.sa

länderspezifische Top-Level-Domain

.sa ist die länderspezifische Top-Level-Domain (ccTLD) des Staates Saudi-Arabien. Sie wurde am 17. Mai 1994 bei der IANA registriert und ist auch auf Arabisch السعودية. (.as-saʿūdīya) verfügbar.[1] Für die Verwaltung von .sa ist die staatliche Kommission für Kommunikation und Informationstechnologie (Communications and Information Technology Commission) mit Sitz in Riad verantwortlich, auch Saudi Network Information Center genannt.

Eigenschaften Bearbeiten

Es gibt zahlreiche Second-Level-Domains wie beispielsweise .net.sa oder .org.sa, die bestimmten Organisationen vorbehalten sind. Im Dezember 2010 hat die Vergabestelle die Kriterien für .sa dahingehend gelockert, dass nun auch Domains direkt auf zweiter Ebene angemeldet werden dürfen. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 21.000 .sa-Domains registriert.[2] Die sogenannte Sunrise Phase, in der Inhaber bestehender .sa-Domains die neuen kurzen Adressen bevorzugt beantragen konnten, begann im Januar 2011.[3] Trotz der Liberalisierung erlaubt die Vergabestelle nur Privatpersonen und Unternehmen mit Sitz in Saudi-Arabien, eine .sa-Domain anzumelden. Ausnahmen werden lediglich für Ausländer mit saudischem Pass oder Inhaber einer in Saudi-Arabien eingetragenen Marke gemacht.[4] Die Top-Level-Domain unterstützt seit 2004 internationalisierte Domainnamen, deren technische Implementierung in einem Pilotprojekt mit den Verwaltungen von .ae (Vereinigte Arabische Emirate) und .qa (Katar) umgesetzt wurde.[5]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Delegation Record for .SA. IANA, abgerufen am 20. Juli 2013 (englisch).
  2. Florian Hitzelberger: Neues von .eu, .sa und .info. In: domain-recht. 22. Dezember 2010, abgerufen am 20. Juli 2013: „Saudi Network Information Center, die Registry für die saudi-arabische Länderendung .sa, gibt die Second Level Ebene zur Registrierung frei, so dass neben den klassischen Subdomains unter Endungen wie .net.sa erstmals auch die kurze und damit attraktive Anmeldung direkt unter .sa möglich sein wird.“
  3. Florian Hitzelberger: Neues von .music, .sa und .emarat. In: domain-recht. 2. Februar 2011, abgerufen am 20. Juli 2013: „Noch bis zum 7. März 2011 können sich die Inhaber einer .sa-Domain unterhalb einer der offiziellen Subdomains wie .com.sa und .net.sa, sofern sie vor dem 6. Dezember 2010 registriert war, um die kurze und damit attraktive Second Level Variante bemühen.“
  4. Florian Hitzelberger: Neues von .asia, .sa und .xxx. In: domain-recht. 27. April 2011, abgerufen am 20. Juli 2013: „Eine Liberalisierung geht damit nicht einher; weiterhin können eine .sa-Domain nur Personen mit Sitz oder Registrierung in Saudi-Arabien, Bürger mit saudi-arabischem Pass oder Inhaber einer in Saudi-Arabien registrierten Marke registrieren.“
  5. Florian Hitzelberger: Neues von .tp, .ps und .ae. In: domain-recht. 15. November 2004, abgerufen am 20. Juli 2013: „Derzeit läuft bereits ein Pilotprojekt, in das neben .ae auch die Länderverwaltungen von Saudi-Arabien (.sa) und Katar (.qa) eingebunden sind.“