Eine ausländische Haushaltshilfe ist eine Haushaltshilfe, die in einem anderen als dem eigenen Staat erwerbstätig ist.

QS-Recht
Beteilige dich an der Diskussion!

Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mängel in der Qualitätssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses Artikels zu beseitigen, und beteilige dich an der Diskussion! (+)
Begründung: Rechtsgrundlagen überarbeitungsbedürftig. --gdo 15:18, 20. Mär. 2015 (CET)

Allgemeines Bearbeiten

Die Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen unterliegt in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Manche Staaten fördern den Zuzug, andere handhaben dies restriktiv. Auch die Rechtsstellung der Haushaltshilfen ist sehr unterschiedlich geregelt. Insbesondere die schlechte rechtliche Situation der ausländischen Haushaltshilfen in den Golfstaaten ist Thema in der öffentlichen Diskussion.[1]

Die Beschäftigung von ausländischen Helferinnen im Haushalt und in der häuslichen Pflege wird in westeuropäischen Staaten sowohl als sozialpolitische Problematik im Sinne prekärer Arbeitsverhältnisse, aber auch als Beitrag zur Überwindung eines Pflegenotstandes diskutiert.

Ebenfalls wird die Beschäftigung ausländische Haushaltshilfen mit Schwarzarbeit und illegaler Einwanderung in Verbindung gebracht.

Die Diskussion in der Öffentlichkeit betrifft unter anderem das Ausmaß der damit verbundenen Schwarzarbeit. Vielen geht es aber nicht um die Bestrafung der Arbeitgeber, sondern um die Frage der Bezahlbarkeit guter Pflege kranker oder langfristig pflegebedürftiger Personen außerhalb von Pflegeheimen in deren privater Umgebung. Es gibt Organisationen, die solche Kräfte legal beschäftigen und vermitteln, die im Heimatland auch sozialversichert sind.

Die hauswirtschaftliche Tätigkeiten erfordern bereits im Allgemeinen einen großen Zeitaufwand. Hauptsächlich geht es den beauftragenden Familie aber um eine fast ständige Anwesenheit einer Überwachungsperson, um Schäden für die kranke Person zu vermeiden. Damit sind nicht nur (arbeits-)rechtliche Gesichtspunkte, sondern auch moralische und Beziehungsaspekte verbunden (Stichwort in der Psychologie z. B. die Rollenumkehr). Arlie Russell Hochschild stellte den Beitrag der Emotionsarbeit heraus, als sie ein Phänomen beschrieb, das sie als globale Betreuungskette bezeichnete. Dabei übernehmen Arbeitsmigrantinnen Betreuungs- und Pflegeaufgaben, während zugleich ihre eigenen Kinder im Heimatland bleiben und dort von Familienangehörigen oder Angestellten betreut werden; z. B. arbeiten philippinische Ärztinnen als Krankenschwestern in den USA.

Die UN-Wanderarbeiterkonvention schützt nicht nur legale ausländische Wanderarbeiter, sondern auch illegal aufhältige oder illegal erwerbstätige Migranten. Sie trat 2003 in Kraft, jedoch ist unter den Unterzeichnerstaaten bisher (Stand: 2019) fast kein Industrie- oder Einwanderungsland.

Die Situation in einzelnen Staaten Bearbeiten

Westeuropa Bearbeiten

Diese Form der Arbeitsmigration ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit der Öffnung der osteuropäischen Länder nach Westen 1989/1995 zahlenmäßig stark angestiegen. Inzwischen trägt sie in diesen Ländern mit ihren Leistungen in der Altenpflege zur Sicherung der häuslichen Pflege vieler an Demenz erkrankter Personen bei.

Deutschland Bearbeiten

Ausmaß und wirtschaftliche Aspekte Bearbeiten

Nach verschiedenen Schätzungen beschäftigen über vier Millionen deutsche Privathaushalte regelmäßig oder wiederholt eine Haushaltshilfe. Ein Teil davon sind Ausländer. Nur ein Teil davon ist wiederum im Besitz eines Aufenthaltstitels, der eine solche Tätigkeit erlaubt. Präzise Angaben über die Zahl der schwarz arbeitenden ausländischen Haushaltshilfen gibt es naturgemäß nicht. Als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer wurden 2005 ca. 40.000 Personen in der deutschen Statistik genannt.[2]

Ausländische Haushaltshilfen werden seit 1995, seit der Einführung der Pflegeversicherung, in Deutschland vermehrt beschäftigt, weil Familien von dieser Versicherung einen „Barbetrag zur freien Verfügung“ erhalten, wenn sie pflegebedürftige Personen zuhause versorgen. Dabei gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen für unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse.

Rechtsgrundlagen Bearbeiten

Unionsbürger sind in der Regel freizügigkeitsberechtigt (vgl. Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger) und dürfen somit auch Tätigkeiten als Haushaltshilfe auf selbstständiger oder unselbstständiger Basis ohne weitere Erlaubnis ausüben. Eine Ausnahme besteht hier nur für Staatsangehörige Kroatiens, für die noch keine volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt und daher eine Arbeitserlaubnis benötigen. Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Kroaten wird spätestens am 30. Juni 2020 erreicht.[3] Für Drittstaatsangehörige wird das Arbeitserlaubnisrecht in Deutschland über das Aufenthaltsgesetz, die Aufenthaltsverordnung und die Beschäftigungsverordnung geregelt.

Das Wort Haushaltshilfe bezeichnet allgemein Arbeitnehmer (weit überwiegend weiblich), die in einem Privathaushalt tätig sind. Das deutsche Ausländerrecht sieht keine Aufenthaltserlaubnisse für Reinigungs- oder Betreuungspersonal vor, da in diesem Sektor kein Arbeitskräftemangel anerkannt ist.[4] Somit kommt ein legaler Zuzug nach Deutschland mit dem Hauptzweck der Ausübung einer solchen Tätigkeit nicht in Betracht. Zu legalen Beschäftigungsverhältnissen kann es jedoch kommen, wenn die ausländische Haushaltshilfe eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die ohnehin jede Form der Beschäftigung erlaubt, z. B. als Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen gem. § 28 Abs. 1 AufenthG.

Ein von Beginn an illegales Modell ist es, wenn ausländische Helfer mit einem Schengenvisum oder visumsfrei für drei Monate einreisen, da eine Erwerbstätigkeit in diesen Fällen nur in den engen Grenzen des § 17 Abs. 2 AufenthV gestattet ist. Dies wiederholt sich bei derselben Person eventuell dann über Jahre.[5]

Für die steuerliche Behandlung siehe haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis.

Österreich Bearbeiten

Das Hausbetreuungsgesetz darf als österreichische Antwort auf die gleiche Problemlage angesehen werden. (Gesetzliche Regelung in Österreich seit 2007)

Frankreich Bearbeiten

In Frankreich bestehen Modelle eines Dienstleistungsschecks, durch den haushälterische Leistungen eingekauft werden können.[6]

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Georg Neumann: Rettung aus Polen. Wie Pflege zu Hause tatsächlich gelingt. Kreuz, Freiburg 2010, ISBN 978-3-7831-3402-5 (Erfahrungen mit demenzkranker Mutter und Ratgeber)
  • Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt – Problemkomplex illegale Migration. Neue Erkenntnisse zur Lebenssituation 'illegaler' Migranten in München und anderen Städten Deutschlands. Loeper, Karlsruhe 2003, ISBN 3860594990.
  • Vera Dörzbach: Bin nett, helfe gern... In: Heilberufe (Zeitschrift), 10:2005, Urban & Vogel, München 2005 ISSN 2190-2100 (enthält die meisten Anregungen zu diesem Beitrag).
  • Anja Uhling, Stefan Hof: Hauptsache nicht ins Heim? Osteurop. Haushaltshilfen als Pflegekräfte. Interview mit Juliane Schmidt. In: Dr. Med. Mabuse – Zeitschrift im Gesundheitswesen. Nr. 157, Mabuse-Verlag GmbH, Frankfurt am Main (September. 2005) ISSN 0173-430X.
  • Peter Hanau, Susanne Peters-Lange: Teilzeitarbeit. Mini-Jobs. Das Buch zur Fernsehserie ARD-Ratgeber: Recht. dtv Nomos 58113, München 2007. ISBN 3-423-58113-1.
  • Claudia Gather, Birgit Geissler, Maria S. Rerrich: Weltmarkt Privathaushalt, Westfälisches Dampfboot, Münster 2007, ISBN 978-3-89691-215-2 (= Forum Frauen- und Geschlechterforschung, Band 15).
  • Helma Lutz, unter Mitarbeit von Susanne Schwalgin: Vom Weltmarkt in den Privathaushalt: Die neuen Dienstmädchen im Zeitalter der Globalisierung. 2., überarbeitete Auflage. Barbara Budrich, Opladen und Farmington Hills 2008, ISBN 978-3-86649-157-1.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Katar vor der Fußball-WM: Zwangsarbeit, Beschimpfungen, Gewalt. In: Handelsblatt. 23. April 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. September 2015; abgerufen am 25. März 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.handelsblatt.com
  2. Maria S. Rerrich et all: Weltmarkt Privathaushalt, Westfälisches Dampfboot, Münster 2007, epd 17. November 2006.
  3. TK-Online: Arbeitnehmer aus Kroatien (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive)
  4. Helma Lutz: Intime Fremde – Migrantinnen als Haushaltsarbeiterinnen in Westeuropa. In: www.eurozine.com. 31. August 2007, archiviert vom Original am 13. Oktober 2007; abgerufen am 24. Oktober 2007.
  5. „Wir können heute von einer Feminisierung der Migration sprechen“, sagt Sigrid Metz-Göckel. Die Professorin an der Universität Dortmund leitet seit 2004 ein Forschungsprojekt zur Migration polnischer Frauen ins Ruhrgebiet. Nach Evangelischer Pressedienst 17. Nov. 2006: Dienstmädchen aus aller Welt (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)
  6. Häusliche Betreuung und Pflege zwischen Qualitätsanspruch und Kosten. Europäische Lösungsansätze im Vergleich. (PDF; 149 kB) Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK), Universität Frankfurt am Main, Oktober 2008, archiviert vom Original am 30. April 2014; abgerufen am 21. November 2009 (Internationale Konferenz vom 20. und 21. Oktober 2008 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main).

Weblinks Bearbeiten