Die Arnoldshainer Konferenz (AKf) war ein Zusammenschluss von unierten und reformierten Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ferner gehörten zu ihr die lutherischen Landeskirchen der EKD, die nicht Mitglieder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) waren.

Die Arnoldshainer Konferenz hatte bei der Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Union in Berlin eine Geschäftsstelle.

Geschichte Bearbeiten

Die Arnoldshainer Konferenz wurde 1967 in Arnoldshain gegründet, einem Dorf in Hessen mit ca. 1.900 Einwohnern, das seit dem 1. August 1972 ein Ortsteil der Gemeinde Schmitten im Hochtaunuskreis ist. In Arnoldshain befand sich bis 2013 die 1954 errichtete Akademie der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Die Arnoldshainer Konferenz war lediglich eine Arbeitsgemeinschaft selbständiger Landeskirchen bzw. Kirchenleitungen. Sie hatte daher nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie es bei Landeskirchen üblich ist.

Mitgliedskirchen der Arnoldshainer Konferenz Bearbeiten

Ferner:

sowie als Gast die

Die Landeskirchen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR traten erst nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten der Arnoldshainer Konferenz bei.

Aufgaben und Ziele Bearbeiten

Die Arnoldshainer Konferenz hatte das Ziel, Übereinstimmungen in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und die Einheit der EKD zu stärken. Sie befasste sich mit Themen wie Kirchengemeinschaft, Ordination, Strukturfragen, Verfassungsrecht, Mitgliedschaftsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht, Aus- und Fortbildung, Ökumene etc. Hierzu wurde sowohl kircheninterne Papiere als auch Veröffentlichungen erarbeitet.[1]

Die Beschlüsse fasste die halbjährlich tagende Vollkonferenz, in welche die einzelnen Kirchenleitungen je zwei Mitglieder entsandten. Die Vollkonferenz wählte aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Vorsitzenden. Dieses Amt hatten folgende Personen inne:

Vorsitzende der Arnoldshainer Konferenz (noch nicht vollständig)

Auflösung der Arnoldshainer Konferenz Bearbeiten

Zum 1. Juli 2003 schlossen sich nahezu alle Mitgliedskirchen der Arnoldshainer Konferenz mit der Evangelischen Kirche der Union (EKU) zur Union Evangelischer Kirchen (UEK) zusammen.

Lediglich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelische Landeskirche in Württemberg (diese hatte ohnehin nur Gaststatus) traten der UEK zunächst nicht bei. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg befürchtet, die UEK könnte sich als zusätzliche Instanz zwischen die Landeskirchen einerseits und der EKD als deren Dachverband andererseits schieben.

Literatur Bearbeiten

  • Alfred Burgsmüller, Rainer Bürgel (Hrsg.): Die Arnoldshainer Konferenz. Ihr Selbstverständnis. Luther-Verlag, Bielefeld 1974; 21978.
  • Christoph Thiele: Die Arnoldshainer Konferenz. Struktur und Funktion eines gliedkirchlichen Zusammenschlusses aus rechtlicher Sicht (= Europäische Hochschulschriften; Reihe 2; Bd. 2174). Peter Lang, Frankfurt am Main 1997, ISBN 3-631-31906-1.
  • Wilhelm HüffmeierArnoldshainer Konferenz. In: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 4. Auflage. Band 1, Mohr-Siebeck, Tübingen 1998, Sp. 794.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Die Veröffentlichungen erschienen zumeist im Neukirchener Verlag. Bis 1988 sind sie zusammengestellt in der Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht 33 (1988), S. 450–455.