Das Amtsgericht Illertissen war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Illertissen.

Panoramaaufnahme des Vöhlinschlosses in Illertissen aus östlicher Richtung

Geschichte

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Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde am 1. Oktober 1879[1] zu Illertissen ein Amtsgericht gebildet, dessen Bezirk identisch mit dem vorhergegangenen Landgerichtsbezirk Illertissen war.

Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Memmingen.

Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[2] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Illertissen in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Neu-Ulm umgewandelt.[3]

„Das Amtsgericht Illertissen wird einstweilen als Zweigstelle fortgeführt, bis in Neu-Ulm nach dem Bau eines neuen Landratsamtsgebäudes für das Amtsgericht das bisherige Landratsamtsgebäude zur Verfügung steht.“

Die Zweigstelle Illertissen wurde Ende Juli 2009 aufgehoben.[4]

Übergeordnete Gerichte

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Im Instanzenzug übergeordnet waren das Landgericht Memmingen, das Oberlandesgericht München sowie der Bundesgerichtshof.

Sitz des Amtsgerichts war im Vöhlinschloss Illertissen, in dem zeitweise auch ein Sitzungssaal eingerichtet wurde.

Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879 (GVBl. Nr. 19/1879, S. 392/393)
  2. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  3. § 1 Nr. 20 der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
  4. Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 2. Juli 2009 (GVBl. Nr. 12/2009, S. 307)

Koordinaten: 48° 13′ 20,9″ N, 10° 6′ 39,1″ O