letzten Volkskammer der DDR beschlossene Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990. Seit 1996 ist die BVVG auch als Privatisierungsstelle des Bundes tätig, um den Flächenverkauf nach den in der Zwischenzeit verschiedene Male[2] modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) durchzuführen. Einer der Geschäftsführer war nach 1992 Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg.

Die Rechts- und Fachaufsicht der BVVG obliegt dem Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Die BVVG ist eine Gesellschaft des privaten Rechts und eine 100-prozentige Tochter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgeben (BvS), die ihre Gesellschafterfunktion durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wahrnehmen lässt. Den erwirtschafteten Überschuss führt die BVVG an ihre Gesellschafterin ab, die BvS.

Tätigkeit Bearbeiten

Bis Ende Dezember 2022 hatte die BVVG rund 894.000 ha landwirtschaftliche und rund 598.000 ha forstwirtschaftliche Flächen sowie ca. 84.000 ha als Umwidmungsflächen veräußert. Seit 1992 wurden insgesamt rund 919.000 Hektar zu begünstigten Preisen nach dem EALG verkauft. Am 31. Dezember 2022 befanden sich noch ca. 90.000 ha landwirtschaftliche und ca. 4.500 ha forstwirtschaftliche Flächen im Bestand der BVVG. Die Gesellschaft hatte und hat zahlreiche Aufgaben zu erledigen, vor allem die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen; den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz; die Veräußerung von Umwidmungsflächen, die durch kommunale oder behördliche Planungen anderen Nutzungszwecken zugeführt werden, und Bergwerkseigentumen; die Restitution beziehungsweise Übertragung von Flächen und sonstigen Vermögenswerden an Private und Gebietskörperschaften sowie das Management von über 36.000 Verträgen.

Privatisierung landwirtschaftlicher Nutzflächen Bearbeiten

Das Bundesministerium der Finanzen hat sich zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland im November 2022 zur Frage der künftigen Verwendung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen auf neue Reglungen für die BVVG verständigt. So sollen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 noch 2.000 Hektar Fläche pro Jahr verkauft werden. Pachtfrei werdende landwirtschaftliche Flächen sollen vorrangig an ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe verpachtet werden. Die BVVG arbeitet seit 12. Juni 2023 nach den neuen Grundsätzen für das Flächenmanagement landwirtschaftlicher Flächen (Flächenmanagementgrundsätze 2023). Daher konzentriert sich die Arbeit der BVVG auf die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe. Für die verbleibende Verkaufsfälle nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz an Alteigentümer ist Vorsorge getroffen. Der Direktverkauf an Pächter ist weitgehend abgeschlossen.

Übertragung von Flächen im Rahmen des Nationalen Naturerbes Bearbeiten

Aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung übertrug die BVVG in großem Umfang Flächen in die Trägerschaft der Bundesländer, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder von Naturschutzverbänden (Nationales Naturerbe). Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 12 des Ausgleichsleistungsgesetzes, der einen Erwerbsanspruch der Länder vorsieht. Nach Satz 2 der genannten Vorschrift kann die BVVG (im Gesetz als Privatisierungsstelle bezeichnet) „das Eigentum an den Flächen auch unmittelbar auf einen von einem Land benannten Naturschutzverband oder eine von einem Land benannte Naturschutzstiftung übertragen.“ Für die Auswahl der Flächen und der neuen Träger waren naturschutzfachliche Kriterien maßgebend.

Die BVVG hat bisher 65.000 Hektar naturschutzfachlich wertvolle Flächen nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz unentgeltlich an Länder, Naturschutzverbände und -stiftungen übertragen, davon 27800 Hektar im Rahmen des Nationalen Naturerbes. Weitere 25.500 Hektar Fläche sollen für die Übertragung in das Nationale Naturerbe zur Verfügung stehen. Davon ist die unentgeltliche Übertragung von 8.000 Hektar naturschutzfachlich wertvoller Flächen bereits gesetzlich vereinbart. Für 7.700 Hektar soll auf dem gleichen Wege eine Übertragung vorbereitet werden. Die übrigen 9.800 Hektar verbleiben zunächst in der Verpachtung bei der BVVG und werden im Rahmen der sogenannten Bundeslösung auf Sicht in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überführt.

Veräußerung von Seen Bearbeiten

Aus Anlass eines Einzelfalls wurden zahlreichen Proteste gegen die Privatisierung von Seen laut. Im August 2009 kündigte das bundeseigene Unternehmen an, vorläufig keine Seen mehr privatisieren zu wollen. Damit entsprach es einer politischen Forderung insbesondere der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. 2012 verkaufte die BVVG dem Land Brandenburg ein Paket von 65 Gewässern mit einer Fläche von rd. 3135 ha.[3]

Perspektive der BVVG Bearbeiten

Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestag der BVVG eine neue Ausrichtung gegeben: weg vom Verkauf und hin zur Verpachtung an ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe. Damit wird ein Kurswechsel im Unternehmen vollzogen: weg vom Privatisierungshorizont bis zum Jahr 2030 hin zur dauerhaften Aufgabe der Verpachtung.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Klaus Schmidt (Hrsg.): Landwirtschaft in der DDR – VEG, LPG und Kooperationen; wie sie wurden, was sie waren, was aus ihnen geworden ist, Agrimedia GmbH & Co. KG, Clenze 2009
  • Klaus Böhme, Privatisierung bei steigenden Preisen – BVVG mit neuen Grundsätzen und Akzenten, NL-BzAR 8/2007, 318 – 323, Böhme-Artikel (PDF; 469 kB)

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021; veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger; Abgerufen am 21. November 2022
  2. zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688)
  3. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/07/2012-07-30-PM38.html (Link nicht abrufbar)