Das Amtsgericht Nittenau war ein von 1879[1] bis 1973[2] bestehendes Amtsgericht in Nittenau in Bayern.

Heutiges Rathaus (ehm. Amtsgericht) in Nittenau

Geschichte Bearbeiten

1838/39 wurde von dem Landgericht Roding das Landgericht (ä.O.) Nittenau abgespalten, das in etwa dem Untergericht Nittenau des ehemaligen Pflegamts Wetterfeld entsprach.[3]

Mit Wirkung vom 1. Juli 1862 wurde das Bezirksamt Roding als reine Verwaltungsbehörde eingerichtet, die bis dahin bestandene Verflechtung von Rechtspflege und Verwaltung im unteren Verwaltungsbereich wurde aufgehoben. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die weiter bestehenden Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Das Amtsgericht in Nittenau wurde zum 1. Juli 1973 in das Amtsgericht Schwandorf integriert und aufgelöst.

Gebäude Bearbeiten

Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude an der Gerichtsstraße 11, ein L-förmiger, zweigeschossiger Neubarockbau mit Fassadengliederung und Mansardwalmdach, risalitartige Vorsprüngen mit Zwerchhaus und Schweifgiebel, Eingangsportal mit Muschelkalk, bezeichnet mit „1903“, ist jetzt Rathaus. Daneben liegt das ehemalige Amtsgerichtsgefängnis.[4]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355.
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt.
  3. Maria Rita Sagstetter: Vom Königsgut "Nittenouua" 1007 zum königlich-bayerischen Landgericht Nittenau im 19.Jahrhundert, abgerufen am 22. Dezember 2019.
  4. Denkmalliste für Neukirchen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, abgerufen am 22. Dezember 2019.