Assisen

Begriff des Mittelalters

Assisen (altfrz. assise, Partizip zu asseoir „setzen“, von lat. assidere „beisitzen“)[1] ist ein verfassungsrechtlicher Begriff des Mittelalters ursprünglich für feierliche Versammlungen und Zusammenkünfte, auf denen rechtliche Angelegenheiten geregelt wurden, aber auch für die Ergebnisse solcher Sitzungen (Gesetze, Regelungen und auch die Strafen). Später wurden damit im englischen und dann wieder im französischen Recht bis ins 19. Jahrhundert Geschworenengerichte bezeichnet.

Als „Assisenhof“ werden noch heute Schwurgerichte mit Laienrichtern in Frankreich (Cour d’assises), Belgien (Cour d’assises bzw. Hof van assisen), Italien (Corte d’assise) und der Schweiz bezeichnet.[2]

Wandlung des Begriffes Bearbeiten

Nach der Eroberung Jerusalems im Jahr 1099 ließ Gottfried von Bouillon die Statuten für seine Gerichtshöfe (das Hofgericht und das Landgericht) in feierlichen Sitzungen entwerfen. Das entsprechende Aktenstück hieß daher Assises de Jerusaleme. Selbst die von den Assisenversammlungen bewilligten Steuern nannte man assisa, und die von Assisengerichten zuerkannten Strafen hießen assises.

Mit den französischen Normannen wanderte das Wort assize nach England und bezeichnete die vierteljährlichen Gerichtssitzungen, welche die zwölf Richter Englands in den Grafschaften herumreisend abhielten, wobei es sich um Geschworenengerichte handelte, die alle Zivil- und Kriminalsachen zu entscheiden hatten.

Aus England kehrte der Name assises für Geschworenengerichte wieder nach Frankreich zurück als Ludwig der Heilige festlegte, dass zu bestimmten Zeiten öffentliche Gerichtssitzungen gehalten werden sollten, um sowohl Beschwerden der Vasallen oder Untertanen über ihre Beamten als auch um die Berufungen gegen Urteile unterer Gerichtsstellen zu verhandeln.

Diese Assisengerichte befassten sich sowohl mit Zivil- als Kriminalprozessen und zerfielen in sogenannte grandes assises und petites assises (große und kleine Assisen). Aus dem Institut der Assisen hatten sich die Geschworenengerichte ausgebildet, die seit der französischen Revolution in allen französischen Départements eingerichtet wurden. Auch nach der Niederlage Napoleons und der Neuordnung der Grenzen blieben in den ehemals französischen linksrheinischen Besitzungen die Assisengerichte bestehen.

Gesetze Bearbeiten

Bekannte Prozesse Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Assises de Jerusalem (franz. hrsg. von La Thomassière, Bourges 1690)
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 891
  • Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 295

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Vgl. assize im Online Etymology Dictionary (englisch)
  2. Diese moderne Bedeutung ist bei Duden online verzeichnet: Assisen
  3. Meine Assisen-Rede, gehalten vor den Geschwornen zu Düsseldorf am 3. Mai 1849, gegen die Anklage, die Bürger zur Bewaffnung gegen die Königl. Gewalt aufgereizt zu haben / von F. Lassalle UB / 1848 Flugschriften im Netz 3. Mai 1849 (Memento vom 4. Dezember 2013 im Internet Archive)
  4. Wirth: Die Freiheit muss immer wieder neu erstritten werden@1@2Vorlage:Toter Link/www.freiheit.org (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.