Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Deutschland.[1][2] Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erarbeitet und sollen den Stand der Arbeitsmedizin und gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wiedergeben.[3] Die arbeitsmedizinischen Regeln sind nicht rechtsverbindlich. Mit ihrer Bekanntgabe im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten sie Vermutungswirkung:[4] Das heißt, dass bei Einhaltung der arbeitsmedizinischen Regeln davon ausgegangen wird, dass die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge erfüllt sind.[5] Falls ein Arbeitgeber die arbeitsmedizinischen Regeln nicht umsetzt, müssen die von ihm gewählten Maßnahmen mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten garantieren wie die Einhaltung der arbeitsmedizinischen Regeln.

Übersicht über die bisher erschienenen arbeitsmedizinischen Regeln[3]
AMR-Nr. Titel der arbeitsmedizinischen Regel
2.1 Fristen für die Veranlassung/das Angebot von arbeitsmedizinischen Vorsorge
3.1 Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse
5.1 Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge
6.1 Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen
6.2 Biomonitoring
6.3 Vorsorgebescheinigung
6.4 Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV
6.5 Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B
13.1 Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können
13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
14.1 Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
14.2 Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Erläuterungen zum Regelwerk, Technisches Regelwerk, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen 8. August 2015
  2. Fünf Jahre Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, PDF
  3. a b Arbeitsmedizinische Regeln (AMR), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen 14. Dezember 2016
  4. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, abgerufen am 8. August 2015
  5. Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Fragen und Antworten (Stand: April 2014), Seite 7, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, PDF