Was kann ich jetzt tun?

Ich habe bei Commons ein Bild aus dem Internet hochgeladen von einer Seite der BBC, ein 1836 entstandenes Gemälde[1]. Nachdem ich mich wunderte, dass es sich via Commonssuche nicht finden ließ (ebensowenig von Google/Bilder) und auch vom VisualEditor nicht erkannt werden konnte, entdeckte ich unten auf der von mir erstellten Commonsseite einen automatischen Copyright-Vermerk des Museums. Was um Himmels willen kann man jetzt tun? (Mir ist das in Jahren zum ersten Mal passiert, dass ich die Abbildung eines gemeinfreien Gemäldes, die anscheinend unsichtbar "markiert" und mit einer entsprechenden Drohnung versehen ist, erwischt habe. --Felistoria (Diskussion) 00:44, 1. Aug. 2013 (CEST)

Hallo Felistoria! Der "automatische Copyright-Vermerk" bzw. die "unsichtbare Markierung" sind Metadaten der Bilddatei, die Commons automatisch ausliest und anzeigt. Das heißt: In der Bilddatei ist neben den einzelnen Pixeln auch dieser Text verschlüsselt. Aber gemeinfrei ist gemeinfrei. Der Text in den Metadaten ist in diesem Fall Copyfraud. Warum kannst du das Bild über die Suche nicht finden? An den Metadaten kann es nicht liegen. Die Metadaten nachträglich zu verändern, ist sicherlich in der WP:Fotowerkstatt möglich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:05, 1. Aug. 2013 (CEST)
Danke, Gnom! Ich hab mal in der Werkstatt angefragt. Herzlich, --Felistoria (Diskussion) 01:12, 1. Aug. 2013 (CEST)
Zuerst aber zur Such-Frage: Siehe hierzu Hilfe:Suche#Technische_Hintergr.C3.BCnde: "Die Aktualisierung der inneren Datenaufbereitung erfolgt ungefähr zum folgenden Tag. Die soeben vorgenommene Änderung an der Seite wird also noch nicht gefunden." Es braucht einfach noch ein wenig Zeit bis das Bild gefunden werden kann. Das hat nichts mit copyright-vermerk zu tun.
Ansonsten ist das Bild, wie du selber geschrieben hast gemeinfrei. Es ist die Position der Foundation und auch hier, dass durch die Reproduktion von 2d gemeinfreien Werken kein neues Urhberrecht o.Ä. entsteht (siehe dazu auch Commons:When to use the PD-Art tag). Allerdings kann die Rechtssituation in anderen Ländern anders aussehen. Die Metadaten können auch von bestimmten Programmen entfernt werden. --Isderion (Diskussion) 01:20, 1. Aug. 2013 (CEST)
Entfernung der Metadaten ist beispielsweise mit dem kostenfreien Programm XnView (Bearbeiten - Metadaten - Löschen) möglich. --109.193.251.174 07:12, 1. Aug. 2013 (CEST)

Ich kann den Kollegen hier nur zustimmen. Das ist gemeinfrei, aber manche britische Museen gehen hier von sweat of the brow aus, was aber bislang noch nicht im höherinstanzlichen britischen Fallrecht entschieden wurde. Nach US-Recht und nach dem unsrigen ist das gemeinfrei und die Reproduktion ohne eigene Schöpfungshöhe. Auf Commons verwenden wir hierzu die Vorlage {{PD-Art}}, die auch den rechtlichen Standpunkt der WMF in diesem Punkt klärt. Die störenden Metadaten sind entfernt. Morgendliche Grüße, AFBorchertD/B 07:58, 1. Aug. 2013 (CEST)

Danke an euch alle für eure Unterstützung und Hilfe! Man lernt doch nie aus (dass Commons unterdessen so lange braucht, war mir z. B. völlig entgangen). Herzlich, --Felistoria (Diskussion) 13:45, 1. Aug. 2013 (CEST)
Um einer Klage großer Museen oder Auktionshäuser zu entgehen, empfiehlt es sich, derartige Dateien nicht unter Klarnamen oder rückverfolgbarem Nick hochzuladen. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 14:58, 1. Aug. 2013 (CEST)

Schriftsteller-Portrait

Ich möchte zum Wikipedia-Namenseintrag für einen bekannten deutschen Schriftsteller, der etwas über 60 Jahre tot ist, ein Portrait hochladen, das in vielen Veröffentlichungen bereits Verwendung gefunden hat und auch im Internet herunterzuladen ist. M.E. ist die Verwendung durch die Regeln für die Bildrechte von relativen Person der Zeitgeschichte hinreichend gedeckt. Allerdings finde ich bei Wikimedia Commons keine entsprechende Lizenzform, so dass die Datei dort bereits zweimal gelöscht wurde.

Bitte um Ratschlag. Es kann leider nicht mehr herausgefunden werden (ich habe das versucht), wer die Rechte an der 70-80 alten Aufnahme hat.--Sictransit1 (Diskussion) 18:11, 3. Aug. 2013 (CEST)

Gibts in den "vielen Veröffentlichungen" denn gar keinen Bildnachweis? Name des Autors und Link zur gelöschten Version des Bildes wäre hilfreich. -- Cherubino (Diskussion) 21:20, 3. Aug. 2013 (CEST)
Es handelt sich um commons:File:Ernst Wiechert IEWG.gif, das ist das Bild, das auch bei http://www.ernst-wiechert-international.de/portraet.html zu sehen ist. Mein Ratschlag: Verzichte auf das Bild. Ohne weitere Informationen sehe ich keine Chance, ein Foto einer 1950 gestorbenen Person auf Commons oder hier zu behalten. Das hat nichts mit "Regeln für die Bildrechte von relativen Person der Zeitgeschichte" zu tun, sondern damit, dass wir freie Bilder haben wollen, die entweder gemeinfrei sind oder unter einer freien Lizenz stehen. Bei unbekanntem Urheber und besagten Lebensdaten kann man beides nicht als gegeben annehmen. Gruß -- Rosenzweig δ 22:37, 3. Aug. 2013 (CEST)

Sind Bilder von Charles R. Knight nicht URVs in der deutschen Wikipedia? Wenn ja, Bilder bitte entfernen. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 13:22, 5. Aug. 2013 (CEST)

Öhm, guter Punkt. Oder? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:00, 5. Aug. 2013 (CEST)
Man kann sich über den fliegenden Gerichtsstand für US-Angebote streiten, aber den Richtlinien für Freie Inhalte der de.WP entsprechen die Bilder nicht. Hab' sie rausgenommen. syrcro 20:16, 5. Aug. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Uwe W. (Diskussion) 13:23, 7. Aug. 2013 (CEST)

Images of identifiable people

Wenn sich ein "Aktivist" ein "climate revolution"-shirt überzieht und an der Spree-Seite der Alten Nationalgallerie Berlin über die Brüstung klettert und sich den vorbeischippernden Booten zeigt, kann ich dann ein Foto dieser Ein-Mann-Demo hochladen? -- Cherubino (Diskussion) 01:56, 4. Aug. 2013 (CEST)

Ich sehe nicht einen Punkt, wieso das nicht gehen sollte. Die beiden Knackpunkte würde ich persönlich ausschliessen. Das T-Shirt wird kaum genügend Schöpfungshöhe aufweisen (ist ja nur Schrift), und als einen öffentlicher Auftritt würde ich es auch bezeichnen (Ausnahme-Regel beim Recht am eigenen Bild greift). --Bobo11 (Diskussion) 18:48, 4. Aug. 2013 (CEST)
so ok? -> File:Climate Revolution Museumsinsel.JPG -- Cherubino (Diskussion) 14:47, 5. Aug. 2013 (CEST)
Hm, sieht schon nach einer ziemlich privaten Szene aus, oder? --Gnom (Diskussion) 23:57, 6. Aug. 2013 (CEST)
Unmittelbar an der Mauer fahren die offenen Touristenschiffe. Und man erkennt gelch, dass die Stelle an der die beiden sitzen nicht zum Sitzen gedacht ist. Etwas weiter gibt es "Strandbars" mit Liegen in denen die Leute die offenen Touristenschiffe beglotzen und sich von den Touristen beglotzen lassen. Gegenseitiges Begaffen. Die Weinflasche links von den beiden gehört ihnen wahrscheinlich nicht, zeigt aber, das die Stelle wohl gerne genutzt wird, zum an der Spree Sitzen. Gemütlicher Party-Aktivist mit Anhang? --Cherubino (Diskussion) 17:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
Hm. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Also verlass dich gern auf Bobo11' Meinung. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
Würd ich nicht; das ganze ist imho grenzwertig, vgl. auch Wikipedia:BR#Aufnahmen_mit_Personen: "Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein" --Isderion (Diskussion) 19:04, 7. Aug. 2013 (CEST)
Hm, ohne diese Personen hättest du das Stückchen Architektur ja sicher nicht abgelichtet. M. E. müsste man ihnen schon die Köpfe abschneiden oder so... --Xocolatl (Diskussion) 19:08, 7. Aug. 2013 (CEST)
  • Das ist aber keine Ein-Mann-Demo, nur weil jemand mit einem solchen T-Shirt irgendwo rum sitzt ist das keine Demo udn acuh keien offentlicher Auftritt! Aber genau das -eine aktiver öffentliche Auftritt- müsste es sein, um RaB auszuhebeln. Hier wurde mal wieder falsche Vorgaben gemacht, also verwundert euch nicht wenn ihr "falsche" Antwort krigt. Dieses Bild geht so eindeutig wegen Recht am eigen Bild ohne Zustimmung des Abgebildete nicht. Die Person ist im Bildmittelpunkt (Kein Beiwerk), und tätigt keine aktive Teilname an einer öffentlichen Veranstaltung (ist jedenfalls auf dem Bild nicht ersichtlich, müsste es aber), also ist ihre Zustimmung immer notwendig. --Bobo11 (Diskussion) 19:10, 7. Aug. 2013 (CEST)


  • PS: Eine Ein-Man-Demo die ginge wäre, wäre wenn das Bild so eine Auskunft wie auf File:Elektronische Gesundheitskarte (BB).jpg macht. Da dürfte wirklich auf die Karte zusammen geschnitten werden. Aber der Träger eines T-Shirt, wird alleine wird deswegen kaum als Ein-Mann-Demo gewertet werden da gehört mehr dazu. Z.B. Ein Mikrofon oder Megafon in de Hand. Denn es ist eine aktive Teilname gefordert, und sitzende Person und aktiv Teilnahme ist eigentlich etwas, dass sich in der Regel widerspricht.--Bobo11 (Diskussion) 19:22, 7. Aug. 2013 (CEST)
Das ist die Kolonnade an der Spree. Der Ort wo die beiden sitzen ist exponiert, da würden sich keine Großeltern mit Enkeln bei ihrem Spaziergang niederlassen, allein schon aus klettertechnischen und versicherungstechnischen Gründen (es ist sicher "verboten" da zu sitzen). Er sitzt also nicht nur "irgendwo rum". Er wollte sich aber vielleicht nur einen easy Nachmittag an einer coolen Stelle machen und hat nebenbei das voguishe Vivienne Westwood Shirt an. Kann auch sein. -- Cherubino (Diskussion) 10:57, 8. Aug. 2013 (CEST)
PS: Hätte er nicht vermutet gesehen zu werden, hätte er sicher nicht das Shirt an, welches ja ein Überwurf-Shirt ohne Arme ist, kein normales T-Shirt zum Rumlaufen. Wenn ich dir zB jetzt vorschlage, komm wir setzen uns an eine Stelle an der es nicht wirklich erlaubt ist zu sitzen (wir alleine sein werden), an der viele Touristen vorbeikommen, und ich ziehe dabei ein Greenpeace-Überwurf-Shirt an, hättest du dann das Gefühl nur irgendwo rumzusitzen? -- Cherubino (Diskussion) 11:10, 8. Aug. 2013 (CEST)
@Cherubino Es reicht eben nicht sich irgendwo exponiert hinzusetzte um das Recht am eigen Bild zu verlieren. Es reciht auch nicht ein T-Shirt mit einer politischen Meinungsäudderung zu tregane um das Recht am eigen Bild zu verlieren. Da muss mehr passieren, um sich bei einem Bild das eine erkennbare Einzelperson zeigt, sich auf die Ausnahmeregel berufen zu können. Es geht in der Regel nicht ohne Zustimmung, so ist der Sinn hinter dem Gesetzes nun mal. Die Ausnahmen wo es keine Zustimmung braucht, sind da recht streng auszulegen und nicht nach eigenen Gutdünken, nur weil man so ein Bild möchte. --Bobo11 (Diskussion) 18:06, 8. Aug. 2013 (CEST)

Foto gelöscht: Hallo, Ich habe das Bild gemäß der Commons Policy gelöscht (Uploader requested deletion of a recently uploaded unused file). LG--Steinsplitter (Disk) 20:51, 8. Aug. 2013 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Cherubino (Diskussion) 20:53, 8. Aug. 2013 (CEST)

Münzen

Hi, wurde sicher schon x-mal gefragt, dennoch nochmal: Münzen sind - das ist ja der Witz an diesen - dreidimensionale Werke. Somit fallen Abbildungen nach meinem Verständnis nicht unter die Freiheit, die wir für zweidimensionale Werke annahmen wie Gemälde. Wie kann demnach beispielsweise diese Münze angeblich eine Reproduktion ohne Schöpfungshöhe sein? Das ist eine fotografische Abbildung eines dreidimensionalen Werkes wie es auch bei einer Statue wäre - und die nehmen wir ja alles andere als gemeinfrei an. Marcus Cyron Reden 11:12, 6. Aug. 2013 (CEST)

Das halte ich nun für sehr sehr weit hergeholt. Eine Fotografie ist theoretisch auch dreidimensional. Der "Urheber", der eine Fotografie auf den Scanner legt und somit ein "Lichtbild" erstellt, könnte somit dank der "kleinen Münze" Urheberrechtsansprüche geltend machen. So wird das ein Gericht aber nicht auslegen, denn da überwiegt eindeutig der zweidimensionale Charakter. Bei einer Münze überwiegt ebenfalls der zweidimensionale Charakter, vor allem dann, wenn die Randprägung gar nicht zu sehen ist und die Münze noch freigestellt ist. --Micha 11:16, 6. Aug. 2013 (CEST)
Ps. das Bild stammt vom schweizerischen Moneymuseum. 1. Münzen sind gemäss schweizerischem Urheberrecht nicht geschützt. 2. Ein solches Lichtbild ist gemäss schweizerischem Urheberrecht garantiert wegen fehlender Individualität nicht geschützt. 3. Der "Urheber" des Lichtbildes müsste versuchen bei einer Verwendung in Deutschland gemäss Schutzlandprinzip Recht zu bekommen. In der Schweiz würde man ihn dagegen einfach auslachen. 4. Ich habe den Besitzer des Moneymuseums einmal an einer langen Nacht der Museen getroffen. Er ist ein privater Sammler, der nun Freude hat, wenn seine Sammelstücke einem weiteren Publikum bekannt werden. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass er was dagegen hat, wenn seine Reproduktion verwendet wird. - Wir müssen uns hier in der Wikipedia wirklich nicht Probleme schaffen, die es nicht gibt. Das einzige, was ich da nachbessern würde, ist eine klare Quellenangabe. Bloss ein Hyperlink ist ein wenig frech. --Micha 11:25, 6. Aug. 2013 (CEST)
zu 2.: was meinst du mit Individualität? Zu 4.: im Gegenteil, ich habe erfahren, daß die Chance wenn wir fragen sogar groß wäre, daß wir die Bilder nutzen dürften. Allerdings verringert sich die Chance wohl, wenn wir sowas immer einfach nur nehmen. Und wir sägen auch den Ast etwas ab, auf dem wir sitzen. Vielleicht macht das dann bald Niemand mehr im Internet - und wir kommen schwerer an Bilder (das ist aber ein anderes Thema). Marcus Cyron Reden 11:45, 6. Aug. 2013 (CEST)
In der Schweiz muss das Bild für urheberrechtlichen Schutz nicht nur eine geistige Schöpfung eines Menschen sein (was viele Dinge sind, nur nicht bsp. eine Pflanze, ein Tier, das Geschmiere eines Affens, etc.), sondern es braucht eine eigene Individualität. Diese zeichnet sich darin aus, dass das Bild sich von allen anderen Bildern in seiner Machart abhebt. Es darf in seiner Machart nicht einfach ohne weiteres reproduzierbar sein. Jegliche Fotos, die einfach reproduzierbar sind, wie das obige, aber auch bsp. Porträts von Personen oder Aufnahmen von Gebäuden, sind gemäss Schweizer Gesetz und Rechtsprechung nicht geschützt. Das ist ein grosses Problem für Schweizer Fotografen, denn das bedeutet faktisch, dass 99% der Bilder von professionellen Fotografen in der Schweiz schlicht nicht geschützt sind. Es ist aber üblich, dass man die Fotos trotzdem bezahlt und nicht einfach darauf hinweist, dass man sie kopierrechtl. auch einfach unentgeltlich verwenden könnte. (Das wird wohl irgendwann auch wieder ein poltisches Thema.) - Ja, ich finde, eine solche Anfrage ist viel besser, als einfach nehmen. Man sollte die GLAM-Institute dazu bewegen, proaktiv Bildmaterial oder sonstige Quellen zur Verfügung zu stellen. Das ist besser, als wenn man sich einfach an ihrem Onlineauftritt bedient. Und das völlig unabhängig, ob man gemäss Urheberrechtsgesetz auch das Recht dazu hätte oder vielleicht auch nicht. --Micha 11:57, 6. Aug. 2013 (CEST)
Danke für deine Antworten! :) Marcus Cyron Reden 13:38, 6. Aug. 2013 (CEST)
Gut, aber wie Micha richtig klarstellt, gilt das Schutzlandprinzip und damit auf DEWP das jeweils im DACH-Raum strengste Recht. Nach deutschem Recht unterstehen Fotos von Münzen damit dem Lichtbildschutz. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir aber entschieden, dass Scans und damit auch Scans von Münzen nicht dem Lichtbildschutz unterliegen, da sie nur rein mechanische Reproduktionen sind. Damit sind gescannte Münzen nicht geschützt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:31, 6. Aug. 2013 (CEST)

Vereinslogos

Hallo in die Runde, ich würde gerne die acht Vereins- bzw. Franchise-Logos, die hier zu finden sind, lokal hochladen. Das sollte meiner Einschätzung nach grundsätzlich problemlos möglich sein, unsicher bin ich mir lediglich bei den Logos von Seattle und Kansas sowie dem der Liga oben links, da sie im weitesten Sinne menschliche Figuren abbilden. Auf enWP sind alle Logos bereits lokal hochgeladen, aber die kann ich ja von hier nicht einbinden. Wie sind eure Einschätzungen bezüglich der Logos? --Headlocker (Diskussion) 19:59, 1. Aug. 2013 (CEST)

Du schätzt es vollkommen richtig ein, bei menschlichen Dastellungen müssen wir besonders streng sein, alles Andere dürfte problemlos sein. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 21:18, 1. Aug. 2013 (CEST)
Ralf, hast du übrigens mal einen Link zu unserer Regel mit den "menschlichen Darstellungen"? Ich hätte hier noch ein Auge zugedrückt (pun intended), aber bleiben wir im Zweifel vorsichtig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:11, 1. Aug. 2013 (CEST)
Nein, ich habe keinen Link parat. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 23:18, 1. Aug. 2013 (CEST)
Hast du sonst einen Tipp, wo ich nachschauen könnte? Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:33, 2. Aug. 2013 (CEST)
Kann es das laufende Auge sein? --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 07:58, 2. Aug. 2013 (CEST)
hier? Schöpfungshöhe#Angewandte_Kunst Cherubino (Diskussion) 08:11, 2. Aug. 2013 (CEST)
Die individuellen Darstellungen von Menschen als besonders kritisches Merkmal habe ich vor Ewigkeiten mal aufgebracht und bekam allseitige Zustimmung. Die Disk ist mit Sicherheit irgendwo tief in den Archiven dieser Seite, ich finde sie aber nicht. Ich denke aber weiterhin, dass wir damit gut fahren. Das "laufende Auge" gibt grobe Anhaltspunkte, was für die Annahme von Schöpfungshöhe ausreichende Individualität bei angewandter Grafik bedeutet, die konkrete Anwendung müssen wir selbst entwickeln, weil es trotz allem (Silberdistel, etc) eben nur wenig Rechtsprechung gibt. Die individuellen menschlichen Darstellungen sind ein solches konkretes Merkmal, das für uns alle, auch Laien, gut anwendbar ist. Es schließt nicht aus, dass wir im Einzelfall auch mal herausragende andere Grafiken als geschützt annehmen, erleichtert aber die Abgrenzung. Grüße --h-stt !? 10:58, 2. Aug. 2013 (CEST)

Danke für die Antwort, dann werde ich die Finger von den drei kritischen Logos lassen. Passend dazu sind mir heute diese drei Kandidaten über den Weg gelaufen, die müssten dann eigentlich wieder weg, oder (das letzte wurde hier schon mehrfach gelöscht, wenn ich mich recht erinnere, zudem auf commons hochgeladen)?

Logos mit menschlichen Abbildungen
1. FFC Fortuna Dresden Rähnitz
TSV Schott Mainz

--Headlocker (Diskussion) 09:44, 2. Aug. 2013 (CEST)

Auf das 3. Logo, 1. FFC, habe ich soeben auf Commons einen NoPermission-Baustein gesetzt. — Raymond Disk. 10:15, 2. Aug. 2013 (CEST)
Es geht um "individuelle" Darstellung von Menschen, ein einfacher Scherenschnitt wie auf den ersten beiden Logos fällt da nicht darunter. -- Chaddy · DDÜP 17:39, 2. Aug. 2013 (CEST)
Ja dann wären aber die von mir im ersten Beitrag genannten Logos auch sämtlich unbedenklich. --Headlocker (Diskussion) 18:26, 2. Aug. 2013 (CEST)
Ich halte die von Dir genannten Logos alle für unbedenklich. Gruß, Yellowcard (D.) 15:15, 4. Aug. 2013 (CEST)

Wo liegt der Unterschied zu dem Brettspielfeld bei Urheberrechtsfragen/Archiv/2013/01#Nachbau von Mensch ärgere dich nicht? Sind die Abbildungen da nicht auch nur Scherenschnitte? -- Cherubino (Diskussion) 18:11, 7. Aug. 2013 (CEST)

Suche nach Weiternutzung bei care-energy-online

Weiternutzung in drei Fällen belegt und in Bearbeitung. Care Energy hat sich nach dem Standardschreiben zurückgemeldet und würde gern wissen, wo die betroffenen Seiten liegen. [2],[3] und[4] wurden schon mitgeteilt. Auf [5] werden noch mehr Weiternutzungen vermutet, brauche Hilfe bei der Suche! Ergebnisse bitte hier sammeln.--Septuagintesa (Diskussion) 20:25, 5. Aug. 2013 (CEST)

Das ist ein netter (und unter Juristen sehr üblicher) Versuch, den Ball zu uns zurückzuspielen. Du solltest (in etwa) antworten: "Jungs, ihr wisst selbst, wo ihr überall kopiert habt. Kümmert euch drum!" Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:08, 5. Aug. 2013 (CEST)
Kennt jemand ein Tool, mit dem man automatisiert WP mit websites abgleichen kann? Grüße --Partynia RM 16:05, 6. Aug. 2013 (CEST)
Nein. Wie gesagt empfehle ich, nicht auf die Gegenfrage einzugehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:32, 6. Aug. 2013 (CEST)
Sehe ich auch so. Es ist ja wohl deren Pflicht, ihre Seiten ohne URV zu erstellen. Ich habe beim Ausgangspunkt anhand einer meiner Bearbeitungen aus der Versionsgeschichte herausgesucht, wer der Urheber ist. Das macht allerdings mehr Arbeit als C&P und ich suche gern weiter mit, wenn WP dafür von Care-energy Aufwandskosten einfordert. Ansonsten ist es ja wohl kein großer Aufwand, WP als Quelle anzugeben. Ich finde deren Informationsseiten ja nicht einmal schlecht, aber rechtens muss es schon zugehen. "Kostenpflichtige Unterlassungserklärungen" sind bei anderen eine sprudelnde Geldquelle ... --Joes-Wiki (Diskussion) 10:30, 7. Aug. 2013 (CEST)

Grafik aus einem Lehrbuch

Eine handgezeichnete Grafik aus einem aktuellen Lehrbuch ist urheberrechtlich geschützt. Kann ich eine eigene Grafik erstellen, die der Grafik nachempfunden ist, die Inhalte reduziert transportiert, Farbe verwendet statt SW und auch sonst schematisierter ist, und diese hier verwenden ohne eine Urheberrechtsverletzung zu begehen? --Giftzwerg 88 (Diskussion) 20:11, 7. Aug. 2013 (CEST)

Fakten sind nicht urheberrechltich schützbar. Dein Vorgehen wäre somit das richtige. Was geht verändern, die Inhaltliche Aussage darf aber gleich bleiben. --Bobo11 (Diskussion) 20:22, 7. Aug. 2013 (CEST)

Domschatzkammer Köln

 
Reliquiar der hl. Walburga, um 1765

Eine Besucherin blaffte mich in der Domschatzkammer Köln an, dass Fotografieren da verboten sei, ich hatte kein Schild wahrgenommen. Die Bilder der Gegenstände in geschlossenen Räumen also eher löschen? -- Cherubino (Diskussion) 07:46, 2. Aug. 2013 (CEST)

Nöööö, ich hätte nur zurückgeblafft. Warum löschen? --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 08:23, 2. Aug. 2013 (CEST)
Die Objekte sind so alt, dass da kein Urheberrecht mehr drauf ist. Und alles andere interessiert hier nicht. -- 193.187.235.17 08:32, 2. Aug. 2013 (CEST)
Fotografierverbote sind üblich, wenn Handschriften, organische Substanzen etc. ausgestellt werden. Die bekommen spezielles gedämpftes Licht ohne UV-Anteile, um Schäden durch Licht zu verhindern bzw zu minimieren, denn Ausstellen ganz ohne Licht geht auch nicht, was aber eigentlich in manchen Fällen erforderlich wäre. Fotografieren mit Blitz bedeutet eine kurzzeitige hohe Dosis UV, was zu Schäden führen kann bzw. die Lebensdauer des Manuskripts bzw der verwendeten Farben und Objekte heruntersetzt und die Alterung beschleunigt und alle Schutzmaßnahmen unterläuft (Häufig muss dazu extra ein Raum geschaffen werden, der auch von indirektem Tageslicht abgeschirmt ist). Fotografieren kann auch aus anderen Gründen verboten sein, etwa weil es die besondere Wirkung eines Raums für die anderen Besucher beeinträchtigt, Kirchen sind auch Ort der Kontemplation was z. B. bei ausgestellten Reliquien eine Rolle spielen kann. Da gehts um Hausrecht etc. Hat aber alles nichts mit Urheberrecht zu tun. In vielen von diesen Fällen kann man oft trotzdem fotografieren, wenn man das abspricht und z.B. Stativ und lange Belichtung statt Blitz verwendet, oder nur fotografiert, solange keine anderen Besucher da sind. --Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:16, 3. Aug. 2013 (CEST)
Da muss ich Giftzwerg recht geben. Oft hängt das Fotografieren-Verbot damit zusammen, dass die Leute zu dämlich sind, denn Blitz an ihrer Kamera auszuschalten (Ich blockiere mir aus dem Grund immer bei "No-Flash"-Schild denn Aufklappblitz zusätzlich gut sichtbar mechanisch). Jeder der mit der Konservierung von alten Sachen zu tun hatte, kann nachvollziehen dass 1000+ Blitze pro Tag, der Farbe meist nicht zuträglich sind. Es gibt eben neben urheberrechtlichen Gründen, durchaus andere Gründe wieso allgemeines Fotografieren in einem Museum/Kirche nicht gestattet ist. Diese Gründe sind aber mit einem Gespräch oft zu umgehen, und es können trotzdem Fotos gemacht werden. Es ist eben auch eine Frage des Auftretens ob ich schlussendlich fotografieren kann/darf. Wer »kein Blitzlicht« und »keine Gläubigen stören und aufnehmen« einhält, erreicht in der Regel, dass er in einer Kirche fotografieren darf. Selbst wenn an der Eingangstüre gross »keine Fotos«/»Fotografieren verboten« steht. Schlussendlich ist es aber "nur" ein Hausrechtsproblem, und das geht mich als Nachnutzer eines Bildes nichts an. --Bobo11 (Diskussion) 15:41, 3. Aug. 2013 (CEST)
Der letzte Satz ist letztendlich wichtig: was dir passieren kann ist Hausverbot dort. Nachnutzern und uns hier ist das jedoch egal. Und zurückblöffen a la Marcela ist nicht nur unfreundlich sondern auch kontraproduktiv. -- Quedel Disk 18:58, 8. Aug. 2013 (CEST)

Artworks Computerspiel und ru.wikipedia Bild.

Moin habe ein paar Fragen zu Bildern:

1.) In der ru.wikipedia exestiert dieses Bild [[6]]. Dürfte ich dieses Bild in der deutschen Version des zum Bild gehörenden Spieles einbauen?

2.) Wie sehe es mit Artworks aus? Beispielsweise aus einem Entwickler Artbook das der Verkaufsversion als Bonusmaterial beiliegt oder die in der Spielanleitung vorhanden sind? Oder einem offiziellen Blog der Firma etwa sowas : [7] oder allgemein von der Seite. --Drachenmeister5 (Diskussion) 07:02, 9. Aug. 2013 (CEST)

1. nein. 2. nein. Begründung: Sowohl CD-Aufdrucke als auch Artworks sind Werke der bildenden Kunst im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz und damit urheberrechtlich geschützt. Falls du es etwas ausführlicher willst, frag gerne nach, ich antworte dann (morgen) etwas breiter. Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:25, 9. Aug. 2013 (CEST)
Nein ist nicht unbedingt nötig die Antwort reicht mir vielen Dank!--Drachenmeister5 (Diskussion) 07:35, 9. Aug. 2013 (CEST)

Fotos werden Hochgeladen - gesucht und dann gezielt abgemahnt ?

Möchte hier noch einmal eine Diskussion anstossen. ( Vorhandene Diskussion von Hochgeladenen Bildern mit Unklarheiten hinsichtlich Urheberschaft der Bild und Berechtigung Bilder des abgebildeten Künstlers zu verwenden und zu vermarkten findet Ihr hier) http://commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Haraldbischoff

Bilder von Harald Bischof werden hier vermehrt hochgeladen. Interessanterweise immer aktuelle wenn eine Verwertung aussichtsreich ist. ( wie aktuelle Ulli Hoenes und Steuerstrafrecht oder NSU Prozesse) Wenn man nun das Duo Bischof und Kanzlei googlet sieht man eine Reihe Kanzleien die schon Ihre SEO auf diese lukrativen Mandate ausrichten. Einen deutlichen Abahmanstieg gibt es seit Mai Juni.

Eine kurze Recherche führte dazu, daß ich 4 Kanzleien in Berlin und weitere 3-4 im Lande gefunden habe die jeweils gleich mehrer Fälle auf dem Tisch haben. Eine Zahl von Kleinselbständigen die einfach bezahlt haben, habe ich bei einem Foto eines Glas Buiness Bier, und einem Krübisfoto ziemlich schnell gefunden.

Kürbis von H. Bischof http://commons.wikimedia.org/wiki/File:K%C3%BCrbisse_3082-1.jpg Dieses Bild verletzt laut DFB deren Rechte, da nur akkreditierte Fotografen Innenaufnahmen von Spielen machen dürfen. http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Rheinenergie-Stadion_2012_1.FC_K%C3%B6ln_gegen_Leverkusen_270715.JPG Ein akkreditierter Fotograf bekommt hier ( Foto Huebener 15€, Bischof versucht über MFM 310€ plus 100% Zuschlag und Anwaltskostennote abzugreifen.


Hier soll nicht in Frage gestellt werden, dass die Wiki Common Licences kein Freiwild für Copy Paste Missbrauch sind. Keine Frage soll der Urheber benannt werden und die Quelle. Beim Glas Guiness und Kürbisfoto wurden so die Verwender das nicht korrekt Zitat der Common License plus vorgeschriebenem Link zum License Text abgemahnt.

Da auf der Seite des Sozialarbeiters der sich Fotograf nennt, die meisten Projekte ( meist Videoproduktionen ) veraltet sind und die Webseiten bereits von anderen professionellen Firmen überarbeitet wurden oder aber erst gar nicht aufrufbar sind, kam einer der Juristen auf die Idee, dass der Umsatz aus Abmahnungen den Umsatz aus dem Kerngeschäft schnell übersteigen könnte und damit eine Missbräuchlichkeit vorliegen könnte.

Da diese Intention bei allem Recht das Leistungserbringer nicht ausgebeutet werden sollen hier mehr der Generierung überteuerter Linzenzabgaben dienen könnte.

Unter Diskussion zum User finden sich zumdem hinweise das nicht jeder mit dem Austausch der Bilder glücklich ist und einige auch wegen fehlender Recht entfernt werden musste.

Zu der Summe der von mir gefunden Fälle und Kanzleien fällt auf, daß das Geschäftsmodell in jedem Falle Konjunktur hat wenn Kanzleien sich mit SEO drauf spezialisieren. ( unbesehen der zahllosen einfach zahlenden Geschädigten die gar nicht erfasst sind )

Ich finde hier darf einer sich ein neues Hobby suchen.

Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Burkard (Diskussion | Beiträge) 1. Aug. 2013, 17:11‎‎) nachgetragen von --W.Wolny - (X) 17:11, 1. Aug. 2013 (CEST)

Siehe dazu auch Benutzer Diskussion:Haraldbischoff. Der Benutzer ist mirwiederholt als Bilderspammer aufgefallen, der sich trotz mehrfacher Hinweise nicht an die Regeln fürs Illustrieren von Artikeln halten wollte und seine oft nicht passenden Bilder möglichst prominent in vielen Artikeln platzierte. Dazu verwendete er offenbar auch die Socke Benutzer:Rutluk, siehe Spezial:Beiträge/Rutluk. --Sitacuisses (Diskussion) 17:22, 1. Aug. 2013 (CEST)
Nur zu einem Teilaspekt, bzgl. Stadionbild: Woher willst du wissen, dass er kein akkreditierter Fotograf war? Bei zwei Löschanträgen auf Commons, wo bei Veranstaltungsfotos Ähnliches geschrieben wurde, gab er ausdrücklich an, bei der Veranstaltung akkreditierter Pressefotograf gewesen zu sein. -- Rosenzweig δ 17:27, 1. Aug. 2013 (CEST)
Wo ist die Urheberrechtsfrage? Ob jemand im Stadion fotografieren darf oder nicht, wird im Hausrecht geregelt. Urheberrecht ist davon nicht betroffen. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 17:32, 1. Aug. 2013 (CEST)

Stimmt aber Bundesliga Spiele dürfen nur von akkreditierten Fotografen aufgenommen und vermarktet werden. Sogar zur Fotoausstattung und ab wann diese veröffentlicht werden gibt es kleinlichste Regelungen. ( Erklärte mir der akkredit. Fotograf Huebner der 1 FC Fotos verteibt ) Gab er an.. ich lasse gerade 2 weitere Fälle von den Künstlern prüfen. Der Herr ist kein ausgebildeter Fotograf und mit einer Samsung L700 Kleinbild oder Handykamera geht mans als akkreditierter DFB Fotograf selten ins Stadion. Zudem sitzen die auch ganz woanders ;-) aber klar den DFB habe ich auch angeschrieben.

Das ist aber urheberrechtlich alles nicht von Belang. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 17:44, 1. Aug. 2013 (CEST)
Durch diese Problematik kann höchstens der Fotograf/Hochlader Probleme wegen Verletzung des Hausrechts bekommen, da er gegen den Vertrag verstößt, den er mit Kauf des Tickets abgeschlossen hat. Urheberrechtlich ist das nicht interessant, trotz Schlösser und Gärten (so richtig?). Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:53, 1. Aug. 2013 (CEST)
Schlösser & Gärten ist ein Justizirrtum. Dem wird es wie Nebra ergehen, irgendwann kommt Montezuma. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 18:59, 1. Aug. 2013 (CEST)

Urheberrechtlich richtig, nur Verwertungsrechtlich verkehrt, wenn ich Bilder ersteller erwerbe ich Urheber Rechte, nicht aber Verwertungsrechte. Wenn ich Bilder hier frei einstelle, dann aber über Abmahnungen Zahlungen nach MFM plus 100% Zuschlag einfordere, verwerte ich diese Bilder ohne Recht. Wichtiger als Nebendiskussionen, möchte man, dass man unerfahrene KLeingewerbetriebende abkassiert mit dem Vorwand Schaden erlitten zu haben. Armin Burkard (Diskussion

Als Inhaber der Urheberrechte hat man auch automatisch alle Verwertungsrechte. Die Urheberrechte kann man nicht abgeben, die Nutzungsrechte schon. Dies geschieht aber nicht durch Veröffetlichung unter freier Lizenz. Eine freie Lizenz ist ein Vertragsangebot, Bilder kostenlos zu benutzen. Der Urheber kann genau das gleiche Bild woanders teuer verkaufen, wenn er möchte und kann. Die Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber.
Zur anderen Frage: wenn jemand nachnutzt, ohne die Lizenzbedingungen einzuhalten, dann ist das eine Urheberrechtsverletzung, die entsprechend verfolgt werden kann.
Die moralische Seite ist freilich was ganz Anderes... --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 21:16, 1. Aug. 2013 (CEST)
Die Frage hat weniger mit dem Urheberrecht zu tun als damit, wie wir mit jemandem umgehen, der in Wikipedia penetrant die Regeln verletzt um außerhalb die Grenzen des Anstands zu verletzen. --Sitacuisses (Diskussion) 21:45, 1. Aug. 2013 (CEST)

Moment mal, wer Bilder benutzt ohne die Lizenzregeln einzuhalten hat keinen Anstand und nicht der Urheber, der das verfolgt. Wenn ich meine Bilder mit der Einschränkung hochlade, dass bei der Verwendung mein Username genannt wird, dann erwarte ich auch, das das getan wird. Wenn ich den Lizenzverstoß nicht verfolge, dann kann ich das doch gleich lassen. Ich finde z.B. die CC-By-Sa 3.0 eine super Sache. Für Blogger, Sozialnetworker, Kleinunternehmer, Non-Profit Unternehmen ist hier eine große kostenlose Ressource mit dieser kleinen Einschränkung den Urhebername zu nennen. Für viele andere Dinge sind Fotos mit CC-By-Sa 3.0 oder ähnliche Lizenzen halt nicht benutzbar. Dafür braucht man den Fotos von professionellen Fotografen, die man kaufen muss. Damit zerstört Wikipedia auch nicht Existenzgrundlage von Profifotografen. Auch wenn das nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat, manche Profivereine erlauben explizit das Fotografieren im Stadion zu nicht kommerziellen Zwecke. Als Besucher schließe ich den Vertrag mit dem Verein ab und nicht mit dem DFB, sofern die Aussage wirklich stimmt, was ich mir nicht vorstellen kann....--Northside (Diskussion) 22:54, 1. Aug. 2013 (CEST)

@Northside: Du schließt meines Wissens in der Tat einen Vertrag sowohl mit dem Verein als auch mit der DFL ab. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:06, 1. Aug. 2013 (CEST)
Ich kann bei der DFL nur etwas zu kommerziellen Nutzung finden. Die AGB bei den Vereinen sind sehr unterschiedlich. Manchen verbieten generell Fotos zu veröffentlichen, andere nur für kommerziellen Zwecke. --Northside (Diskussion) 23:46, 1. Aug. 2013 (CEST)
Von wegen Anstand: Hier missachtet jemand einerseits ständig Wikipedia-Regeln (ohne dabei selbst ein echtes Risiko einzugehen), andererseits wird ein Regelbruch von anderen außerhalb der Wikipedia strikt verfolgt. Das sind doppelte Standards, der Hintergrund ist durchsichtig: Die Verfolgung von Regelbrüchen durch Bildnutzer ist der eigentliche Zweck des Bilderspams. --Sitacuisses (Diskussion) 01:49, 2. Aug. 2013 (CEST)
Kann ja sein, hat aber nichts mit Urheberrecht zu tun. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 08:20, 2. Aug. 2013 (CEST)
Das dürfte inzwischen allen klar sein. Ich halte den Vorgang allerdings für so wesentlich und diskutierenswert, dass das Abwürgen mit dem kleinlich-oberlehrerhaft Beharren auf der "falschen Seite" reichlich deplaziert wirkt. Der Benutzer hat hier an einigen Stellen penetrant mit schlechten und unpassenden Bildern genervt, einfach mal seine Disk lesen. --Sitacuisses (Diskussion) 12:50, 2. Aug. 2013 (CEST)
Und wo ist ein Problem? Schlechte Bilder sind üblicherweise nicht lange in Artikeln und wenn die Bilder gut sind, gehören sie auch rein. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 12:57, 2. Aug. 2013 (CEST)

Das Problem ist das Kasse machen und der Image Schaden für die Cummunity ! Nun kann ich mich dem Hinweis oberlehrerhaft nur anschliessen. Es gibt 3 Berliner Kanzleien die mehr als ein halbes Dutzend Fälle des hier geduldeten Bild Spammers auf dem Tisch haben. Abgemahnt wurde auch schon die Urhebernennung bei fehlendem Link auf den Linktext der • CC-BY-SA-3.0 Man hängt auch am Fliegenfänger in Bezug auf „Share Alike“, wenn wie bei vielen im Impressum ein Copyright auf die Seiteninhalte geltend gemacht werden etc. etc. Kern der Frage bleibt, lass ich mir mein Fussballspiel in Kölle durch ein paar eingestellte Bilder, die ihnahltlich nicht passen ( Köln nach dem Krieg, und 2012 war übern Jahr drin) Rechte dritter verletzen ( Rheinenergiestadion) oder wie schon gelöscht Künstleraufnahmen ohne Nachweis der Rechte, finanzieren und möchte die Community dieses Gebaren wenn schon ein Dutzend Anwälte die SEO auf den dicken Fisch ausrichten , dulden. Fotograf finde nicht genannt, kostet, finde ich nachvollziehbar. Aber MFM plus 100% wenn ich sonst nicht nen Euro für die Arbeit erziehle um Kasse zu machen ist traurig. Schaun wir wer alles auf den hochgeladenen Hoeness reinfällt. Hier geht es doch bitte nicht um eine aktive mitarbeit bei Wikipedia sondern um Uploads mit einer speziellen Intenion. Die Summer der bereits abgemahnten Bilder, Kürbisse, Kessler Zwillinge, Guiness Glas, etc. geben klare Indizien.

Es trifft übrigens nicht den KSTA oder Spiegel sondern kleine wie Kölner südstadtanzeiger oder Tegernsee Anzeiger mit den schönen Kürbissen...

Vielleicht, weil die Großen ordentlicher lizenzieren? Es "trifft" die, die Urheberrechte nicht einhalten. Hätten sie ordentlich nachgenutzt, wäre nichts passiert. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 13:58, 2. Aug. 2013 (CEST)
Genau so ist es. Ich verstehe hier auch den Unterschied nicht. Wo ist das zuviel verlangt von Medien(ob Spiegel oder Kleinkleckersdorfer Tageblatt) und Unternehmen die Einhaltungen von Linzenzbestimmungen zu verlangen? Ironischerweise haben die auch meistens Disclaimer, wo sie auf ihre eigenen Urheberrechte ziemlich deutlich hinweisen. Wenn es um die 15jährigen Blogger oder ebay-Verkäufer geht, dann könnte ich das ja auch noch verstehen, auch wenn das rechtlich keinen Unterschied macht. Ich persönlich mache diesen schon. --Northside (Diskussion) 14:31, 2. Aug. 2013 (CEST)
Um mal einen Beispiellink[8] zu posten, worum es im wesentlichen zu gehen scheint. --192.35.17.21 10:27, 2. Aug. 2013 (CEST)
Na dieser Anwalt hat nicht ausreichend Ahnung von unseren Lizenzen, als "Urheberrechtsanwalt" sollte er sich besser auskennen. Quellennennung ist nämlich in keiner der Lizenzen gefordert. Auf den sollte keiner hoffen, wenn er ne Abmahnung bekommt. Wird nur noch teurer als sowieso schon. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 10:36, 2. Aug. 2013 (CEST)
Ralle, die Lizenzbedingungen der Wikimedia-Wikis sehen einen solchen Quellenhinweis mittels URL als alternative vor und die CC-Attribution-Lizenzen verlangen unter bestimmten Umständen URLen, wenn diese Links auf Seiten verlinken, die bestimmte Anforderungen erfüllen, wie sie Wikipedia- und Commons-Bildbeschreibungen sie erfüllen. Für alle CC: CC-BY-SA-de-2.0: 4 c: Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung [...] vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen[...]. Dies gilt auch [...] in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. [...] - Die Bildbeschreibungen umfassen die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand, jeweils über die kurze Kennung innerhalb der Attribution hinausgehend. syrcro 14:06, 2. Aug. 2013 (CEST)
Ok, hast Recht. Aber ist das nicht ein bißchen Krümelk....? Und eigentlich gehen die Lizenzbedingungen der Wikis die Bilder nichts an? Aber das ist jetzt wirklich Erbsenzählerei. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 14:10, 2. Aug. 2013 (CEST)

Mein Lieber Ralle, was mich irritiert, diese Krümel.. oder Erbsen machen schnell 10 000€ für ein paar Fälle, dafür gehen wir meist ein paar Monate Arbeiten ! Verstehe nicht warum hier leicht selbstverliebt diskutiert wird wer die CC besser Versteht, es geht um einen User der das Image schädigt und ordentlich kasse macht. Ein Tag und ich hatte mehr als ein halbes Dutzend geschädigte die bereits gezahlt hatten. Das ist doch dann aber keine Erbsenzählerei mehr oder Krümel sondern fett Kasse machen mit Wiki als Plattform die ihm erlaubt auf "Dummenfang" oder neutraler, Fallenaufstellen für unerfahrene. Genau so ein kleiner fehlender Link auf den CC Text wurde schon abgemahnt.  ! will man den Herrn weiter gewähren lassen oder stoppen. Zur genauen Auslegung der CC und deren Konflikten mit anderen Lizenzen die es in der juristischen Literatur zahlreich geht, könnte man hier ein paar Seiten füllen, aber das ist nicht der schöngeistige Kern des Problems. Handeln und Missbrauch stoppen würde ich sagen oder ? hier gehts nicht um Interpretationen sondern durch diskutieren statt handeln dieses Treiben weiter gewähren lassen. Der Herr kann im Biergarten warten und dann googlen wer ihm in die Falle getappt ist und wieder ne Züricher Kürbisaustellung besuchen. Eigentlich hat Stacitus es direkt auf den Punkt gebracht, Danke noch mals dafür ! Daher muss ich leider auch Ralle wiedersprechen, es geht um eine ganze Reihe Spezieller Bilder die gern wiederverwendet werden, Promis, Gemüse wie beim unserligen Marions Kuchbucht etc. Die Frage ist nicht schöne Bilder / schlechte Bilder, Sondern Wiki als Plattform für Kassemacher oder Missbraucht unterbinden, das ist die klare Frage ! Wenn jemand wie es in der Diskussion steht als Spammer auffält mehrer Benutzerkonten hat(te) und mehrfach den Uhrhebernachweis laut Diskussion schuldig blieb sind weiter indizien. So ein kleiner Blatt oder eine Meine Viertel Seite zahlt, die haben nicht die Kohle das en Detail prüfen zu lassen vom Anwalt das wird teurer als die paar hundert Euro überweisen. Natürlich ist bei der KOmplexität hier das Thema der Wiki Comon License auch im Abgleich mit anderen Lizensierungen wie man in Diskussionen von Fachanwälten nachlesen kann viel komplexer als das man pauschal sagen könnte, wer sich nicht informiert ist halt selbst Schuld. Das wäre mir zu einfach gegriffen. Nicht jeder hat gleich nen Juristen zur Seite ehe er im Web akriv wird. Die Gleichgültigkeit gegenüber den Abkassierten und dem Image Schaden für Wiki erstaunt mich sehr, statt dessen, i weiss a wos zu derer Lizenzen. Ich sags Euch Tage brauchts sich da wirklich einzulesen. Ganze Bücher von einem Anwalt auf Foto Rechts gibts dazu so komplex ist es wirklich. ( siehe auch Wiki Bild auf Facebook, zwei Linzen kollidieren.)

Armin Burkard   (Diskussion
Ich kann dich durchaus verstehen. Aber was erwartest du? Er hat Bilder hochgeladen und soweit ich das einschätzen kann, korrekt lizenziert. Damit handelt er nach unserem Verständnis korrekt. Was "da draußen" passiert, das ist eine andere Sache. Jeder Inhaber von Urheberrechten kann Urheberrechtsverletzungen verfolgen (lassen). Geistiger Diebstahl muß nicht hingenommen werden. Und genau das ist es, wenn Bilder nicht korrekt nachgenutzt werden.
Nun meine persönliche Sicht, nicht die juristische: Wenn jemand ein Bild benutzt und dranschreibt: "Quelle: Wikipedia", dann ist das nicht korrekt und könnte abgemahnt werden. Wenn eine Schulklasse über die Klassenfahrt nach Paris bloggt und dann mein Bild von Paris klaut, dann ist das nicht korrekt und kann abgemahnt werden. Wenn ein gemeinnütziger Verein, der jüdische Friedhöfe aus ganz Deutschland beschreibt, mein Bild klaut, kann ich abmahnen. All diese Fälle sollten aber nicht verfolgt werden, ich meine, "das gehört sich nicht". Wenn aber ein Reisebüro mein Foto von Helsinki benutzt, um seine Reisen dorthin zu bewerben und noch frech eigenes (c) drunterschreibt, dann bekommt es eine Abmahnung. Die ersten beiden Fälle sind erfunden, Fall Jüdischer Friedhof gab es, Ergebnis ist das hier, gewonnen haben der Verein und wir, sie haben die Grabinschriften übersetzt. Eine freundliche Mail hat gereicht.
Ich möchte damit sagen, daß jeder es anders einschätzt, was zu verfolgen ist und was nicht. Rein rechtlich ist der Urheber aber dazu berechtigt. Die moralische Frage muß jeder für sich selbst beantworten.
Optimal läuft es, wenn man vor einer Veröffentlichung befragt wird und dann auch noch ein Belegexemplar bekommt. Dann verzichte ich auch auf Autorennennung, falls der Herausgeber darum bittet. Und auf sowas bin ich dann auch stolz. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 22:22, 2. Aug. 2013 (CEST)
Irgendwie nimmst du nur die Hälfte der Geschichte wahr? Sonst würdest du nicht schreiben "handelt er nach unserem Verständnis korrekt". Dass er seine Bilder in übler Spam-Manier in Wikipedia verteilte, stört dich nicht? Mich stört es unter anderem deshalb, weil man ihm ständig hinterherarbeiten muss, an prominenter Stelle platzierte unpassende Bilder entfernen, falsche Beschreibungen korrigieren usw. Nein er handelt nach unserem Verständnis nicht korrekt. --Sitacuisses (Diskussion) 02:07, 3. Aug. 2013 (CEST)
Das Vorgehen des Herrn hier als nicht Fotografen(praktisch nur das Hochladen von Fotos und Einsetzen der Fotos in Artikel - ob passend oder nicht) und die hohe Zahl öffentlich dokumentierten Abmahnung (vgl. auch Diskussion:Sobo Swobodnik für ein on-wiki erwähnte Abmahnung lässt durchaus den Schluss zu, dass man das hier den Fotoupload als Geschäftsmodell begreift, um dann im gewerbsmäßigen Stil abzumahnen. Auch wenn es uns ansonsten egal sein sollte, was zwischen Urheber und Nachnutzer läuft, so die Grenze imho überschritten, wenn man Wikipedia außschließlich dazu mißbraucht, Idioten zu finden, die die Inhalte nicht lizenzkonform weiternutzen. --Isderion (Diskussion) 02:18, 3. Aug. 2013 (CEST)
Klarer Fall von IK. Bilder werden in Artikel gedrückt, damit man mit Abmahngebühren Geld verdienen kann. Editoren, die hier nichts tun, als ihre eigenen Interessen zu verfolgen, haben hier nichts verloren. Ein Sperrgund wäre dann: Ersetzen von passenden Bildern durch unpassende eigene, EW, "Überbebilderung". Alles Dinge, die nicht Verbessern, somit gegen die Ziele sind.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 15:01, 3. Aug. 2013 (CEST)
Das geht so weit, dass andere Anwälte (oben ist ja schon einer verlinkt) gegen B. und seine Abmahnkanzlei Rat anbieten. Scheint ein gutes Geschäft für Rechtsanwälte zu sein. Da muss die Wiki gegensteuern. -- 80.171.136.187 15:48, 3. Aug. 2013 (CEST)
Wäre es nicht wenigstens als kleine Sofortmaßnahme möglich, die Lizenz für darin Unbewanderte prominent und deutlich aufs Wesentliche vereinfacht in die Bildbeschreibung aufzunehmen? Eventuell auch - keine Ahnung, ob so etwas geht -, die Quelle/den Herkunftsnachweis/etc. technisch irgendwie am Download "festzukleben", damit der unkundige Nachnutzer ihn nicht übersehen kann? --Felistoria (Diskussion) 16:15, 3. Aug. 2013 (CEST)
Ergänzende Info zur Anzahl: Der Benutzer Haraldbischoff lädt auch unter den Accounts User:Rutluk https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Spezial:Beitr%C3%A4ge/Rutluk&dir=prev&offset=20130415095355&target=Rutluk und User:Seleizos https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Seleizos Bilder bei Commons hoch und stellt sie in Artikel ein, wobei er sie (mittlerweile) als Socken gekennzeichnet hat. Gruß --Alraunenstern۞ 18:23, 3. Aug. 2013 (CEST)
Ich habe auf commons einen entsprechenden Baustein vorgeschlagen. --Isderion (Diskussion) 21:00, 3. Aug. 2013 (CEST)
Noch deutlicher wäre es, wenn man jeweils direkt auf das Bild (eventuell nach Import nach de) einen Link zu einer (wikiinternen) Seite setzt, auf der über das Geschäftsmodell aufgeklärt wird. Dann könnte man die Bilder problemlos noch in Artikeln verwenden (wo der Hinweis im thumbnail ja doch stark verkleinert wird), ohne die Nachnutzer ins Verderben laufen zu lassen. --Grip99 02:13, 4. Aug. 2013 (CEST)
Nachnutzer ins Verderben laufen lassen ist ja wohl etwas dramatisiert! Es ist von einem Nachnutzer nicht zuviel verlangt, dass er für die kostenlose Nutzung der Fotos schlicht die Regeln einhält. Wenn jemand gesetzeskonform handelt, dürfte ein Anprangern der gesetzeskonformen Handlung auf einer Wikipediaseite rechtlich sehr bedenklich sein. Vielleicht wäre es viel sinnvoller, das zu tun, was auch in Lizenzen verlangt wird. Deutlich direkt am Bild im Artikel auf den Urheber, die Lizenz und die Regeln zur Nachnutzung hinzuweisen. --93.198.143.211 18:00, 4. Aug. 2013 (CEST)
"Vielleicht wäre es viel sinnvoller, das zu tun, was auch in Lizenzen verlangt wird. Deutlich direkt am Bild im Artikel auf den Urheber, die Lizenz und die Regeln zur Nachnutzung hinzuweisen." - das fordert die Lizenz gar nicht. Verbreite hier bitte keine Falschinfos. -- Chaddy · DDÜP 18:36, 4. Aug. 2013 (CEST)
Es gibt eben gelegentlich einen Unterschied zwischen "legal" und "legitim". Manchmal wird der erst durch eine Gesetzesänderung geschlossen, manchmal durch ein höchstinstanzliches Urteil (beides hier nicht zu erwarten). Aber man sollte die Verantwortung nicht leichtfertig nur auf den Gesetzgeber abschieben. Wenn jemand mit dem Geschäftsmodell "Fotograf" Urheberrechtsverletzer abmahnt, ist es in Ordnung. Wenn jemand mit dem Geschäftsmodell "Abmahnfalle" zu diesem Zweck fotografiert, ist es nicht in Ordnung und man sollte als WP, wenn man kann, dagegen vorgehen. Vermutlich liegt der vorliegende Fall irgendwo zwischen diesen beiden Extremen.
Aber wenn man irgendwie vorgeht, dann natürlich erst nach Diskussion, in diesem Punkt stimme ich Yellowcard (unten) zu. Auf ein paar Tage kommt es jetzt auch nicht mehr an. --Grip99 01:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
Commons ist von hier aus nicht zu beeinflussen. Wir können nur ind de-WP etwas machen. --Felistoria (Diskussion) 02:23, 4. Aug. 2013 (CEST)
Wenn man sie hier unter demselben Namen hochlädt, dann kann man ja die gleichnamigen Commons-Bilder wohl nicht mehr von hier aus einbinden. Dann ist man also relativ unabhängig von Commons, was direkt verlinkte Bilder betrifft. --Grip99 01:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
Commons-Bilder lokal "überschreiben", so wie du es vorschlägst, können allerdings nur Admins. -- Chaddy · DDÜP 02:56, 7. Aug. 2013 (CEST)
Ich hatte das als einmalige Aktion gedacht, dafür würde man allemal einen Admin finden. Wenn HB natürlich weiter hochlädt, dann würde es zu einem Dauerproblem. --Grip99 02:26, 11. Aug. 2013 (CEST)

Wenn ein Benutzer ein Bild unter cc-by-sa hochlädt, kann man erstmal davon ausgehen, dass er cc-by-sa meint, und nicht bild-frei oder pd-release. Dass seine Bilder häufig weitergenutzt werden, ist keinesfalls problematisch, sondern Teil des Projektziels von Commons..
Falls er, wie es möglicherweise hier der Fall ist, Bildspam betreibt oder gar gute Bilder durch schlechte oder falsche eigene ersetzt, ist das einfacher Vandalismus, für den man ihn sperren kann. Wo dabei die Urheberrechtsfrage sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Ein Prangerbaustein "dieser Benutzer setzt seine Bildrechte durch" ist jedenfalls abwegig. --Krd 18:12, 4. Aug. 2013 (CEST)

+1. Heute Nachmittag haben einige Admins sich rangesetzt und haben begonnen, sämtliche Bilder des Benutzers aus dem ANR zu entfernen. Ich finde das nicht in Ordnung und fordere die Rücksetzung dieser pauschalen Entfernungen: Wikipedia:AN#WP:URF.23Fotos_werden_Hochgeladen_-_gesucht_und_dann_gezielt_abgemahnt_.3F. Yellowcard (D.) 18:46, 4. Aug. 2013 (CEST)
Pauschal Bilder zu entfernen die nicht gelöscht werden, halte ich für Vandalismus. Man kann die Fälle gern einzeln überprüfen, aber das en-bloc zurückzusetzen wäre... mal wieder typisch Wikipedia. --Krd 18:51, 4. Aug. 2013 (CEST)
Ja, das habe ich bereits hier geäußert. Als Antwort erhält man dann sowas. Yellowcard (D.) 18:57, 4. Aug. 2013 (CEST)
@Yellowcard: ich glaub', das war keine Absicht - jedenfalls hatte ich an meinem Beitrag keine BK-Anzeige und war erstaunt, hernach den Thread zu sehen. Und, Yellowcard, ich habe eine Bitte (ich stelle sie mal hier): Ich verstehe Deinen Standpunkt, hab auch mit ihm durchaus gerechnet, bin aber überzeugt davon, im Sinne der WP und ihres guten Rufs das Richtige getan zu haben. Mir wäre überaus unwohl, das zu revertieren, denn ich halte den User für eine Person, die sich nicht einen Deut um die WP schert, sondern sie als veritable Geldquelle entdeckt hat: für einen Einzelfall auch. Ich akzeptiere, wenn jemand nach meiner Bearbeitungsliste die Sachen rückgängig macht, so wie Du's, wie Ihr's für richtig haltet, egal ob mit oder ohne (A)-Schwänzchen (it's a wiki). Nur mich bitte nicht drum bitten, sondern mir Dein Verständnis für meine Haltung zubilligen. Geht das? --Felistoria (Diskussion) 19:39, 4. Aug. 2013 (CEST)
@Felistoria: Er hätte sich wenigstens ein paar Meinungen einholen könne (von der Communety). Nunja... Es ist schon geschehen. Ich denke wier sollen jetzt diskutieren welches weitere vorgehen nötig ist und ob wir die Bildentfernungen revertieren sollen.--Steinsplitter (Disk) 19:47, 4. Aug. 2013 (CEST)
Zur BK-Sache: Da verstehe ich gerade nicht, was Du meinst. Gleibergs Antwort bezog sich doch auf mich. Ansonsten: Ich halte diese pauschale und massenhafte Entfernung von Bildern ohne Grundlage für Vandalismus, vor allem, wenn man diesen trotz erheblicher Gegenwehr (mittlerweile haben sich ja einige Benutzer vehement gegen dieses Vorgehen ausgesprochen) eben nicht zurücksetzen möchte. Ich bin nicht böse; Verständnis aufzubringen fällt mir aber – trotz Deiner angenehmen Freundlichkeit  Vorlage:Smiley/Wartung/:-)  – gewissermaßen schwer. Gruß, Yellowcard (D.) 19:48, 4. Aug. 2013 (CEST)
Moin Krd und Yellowcard. Ich finde eure Wir-waschen-unsere-Hände-in-Unschuld-Mentalität erschreckend. Ich möchte nicht an einer Plattforum mitwirken, die derlei Praktiken gewähren lässt und das auch noch durch aktive Einbindung unterstützt. Dass die Übergange von kommerzieller Abmahnpraxis über gelegentliches Einfordern der Beachtung des Urheberrechts bis zur völligen Aufgabe der eigenen Rechte fließend sind, ändert daran nichts. "Das ist eine Sache der Rechtinhaber und Nachnutzer und hat uns nicht zu interessieren.", habe ich hier irgendwo gelesen. Was uns zu interessieren hat und was wir als Community dulden, bleibt immer noch uns überlassen. Es ist gerade NICHT "typisch Wikipedia", wenn hier mal nicht nach dem schwerverständlichen Wortlaut der Nachnutzungsbedingungen allgemeines Schulterzucken herrschte, sondern eine klare Kante gegen offensichtliche Bereicherung gezeigt würde. Ich empfinde ganz im Gegenteil euren Standpunkt als "typisch Wikipedia", da ihr als Lizenzaffine Leute nicht bereit seid, euch in die Situation der privaten, unkommerziellen Nachnutzer hineinzuversetzen, die hier - zugegeben - einen Fehler gemacht haben. Vor der offensichtlichen Bereicherung schließt ihr die Augen oder glaubt ihr, dem fraglichen Kollegen und seinem Anwalt entstünde de facto ein den Mahngebühren entsprechender Schaden? --Krächz (Diskussion) 19:48, 4. Aug. 2013 (CEST)
Lieber Krächz, ich finde Deine Mentalität erschreckend. Ich kenne den Benutzer nicht, aber offensichtlich wurden seine ihm per UrhG zugebilligten Rechte verletzt. Wenn er Fotograf ist und mit der kommerziellen Weiternutzung seine Brötchen verdient, muss er diese Nachnutzungen abmahnen, sonst geht seine Einnahmequelle verloren. Ich verstehe nicht, wieso dieser Standpunkt ignoriert wird. Die Gebühren berechnen sich nach einem "Katalog", die Abmahngebühren gehen an den Anwalt. Ob Abmahngebühren gerechtfertigt sind, oder nicht, hat aber nichts mit der Entscheidung zu tun, ob enzyklopädisch gute und frei lizenzierte Bilder massenhaft aus Artikeln entfernt werden! Und nochmal, Commons liefert die Textzeile, die für die kostenlose und lizenzkonforme Nachnutzung erforderlich ist, per Mausklick auf dem Silberteller. Wenn Benutzer, ohne sich um die Urheberrechte kümmern, Bilder nachnutzen, verletzen sie geltendes Recht. Wenn sich der Verletzte dagegen wehrt, sehe ich kein moralisches Dilemma! Aber da Du Dich näher auszukennen scheinst: Welche völlig überzogenen Gebühren für die Bildnutzungen wurden denn in Rechnung gestellt? Sind die wirklich den üblichen Gepflogenheiten abweichend? Yellowcard (D.) 19:56, 4. Aug. 2013 (CEST)
Lieber Yellowcard. Ich kenne mich eben nicht aus mit Lizenzen und Gebühren und wäre ein dankbares Opfer für eine Abmahnung. Ich habe mal sogar eine Grafik nachgenutzt und war mir selbst nach absurd ausführlichen Angaben, die ich aus der Lizenzbeschreibung übernommen habe, nicht sicher, ob ich das richtig gemacht habe. Als Betreiber einer nicht-kommerziellen privaten Homepage, der ohne böse Absicht einen Teil-Lizenzverstoß begangen hat, empfände ich - mit Verlaub - alles außer einer Mail, das bitte zu korrigieren, als überzogen. Deshalb verzichte ich auch auf Nachnutzung "freier Inhalte" und frage lieber die Rechteinhaber um Erlaubnis. Das Wikipedia-Konstrukt der "freien Nachnutzung" ist eine einzige Farce: Texte werden de facto nur von diesen beschissenen Bucher-et.al-Verlagen nachgenutzt (warum sollte man das auch nachnutzen, die Texte stehen ja immer aktuell online) und Fotos werden nachgenutzt und dann (wie hier) im großen Stil abgemahnt. "Wenn er Fotograf ist und mit der kommerziellen Weiternutzung seine Brötchen verdient, muss er diese Nachnutzungen abmahnen, sonst geht seine Einnahmequelle verloren." Dann ist er aber meines Wissens bei Commons und Wikipedia auf der falschen Plattform, oder nicht? "Ob Abmahngebühren gerechtfertigt sind, oder nicht, hat aber nichts mit der Entscheidung zu tun, ob enzyklopädisch gute und frei lizenzierte Bilder massenhaft aus Artikeln entfernt werden!" Oh, doch, das hat etwas damit zu tun: Wir, die Autoren, schreiben für umme diese Artikel, die nun jemand Oberschlaues nutzt, um bei kleinster Fehllizenzierung Kasse zu machen -> Ich werde zukünftig einen Teufel tun, diese Plattform auszubauen. --Krächz (Diskussion) 20:20, 4. Aug. 2013 (CEST) P.S. Mal abgesehen davon handelt es sich offensichtlich nicht um einen professionellen Fotografen, um dessen Broterwerb wir uns sorgen müssten. Hast du dir die Bilder mal angeschaut?
Oben über jedem Bild auf Commons ist ein Link mit dem Titel "Nachnutzen". Wenn Du das Bild nachnutzen möchtest, klickst Du auf den Link und kopierst aus dem sich öffnenden Fenster den Text aus dem Feld "Lizenzangaben" (oder so ähnlich) heraus und setzt ihn auf Deiner privaten Homepage ein. Benötigtes Lizenz-Wissen gleich Null und trotzdem eine Nachnutzung, die vorbildlich (und nicht abmahnfähig) ist. Darüber hinaus gibt es sowohl hier als auch auf Commons viele Benutzer, die gerne jedem mit der korrekten Nachnutzung helfen - im Zweifel muss man also einfach nur fragen. Wer aber ein Bild nachnutzt nach dem Motto "wird schon passen, ist ja eh kostenlos", hat eben Pech. Sich ein solches Bild mit den entsprechenden Rechten zu kaufen, also ohne die Arbeit der Fotografen, die freie Werke anbieten, zu nutzen, ist eben auch nicht billig.
Und wenn die Bilder nicht so toll sind, dann ersetzt sie doch einfach durch andere freie Bilder von anderen Fotografen. Dagegen sage ich ja gar nichts. Massenhaftes Entfernen ist aber nicht okay, sondern Vandalismus. Yellowcard (D.) 20:32, 4. Aug. 2013 (CEST)
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wer seine Bilder in 1000 Artikel einfügt mit einer Trefferquote, dass das Bild dort auch tatsächlich einen Mehrwert darstellt, von - sagen wir - nur 50%, auf diesbezügliche Ansprachen eher pampig reagiert und dann hintenrum im Real Life Kasse macht, während wir unsere Zeit damit verbringen sollen, in Einzelfallentscheidungen den Nutzen der Bilder für die Artikel auszuhandeln, betreibt Vandalismus.
Hier und a.a.O. drückst du dein Unverständnis über unsere Empörung aus. Eventuell liegt das daran, dass du einen Ideal-Fall konstruierst, der im Gesamtsetting der Wikipedia-Nachnutzung ja durchaus möglich ist: Kommerzieller Fotograf stellt seine (guten) Fotos frei zur Verfügung, in der Hoffnung, dass er sie AUCH unter kommerzieller Freigabe verkaufen kann (Win-Win-Situation). Daher redest du ja auch von den anderen realen Fällen von Fotografen, die dieses Geschäftsmodell pflegen und 1000de Bilder hochgeladen haben. Dass diese bei konsequenter Missachtung ihrer Rechte, diese dann auch geltend machen (gerade gegen kommerzielle Nachnutzer), dagegen hat ja kaum jemand etwas. Nur leider hat dieser Fall, mit dem du hier unsere (durchaus moralingesäuerte) Argumentation zu entkräften versuchst, faktisch überhaupt gar nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun, über den wir uns echauffieren. Hast du dir den überhaupt schon mal genauer angeschaut und bist den einschlägigen Links gefolgt? --Krächz (Diskussion) 20:53, 4. Aug. 2013 (CEST)
Wenn der Benutzer die Bilder in Artikel setzt und nur eine Quote von 50 % hat, in denen die Bilder sinnvoll sind, ist das Bildspam und nach Ansprache und Warnung gehört der Benutzer irgendwann gesperrt. Das habe ich mehrfach gesagt. Wo liegen Deiner Meinung nach die Unterschiede? Dass der Benutzer auch bei kleineren Verstößen abmahnt? Und worin rechtfertigt sich das massenhafte (nicht einzelfallabhängige!) Entfernen der Bilder, denn das ist ja der Punkt, den ich kritisiere (und nicht etwa Eure Kritik an der Praxis, welche ich nachvollziehen kann und der ich mich auch anschließe)? Yellowcard (D.) 20:58, 4. Aug. 2013 (CEST)
Der Unterschied liegt genau darin. Du hast es freilich verstanden: Ein Nutzer spamt Bilder, schert sich nicht darum, ob sie passen oder nicht und mahnt massenhaft und bei jeder Kleinigkeit ab, auch nicht-kommerzielle Nachnutzer. Ein offensichtliches Geschäftsmodell, landauf-landab auch "Abmahnfalle" genannt. Durch massenhaftes Entfernen entziehen wir dieser Praxis die Geschäftsgrundlage, weil wir das a) können und b) (darüber versuchen wir uns gerade zu verständigen) eventuell auch wollen. Ich sehe nicht ein, dass wir uns diese Möglichkeit, als Wikipedia-Community über dieses Vorgehen autonom zu entscheiden, aus der Hand nehmen lassen sollten nur weil der Bild-Spammer keine Gesetze verletzt. Ich, zB, als Krächz, könnte autonom entscheiden, meinen Hut zu nehmen, wenn mir diese Praxis nicht passt. Oder ich versuche, Mehrheiten zu organisieren für ein Vorgehen hier in Wikipedia. Und dass das nur auf formaler Ebene der Richtlinien und Lizenzspezifikation gehen kann und nicht etwa durch fröhliches Entlinken der abmahngefärdeten Bilder, sehe ich nicht ein und werde es in hundert Jahren nicht einsehen. Wenn wir uns nicht, ggbflls. über Mehrheiten, auf ein solches Vorgehen verständigen können, dann bleibt mir meine persönliche Konsequenz zu ziehen, oder auch nicht. Mir ist der Schutz gutgläubiger privater Nachnutzer vor bescheuerten Abmahnkosten wichtiger, als sicherzustellen, dass ein Herr Fotograf hier unbehelligt seine Masche abziehen kann. Diese Frage anders zu bewerten, lieber Yelloward, steht dir aber natürlich frei. Habe die Ehre: --Krächz (Diskussion) 21:52, 4. Aug. 2013 (CEST)

+ 1 zu Krächz. Wikipedia hat den Ruf und den Anspruch, freies Wissen zu verbreiten, dazu gehören auch Bilder als Ergänzung zum Text. So ist es nun mal. Für manche Interessenten, die die Regeln nicht kennen, ist das nicht so leicht, die englisch formulierten Lizenzen zu beachten, wenn der Fotograf seine Lizenzangaben nicht direkt in der Beschreibung artikuliert, wie es einige Fotografen bisher schon dankenswerterweise machen. Hier besteht Handlungsbedarf von Seiten der deutschen Community, um den zitierten Missbrauch abzustellen. Ich verstehe daher Yellowcards ständige Einwände nicht. Vielleicht sollten Autoren auch mal aufmucken, wenn sie wesentlich an einem Lemma mitgewirkt haben, dass sie nur in der history erscheinen? Schönen Abend -- Alinea (Diskussion) 21:20, 4. Aug. 2013 (CEST) PS: Zur Bemerkung eins drunter: Das Argument, er verdient seine Brötchen als Fotograf, ist nicht richtig. Er ist Leiter einer ..., wie ergoogelbar. -- Alinea (Diskussion) 09:55, 5. Aug. 2013 (CEST)

Diesen unpassenden Rundumschlag, der mich zwar direkt anspricht, aber alle meine Argumente ignoriert, geh ich nicht ein. Yellowcard (D.) 21:24, 4. Aug. 2013 (CEST)

Die Diskussion hier ist einerseits sehr erfreulich und andererseits sehr komisch von Seiten der „ auf unser Recht“ beharrenden. Aber so ist es wohl auch in der Politik.

Fakten, Bilder werden durch nach meinung der Foto Experten hierschlechtere ersetzt, der User fällt laut Diskussion mit Spam und anderem auf, verursacht ne Menge Arbeit. Ist kein Fotograf und verdient auch damit nicht sein Brötchen ( Sozialarbeiter) Das Material auf seiner Seite ist veraltet, nicht aufrufbar oder Film( seine Branche ) veraltet und die Webseiten wurden längst von professionelleren Firmen überarbeitet. Heisst keine aktuellen Referenzen aus den letzen Jahren. Business läuft nicht aus das Abmahngeschäft.

O.k. sagen wir es geht uns nichts an. Wozu wird die Wiki Community hier missbraucht. Wie die anderen in der Community mit bewunderswertem Engangement eine Enzyklopädie bereichern und erweitern ? NEIN. Warum mahnt er keine Schüler oder Vereine ab. Die Rechtsgrundlage gibt nur 100€ für seinen Anwalt her. So schlechts geht’s denen noch nicht, dafür schmeisst er im Gegensatz zu anderen traurigen Kreaturen der Amahnsezene noch nicht den Drucker an. Geht es ihm um Seine Rechte ? Nein, da erstens verdient er nichts unter Wiki CC, auch kommerziele dürfen die Bilder nutzen. Würden sie aber auf MFM Basis nie tun. Da ähnliche Bilder bei Stockagenturen wie pixelio keinen Euro kosten. ( Da fallen ja auch immer mehr Fotografen mit dem Modell auf, o.k. fürs Bild krieg ich fast nichts aber jede Abmahnung hat ne Rendite von einigen 100%, das gibt’s sonst nur im Casino oder an der Börse. Wenn es ihm um seine Rechte ginge würde er sich ja die Mühe machen und auch nicht gewerblich anschreiben lassen, hey so geht’s nicht, ich möchte das ich als Urheber genannt werde. ( interessiert ihn nach den Beobachtungen und Recherchen nicht erkennbar, abkassierte sind immer die wo ein Bild mit Anwalt 600 bis900€ bringt oder mehrere gleich den Urlaub finanzieren.

Wozu braucht er Wiki, sein 80er Jahre Homepage hat vielleicht 10 Bebesucher in München. Die Vereinsseite die unwissend der Richtigen trilogie Fotograf, Titel, Wiki CC Lizent MIT link auf den Lizenttext nicht kennt interessiert ihn auch nicht. Interessant und ich hoffe ich bringe nicht noch mehr verirrte Seelen auf dieses unselige Modell ist Wiki als eine der meistaufgerufenen und bestrankenden Seiten als Verbreitungsplattform für Bilder die der ein oder andere aus seiner sicht hoffentlich fehlerhaft übernimmt und die Kasse Klingelt und zwar ordenlich für den Juristen und den Nicht Fotografen sondern sozialarbeit. Sogar sein Kumpels steigen schon ein und bloggen auch warum Bilderklauer ganz böse sind und man Ihnen den 5 fachen MFM Satz abnehmen sollte. Der weiss sagar auch noch warauf ankommt. Die Herren Foto Experten kennen sich seit 20 Jahren. Und siehe da auch Herr B lernt dazu und aufeinmal tauch noch seinte tote MAD.AG auf. Sorry der Typ mahnt 3 Bilder in Kölle ab, macht Fussball aufnahmen die er nicht vermarkten darf mit einer Samsung L700.. ( hab ich noch keinen Fotografen im Stadion gesehen nur Kinder aufm Spielplatz ) Hier geht es nochmals erwähnt nicht um gelerten Fotografen die hart Ihr Geld damit verdienen müssen. Da mit.. ja wer halt die Rechte nicht kennt hat halt Pech gehabt ist nicht Aufgabe von Wikipedia, könnnen wir auch nichts für das wir für unselige Modell die bestmöglich Plattform im Web haben zukommen ist scheinheillig und ehrlich gesagt unwürdig im Anbetracht der Tausenden die hier ehrlich Engagiert mitmachen. Natürlich bleibt da ein Fader Beigeschmack an der Community hängen.

Das ist alles völlig unerheblich. Bilderklau ist geistiger Diebstahl und das darf man verfolgen. Wer verlangt vom Supermarkt, daß kleine Blogger nicht bezahlen brauchen und alles für lau mitnehmen dürfen? Ist ja furchtbar, diese Freibiermentalität. Nein, man darf nicht einfach alles nehmen, was im Internet ist. Und wer das nicht begreifen will, dem muß man das deutlich klarmachen. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 15:32, 5. Aug. 2013 (CEST)
Der Vergleich mit dem Supermarkt ist ganz gut, aber um im Beispiel zu bleiben: Die Wikipedia hat durch die Arbeit von tausenden Autoren/-innen und auch Fotografen / Benutzern /Admins über zwölf Jahre ihren Ruf und ihren Pagerank aufgebaut. Das ist der Supermarkt mit seinen tausenden Lesern, die Artikel finden, weil sie der WP trauen. Alles ohne einen Handschlag von Herrn Bischoff. Nun kommt Herr Bischoff also in den florierenden Laden, und stellt an der Kasse ins Quengelregal ein paar seiner schlechten Lutscher auf, analog seiner Knipsbildchen. Wenn die dann erwartungsgemäß falsch lizenziert werden, kommt die Abmahnkeule. Der "Diebstahl", wie du es nennst, ist nicht rechtens. Aber da wir im Supermarkt das Hausrecht ausüben, können wir Herrn Bischoff und seine Bildchen rauswerfen. Soll er doch im Gebüsch (seiner Website) oder der Müllhalde (Flickr) seine Bildchen anbieten. Mal sehen, weviel Abmahnungen er dann noch schicken kann. Offenbar läuft die Masche ja mindestens seit Anfang 2012. Zeit für einen Schlusspunkt. --Minderbinder 15:41, 5. Aug. 2013 (CEST)
Die Diskussion läuft auch hier hier, wo sich gerade Herr Bischoff gemeldet hat. Gruß -- Alinea (Diskussion) 15:47, 5. Aug. 2013 (CEST)
@ Minderbinder: Der Benutzer hat einige schlechte Lutscher ins Regal gestellt, und diese sollten mit Recht rausfliegen. Andere seiner Lutscher sind aber wirklich gut, denn solche Bilder haben wir bisher nicht unter freier Lizenz. Wieso sollten diese frei lizenzierten Bilder aus den Artikeln ersatzlos entfernt werden, obwohl sie nicht auf Commons gelöscht werden, und das auch noch, wenn er behauptet, private Nachnutzer bei fehlerhaften Nutzungen zunächst zu kontaktieren (und damit insgesamt nicht anders agiert, als es viele angesehene Fotografen in diesem Projekt auch tun)? Das ist es, was mir den Kopf zerbricht und ich habe kein Verständnis für die massenhaften Löschungen der Bilder aus den Artikeln, solange es keine vernünftigen (freien) Alternativen gibt. Yellowcard (D.) 15:52, 5. Aug. 2013 (CEST)
Es steht Aussage gegen Aussage. Haraldbischoff behauptet, private Nachnutzer nicht direkt abgemahnt zu haben: „der berümte kleine Blogger hat nichts zu befürchten (außer einer Bitte, die Bedingungen einzuhalten, dass sollte er dann aber auch tun).“, [9]. Gibt es Belege dafür, dass diese Aussage falsch ist, wie Armin oben behauptet? Yellowcard (D.) 15:49, 5. Aug. 2013 (CEST)
Ich habe dies gefunden, siehe Kommentar eins und fünf. -- Alinea (Diskussion) 15:55, 5. Aug. 2013 (CEST)
Es gibt genug Leute, die nur mal ein paar Bilder beisteuern. Und was davon Knipsbildchen sind und was nicht, das sollte sich niemand anmaßen, zu beurteilen. Wenn Artikel erstbebildert werden, dann ist das eine Leistung, die gewürdigt werden muß. Unsere Schuld, wenn das Regal bisher leer war. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 15:52, 5. Aug. 2013 (CEST)
Such doch mal nach Harald Bischoff Abmahnung. Es gibt ein paar RA-Kanzleien, die sich auf die Abwehr von solchen Abmahnungen spezialisiert haben. Ein paar davon haben extra für Herrn Bischoff eine Unterseite angelegt. Ruf doch mal bei Theiß Rechtsanwälte an. --Minderbinder 16:02, 5. Aug. 2013 (CEST)
Vor allem der 3. Googletreffer ist interessant: Wikipedia Bilderklau. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 16:09, 5. Aug. 2013 (CEST)
Was für eine Unterseite meinst Du? Die Kanzlei Theiß hat den von ihr mandatierten Fall auf ihrer Homepage platziert, das ist unter RA-Kanzleien Usus. Der Bischoff-Fall ist, so wie ich das sehe, über die reguläre Homepage der Kanzlei schon gar nicht mehr abrufbar (dafür aber ca. 50 andere Urteile). Und dass es durch den Benutzer Abmahnungen gegeben hat, steht ja auch gar nicht in Frage. Gruß Yellowcard (D.) 16:10, 5. Aug. 2013 (CEST)
Und nun ist der beklaute Urheber das schwarze Schaf, große Leistung! --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 16:12, 5. Aug. 2013 (CEST)
Die Diskussion ist hier am falschen Ort, da keine urheberrechtlichen Fragen bestehen. Die Frage, wie wir mit solchen Benutzern umgehen und ab wann der AGF verbraucht ist, wird auf WP:AN diskutiert. In diesem Sinne ist die Diskussion hier für mich beendet. --Minderbinder 16:19, 5. Aug. 2013 (CEST)

Ich kann Alinea und Yellowkart nur beipflichten, wofür ich ja für Rote Karte plädiere wenn jemand Abkassiert als User so wie in der Diskussion von anderen beschrieben Spammt und schon 3 Useraccounts nutzt für seine False Flag Missbrauchs Aktionen. Nicht der Urheber der Sein Werk zu weiterverwendung Freigibt Marcela ( beklaut ? was issn das für ne Sicht, dann stellt Du es nicht als Share Alike hier ein oder ? Sondern der Abkassierte vom Geschäftsmodell, was ist das nicht für ne schöne Plattform dieses Wiki mit 1000en von Mitarbeitern, damit meine Fotos die sonder auf meiner wohl nicht zufällig MAD ;-) AG heissenden Seite eh keiner sehen würde, uns wenns einer nimmt halt ich mit Faktor 300 bis 1000% zu Pixelio, die mich als Nicht Fotografen nicht mals nehmen die Hand auf. So argumentieren eigentlich bisher nur die die Kasse machen. Der Böse Bilderkauer. Hallo, wenn ich keine Weiterverwendung will stelle ich es nicht als Share Alike ein. Klare Sache. Er ist ja nicht der einzige hier, nur der aktivste und bei Anwälten der auffälligste, eine Dame auch schon mal vor Gericht arg die Finger verbrannt hat ist ja in den Foren nachzulesen. Vorm OLG wirds richtig teuer, da reden wir über 5 Stellige Streitwerte oder einen Kleinwagen. Da hat sie gekniffen. So ists auch hier.. die vielen die Angstvoll eingeschüchtert, vorm mit Ungemach drohenden Anwalt, Gericht ( Unterlassung Einstweilige Vergfügung etc. kostet alles schnell mal nen guten Gebrauchtwagen) einfach zahlen ist der grösste Teil der schnellen Beute. Die die sich wehren und in Verfahren gehen, machen Arbeit, das ist nur bedingt erwünscht. Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)

Zwischentitel wg. Übersichtlichkeit

Die Diskussion hier ist einerseits sehr erfreulich und andererseits sehr komisch von Seiten der „ auf unser Recht“ beharrenden. Aber so ist es wohl auch in der Politik.

Fakten, Bilder werden durch schlechtere ersetzt, der User fällt mit Spam und anderem auf, verursacht ne Menge Arbeit. Ist kein Fotograf und verdient auch damit nicht sein Brötchen ( Sozialarbeiter) Das Material auf seiner Seite ist veraltet, nicht aufrufbar oder Film( seine Branche ) veraltet und die Webseiten wurden längst von professionelleren Firmen überarbeitet. Heisst keine aktuellen Referenzen aus den letzen Jahren. Business läuft nicht aus das Abmahngeschäft.

O.k. sagen wir es geht uns nichts an. Wozu braucht er Wiki. Wie die anderen in der Community mit bewunderswertem Engangement eine Enzyklopädie bereichern und erweitern ? NEIN. Warum mahnt er keine Schüler oder Vereine ab. Die Rechtsgrundlage gibt nur 100€ für den Juristen her. So schlechts geht’s denen noch nicht, dafür schmeisst er im Gegensatz zu anderen traurigen Aktivisten der Amahnsezene noch nicht den Drucker an. Geht es ihm um Seine Rechte ? Nein, da erstens verdient er nichts unter Wiki CC, auch kommerziele dürfen die Bilder nutzen. Würden sie aber auf MFM Basis nie tun. Da ähnliche Bilder bei Stockagenturen wie pixelio keinen Euro kosten. ( Da fallen ja auch immer mehr Fotografen mit dem Modell auf, o.k. fürs Bild krieg ich fast nichts aber jede Abmahnung hat ne Rendite von einigen 100%, das gibt’s sonst nur im Casino oder an der Zockerbörse. Wenn es ihm um seine Rechte ginge würde er sich ja die Mühe machen und auch nicht gewerblich anschreiben lassen, hey so geht’s nicht, ich möchte das ich als Urheber genannt werde. ( interessiert ihn nach meinen Recherchen nicht die Bohne, abkassierte sind immer die wo ein Bild mit Anwalt 600 bis900€ bringt oder mehrere gleich den Urlaub finanzieren.

Wozu braucht er Wiki, sein 80er Jahre Homepage hat vielleicht 10 Bebesucher in München. Die Vereinsseite die unwissend der Richtigen trilogie Fotograf, Titel, Wiki CC Lizent MIT link auf den Lizenttext nicht kennt interessiert ihn auch nicht. Interessant und ich hoffe ich bringe nicht noch mehr verirrte Seelen auf dieses unselige Modell ist Wiki als eine der meistaufgerufenen und bestrankenden Seiten als Verbreitungsplattform für Bilder die der ein oder andere aus seiner sicht hoffentlich fehlerhaft übernimmt und die Kasse Klingelt und zwar ordenlich für den Juristen und den Nicht Fotografen sondern sozialarbeit. Sogar sein Kumpels wie Michael Lucan steigen schon ein und bloggen auch warum Bilderklauer ganz böse sind und man Ihnen den 5 fachen MFM Satz abnehmen sollte. Der weiss sagar auch noch warauf ankommt. Die Herren B und Lucan kennen sich seit 20 Jahren. Und siehe da auch unser Aktivist lernt dazu und aufeinmal tauch noch seine sonst wenig lebendige MAD.AG auf. Sorry da mahnt jemand nach einem im Fussball Spiel gemachten Hobby Aufnahmen (die er nicht vermarkten darf mit einer Samsung L700.. ( hab ich noch keinen Fotografen im Stadion gesehen nur Kinder aufm Spielplatz ) stellt diese ohne akrreditierter Fotograf zu sein ein, an unpassender Stelle und wartet ab. Da mit.. ja wer halt die Rechte nicht kennt hat halt Pech gehabt ist nicht Aufgabe von Wikipedia, könnnen wir auch nichts für das wir für unselige Modell die bestmöglich Plattform im Web haben zukommen ist scheinheilig und ehrlich gesagt unwürdig im Anbetracht der Tausenden die hier ehrlich Engagiert mitmachen. Natürlich bleibt da ein fader Beigeschmack an der Community hängen.

Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)

Da du - so wie es aussieht - mehr Recherche betrieben hast als ich, wäre es - im Sinne der Transparenz - gut, wenn du alle Kanzleien verlinkst, die etwas über harald bischoff geschrieben haben (du schriebst von mindestens 7). Da du wohl zu den Abgemahnten gehörst, solltest du auch deinen Fall - möglichst neutral - schildern. Wenn du noch von anderen Abgemahnten weißt, kannst du auch auf deren Geschichte gerne verlinken. --Isderion (Diskussion) 00:47, 6. Aug. 2013 (CEST)

Wem darf ich die Links zur Verfügungstellen. ( der Anwaltskanzleien ) auch ich muss aufpassen, dass mein Thema nicht noch teurer wird, offensichtlich scheint die Community den Missbrauch der Plattform zu billigen. Anders gesagt, ohne Wiki käme so schnell kaum einer in die Verlegenheit nicht korrekt zitiert B.s Bilder zu verwenden, damit der darüber Einnahmen generiert die sicher höher sind als seine sonst eher nicht vorhandenen Fotoaufträge. ( anerkanntes Missbrauchsindiz ) Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)

Hallo Armin, es wäre wirklich hilfreich, wenn Du Deinen Fall ohne persönliche Wertungen möglichst neutral darstellen könntest, damit man sich ein Urteil bilden kann. Idealerweise auf WP:AN unter einer neuen Unterüberschrift. Vielen Dank, Yellowcard (D.) 22:37, 6. Aug. 2013 (CEST)
Wenn, bitte mit richtiger Signatur. Danke. --Felistoria (Diskussion) 23:28, 6. Aug. 2013 (CEST)
Die Links darfst du gerne öffentlich posten. Falls du Informationen beisteuern willst, die grundsätzlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (z.B. die Abmahnung die du wohl bekommen hast), kannst du auch Benutzern eine email schreiben. Dazu gehst auf die die Benutzerseite des Benutzers und klickst links auf "Email senden". --Isderion (Diskussion) 23:47, 6. Aug. 2013 (CEST)

Der Überblick ergibt sich schnell wenn man den Fotgrafierenden Sozialarbeiter mit vertretender Kanzlei eingibt.

LINK dann habt ihr schon die ersten 8 Kanzleien.

Kanzleien, Gerstel, Theiss, Fardes, Feil, Recht Hat, Florian Sievers, Rae Hoesmann Berlin, Rae Metzler, Dr. Steinführer, Nowack (LL.M.) & Radowsky , Dr Bestermann & Partner, Helene Klassen Roeck, Dr. Berstermann & Partner, Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner , Anwaltskanzlei Erlenhardt , Viele Kanzleien sind auch auf beiden Seiten tätig, für Fotografen und Abgemahnte.

Ein paar Vornehme die auf Anfrage reagiert haben, ob Sie schon gegen das Duo angetreten sind. Kanzlei Wrase, Rechtsanwaelte Keller-Stoltenhoff, Keller, München, Dr Wachs , WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR , Anwaltskanzlei Hild & Kollegen, WBS Law Otto Freiherr Grote. BREUER LEHMANN RECHTSANWÄLTE | Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen

Im Prinzip ist jede grössere Kanzlei auf dem Abmahnfeld vertreten. Dennoch tauchen sicher 90% nicht auf, wenn der Abgemahnte zum Hausanwalt geht, der so hörte ich öfter sagt, keine Chance wird mit Verfahren noch teurer, zahlen ist billiger, genau darauf solls ja hinauslaufen, einfacher Geldstrom mit wenig Stress.

Wer wie hier öfter geschehen gönnerhaft sagt, ja da muss man sich mal mit beschäftigen auch als Tageblatt vom Tegernsee oder Kleinunternehmer der Lese sich mal ein, wie Komplex die Matierie ist LINK der Abschnitt Wiki CC hat sicher nicht umsonst 4 Teile. Es gibt nicht einmal ne einheitliche Rechtsprechung in Kiel anders als in Köln oder München.

Die einen führen Gegnerlisten nach Kanzleien die anderen nach beauftragenden Abmahnern. Je nach Kombi, Foto Abmahnung, Wiki CC Foto Abmahnung etc kann man die List locker auf 30 Kanzleien ausdehnen. Sprich da ist Wikipedia ein echer Brötchengeber für Fotograd, Abmahnkanzlei und Gegnerische Anwälte. Ihr wisst, das SEO nicht ganz Preiswert ist und das ein Klick auf Google Adwords teurer ist als unser Sozialarbeiter bei Pixelio oder Fotalia für ein Bild bekäme. Die Frage bleibt die Gleiche, weiter so, ist ja legal ( das wird sich noch rausstellen, es gab da leider mühsam schon vor dem OLG Hamm wo das unselige DUO aus Abmahnanwalt und Fotograf die Beute wieder rausrücken musste ) Rechnet sich immer noch das die meisten aus Angst, Stress anstandlos zahlen. Also ist Wikipedia die Plattform für solche Machenschaften, die sie also quasi erst ermöglicht, oder sperrt man Spammende, Inhalte Vandalierende Foto Sozialarbeiter mit 3 Benutzernamen, damit diese wieder zu gesellschaftlich sinnvolleren Aufgaben finden als die Abmahnindustrie. Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)

nochmal die Bitte: Verlinken. Du kannst die entsprechenden Links einfach hier reinkopieren. Danke! --Isderion (Diskussion) 19:09, 7. Aug. 2013 (CEST)
@Armin: bitte nicht per Copy&Paste im Quelltext hier signieren - Du kopierst einen irgendwie da hineingekommenen Fehler ständig mit! Ich habe Dir hier etwas dazu geschrieben - nur mit diesem Account werden Deine Einträge hier als überhaupt getätigte feststellbar (ich war so frei, das mal in der letzten Signatur zu korrigieren). Ich habe einen Zwischentitel eingezogen. --Felistoria (Diskussion) 20:30, 7. Aug. 2013 (CEST)
Gibt wohl auch noch andere Fälle! --192.35.17.21 12:59, 8. Aug. 2013 (CEST)

Wer ist denn eigentlich Armin Burkhard, ich nenne ihn lieber AB?

Ist es der Mann, der mich neulich anrief (anonym, aber - nicht bedenkend, dass unterdrückte Rufnummern unter bestimmten Bedingungen sichtbar sind), mehrmals - auch mitten in der Nacht? Der mich als "Bürschchen" ansprach, sich nach Harald Bischoff erkundigte und dann unmotiviert Drohungen ausstieß, aber nicht zu bewegen war, zu sagen, wer er ist und was er will? "Sie werden mich kennenlernen!". Famoser Bursche. Ist es dieser Mann_(?) ?

Ist es über der Quantenheiler Armin Burkhard, der hier spricht und durch Andeutungen die ehrlichen Wikipedianer, die niemandem etwas Böses wollen, dazu bringt, eine Art Shitstorm gegen Harald Bischoff zu veranstalten. Ja, Harald Bischoff ist mein Kumpel. Mehr oder weniger. Wir kennen uns nicht seit 20 Jahren, wir kennen uns seit 26 Jahren. Schlecht recherchiert lieber AB, dabei ist das tatsächlich auch im Internet dokumentiert. Indirekt, aber mit soviel Energie sollte man das finden.

Andeutungen und Bullshit. Vermischung von ein paar Fakten und tatsächlichen Fehlern. Was soll man hiervon halten: "Ein paar Vornehme die auf Anfrage reagiert haben, ob Sie schon gegen das Duo angetreten sind." schreibt AB. Reagiert haben die! Wow. Was haben sie denn geschrieben: "Leider können wir Ihre Fragen nicht beantworten ..." oder was? Wieviele haben reagiert, zwei, drei gar? AB schafft es offenbar nicht, auch nur den Anstand zu haben, auf "seiner" Benutzerseite ein Minimum an Informationen raus zu geben. Privatkrieg? Harald Bischoff ist hier vor allem deshalb angreifbar, weil er sich mit seinem Namen ganz offen hier angemeldet hat. Er hat 2 Sockenpuppen aufgebaut, auf meinen Rat. Leider mit idiotischen Namen (sorry, Harald, wenn Du's liest). Und erst verspätet als Sockenpuppen gekennzeichnet. Er hat sie für nichts missbraucht! Sinn: Thematische Aufteilung von Fotos. Und schon damit war er überlastet. Ihr Pharisäer. Ihr Alle, die Ihr hier mit Steinen werft. Immer das Schlechteste denken! Die eigenen schlechten Eigenschaften und dunklen Wünsche auf ihn projizieren! Das macht Spaß: Der BÖSE Bischoff und den machen wir jetzt mal so richtig fertig, wir GUTEN. Wir löschen seine Bilder. Wow. Das ist das, was hier abläuft. Kann man seinen Frust wirklich so abreagieren? Anderen es mal richtig zeigen? So ist also Wikipedia! So? Wollt Ihr dieses Bild abliefern? Das ist wirklich mehr als peinlich.

Da macht einer Fehler und Ihr kreuzigt ihn! Weil einer durchdreht und einen persönlichen Rachefeldzug startet.

Was sagt Ihr großen Weisen, die Ihr alle genau wisst, was Gut und Böse ist, dazu, wie der großartige Rechercheur AB selbst mit Wikipedia-Inhalten auf seinen Seiten über Quantenheilung umgeht / bzw. umgegangen ist? Interessiert es Euch? (soll ich das jetzt belegen, oder könnt Ihr das selbst rausfinden? Soll ich es bei dieser Andeutung lassen? Ich denke ja. Er hat's ja auch so gemacht.) (Ach so: Und dann die Frage, wieviele Anwälte hat denn AB schon verschlissen, wg. diverser XXXXXXXXX(zensiert), also: XXXXXXXX vergessen. Warum? Hat er? Oder nicht?) Das sind nur Fragen.

Und: Nein, bevor er bei mir angerufen hat - War er's ? (sicher, er war's) -, kannte ich weder ihn noch seinen Namen (und selbst den hat er nicht genannt), und ich habe auch (bisher) noch nichts mit ihm zu tun gehabt. Aber vielleicht verklagt ja jetzt mich. Wenn sein Anwalt noch mag. Aber es gibt ja genug, er hat ja eine ganze Liste zur Auswahl.

Was hat AB zu verbergen?

Auch ich habe meinen Benutzernamen aus meinem Namen gebildet: Mlucan. Auch ich bin hier ungeschützt unterwegs. Wir heißen auch im richtigen Leben so! Selbst Schuld! Klar.

Erst schießen - dann fragen!

Michael Lucan (mlucan) (Diskussion) 17:56, 8. Aug. 2013 (CEST)

Wie unser Herr Lucan so tickt liest man recht schnell hier man lese auch das Themenerschöpfende Feedback von Stefan Grumminger, wenn ich nicht möchte, das wer meine Bilder weiterverwendet stelle ich sie besser nicht als Share Alike ein. Aber Herr Lucan möchte sicher an der Front mitwirken das auch unseligerweise Facebook Shares abgemahnt werden, LINK wenn sie sonst schon keiner für die Bilder interessiert.. thematisiert man sie hat auf Anwaltsseiten. Man Beachte das unselige - Facebook Sharen = Abmahngefahr ist 2013 wirklich gerichtsaktuell, Herr Lucan träumte schon 2011 davon. Weil er ja so beklaut wird ? und bilder möglichst wie bei Wiki auf Plattformen einstellt damit sie mal einer zur Kenntnis nimmt, wenns sonst schon an Kundschaft fehlt. LINK Des Geistes Kind ist der Herr Retter der Verfolgten und Fan des Verfolgens ! Gut das man bei Reihenweisen Abmahnungen mal an die Falschen gerät, die Herrn Lucan und Kollegen ihr Hobby verübeln kann ich mir gut vorstellen. Grad die tempramentvolleren südeuropäischen Landsleute geraten bei solchen Hobbys mal in Wallung. Zur Spiegelung gehört auch die Dualität, man fängt sich irgendwann ein was man austeilt, daher möchte dann keiner mit Herrn Lucans und Kollegens ach so toller Geschäftsidee tauschen. Meinerseits rufe ich niemanden nachts an, wenn grad die Anwälte damit beschäftigt sind das Thema vom Eis zu holen. Fotografen machen das was Sie von berufswegen gern tun, Fotografieren... andere gehen mehr zu Rechtsvorträgen, mangels Interesse an Ihren Bildern und schauen wie sich da sonst was rausholen lässt, hier mal ein Orig. Lucan Zitat: " Es ist leider so, wie ein Fachanwalt für Medienrecht neulich hier in München auf einer IHK-Veranstaltung - sinngemäß - sagte: Wer liest schon die ganzen AGBs? Lesen Sie die AGBs? Haben Sie die Facebook-AGBs gelesen?" 2011. Und 2013 hat sich mit Pixel Law dann die erste Kanzlei gefunden die Abahmträume wahrwerden lässt. Zitat dort, ..... die Facebookseite eines 17 Jährigen ist schon mal gern ein paar 1000 Euro Wert. ( gemeint ist hier leider nicht künstlerisch sondern an Abmahnpotential) schöne Abmahnwelt ... Armin Burkard (nicht signierter Beitrag von Armin Bukard (Diskussion | Beiträge)

Hier sind viele Entenlogos, die m.E.n. die Grenze der Schöpfungshöhe überschritten haben. Hier zeigt sich kreatives Denken und nicht nur alltägliches. Selbst die höhergesetzten Grenzen bei Firmenlogos könnten überschritten sein. Bitte um fachkundige Meinung. -- Quedel Disk 18:46, 8. Aug. 2013 (CEST)

Hm. Alle Enten weg, oder wie? --Gnom (Diskussion) 06:58, 9. Aug. 2013 (CEST)
Erstmal den Hochlader frage, in welchem Verhältnis er zur Veranstaltung steht und ob er Rechte beschaffen kann. Wenn nicht, müssten wir ernsthaft über die Schöpfungshöhe diskutieren. Grüße --h-stt !? 19:36, 9. Aug. 2013 (CEST)
Hab mal unter BD:Jean11#Entenlogos ihn angeschrieben. -- Quedel Disk 16:27, 12. Aug. 2013 (CEST)

Sitzplan

Wäre ein einfacher Stadionsitzplan wie der folgender urheberrechtlich geschützt oder ist die Schöpfungshöhe nicht ausreichen?

http://www.sitzplan.net/mediawiki/images/7/77/Ernst_happel_stadion_sitzplan.jpg

--MrBurns (Diskussion) 14:59, 11. Aug. 2013 (CEST)

In derart einfachen Fällen besteht kein Schutz. Das ist aber kein Freibrief für alle Pläne, da kann es auch aufwändigere geben. Grüße --h-stt !? 13:07, 12. Aug. 2013 (CEST)

Pressefotos

Habe noch keine genauen Regelungen für Pressefotos gefunden. Wer ist hier der Rechteinhaber? Darf man solche unter Angabe von Quelle und Urheber auf Wikipedia ohne weiteres veröffentlichen? Lizenz? --All Apatcha (Diskussion) 01:31, 12. Aug. 2013 (CEST)

Du meinst Fotos, die für die Verwendung durch die Presse zur Verfügung gestellt werden, Publicity-Fotos? Lassen sich in der Wikipedia in der Regel nicht (ohne weiteres) verwenden, da sie nicht unter einer freien Lizenz stehen, was für die Wikipedia aber notwendig ist. Solche Fotos können also nur dann verwendet werden, wenn der Rechteinhaber (das kann der jeweilige Fotograf sein oder jemand, dem er die ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen hat) eine ausdrückliche Freigabe unter einer freien Lizenz erteilt hat, eine Textvorlage dafür findet sich hier. Oder meinst du gar irgendwelche Fotos aus der Presse? Gehen in der Regel ebenfalls nicht; auch in diesen Fällen wäre zu ermitteln, wer der Rechteinhaber ist, und dieser dann um eine Freigabe zu ersuchen. Gestumblindi 01:38, 12. Aug. 2013 (CEST)
Ich meinte die Publicity-Fotos. Vielen Dank. --All Apatcha (Diskussion) 16:34, 12. Aug. 2013 (CEST)

Gedichtzitat

Im Artikel Hymne an Deutschland ist, wenn ich recht sehe, seit 2004 der eigentliche Text der Hymne (bis 2032 geschützt) auf die Diskussionsseite ausgelagert, da seine Wiedergabe eine Urheberrechtsverletzung sei (wenn, das wäre das auf der Diskussionsseite nicht anders, aber OK). Ist das nötig? Prinzipiell ist ein Zitat ja möglich; hier wird aus einem Gesetzesparagraph zitiert, dass "einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden" dürften. Ist das hier gegeben? Gibt es eine Mindestlänge des Artikels im Vergleich zum Zitat, die erreicht sein muss, dass er als "selbständiges wissenschaftliches Werk" und nicht nur als Einleitung zum Gedicht gilt? Gibt es nichtrechtliche, interne Regelungen, wie viel Raum in einem Artikel ein solches Zitat einnehmen darf? Gibt es irgendeine Richtlinienseite, die sich mit der Thematik befasst (kommt ja wohl öfter vor ...)? Persönlich finde ich bei so kurzen Texten das Original nützlicher als alle Paraphrasen.--Oudeís (Diskussion) 15:24, 12. Aug. 2013 (CEST)

„Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein“, und Ja, das ist ein dehnbarer Begriff. Das macht die Sache ja so ungemein schwirig. Soll heissen je mehr sich der Text mit dem Ursprungstext befasst, desto länger kann das Zitat sein. Theoretisch bis zu einem Vollzitat, wenn du wirklich jeden Satz und Gedankengang ausführlich beschrieben kannst. Aber dann -beim Vollzitat-, ist wirklich wissenschaftliche Auseinandersetzung gefragt. Aber das die Wikipedia-Artikel auch wissenschaftliche Arbeiten sind, dass wird in der Regel verneint (somit wird eben auch die zulässigkeit eines Vollzitates verneint). Ist natürlich auch immer eine Frage der Länge des Ursprungstextes. Ein kompletter Lied-Text geht somit ziemlich sicher nicht (jedenfalls nicht in einem Block). Während eine Zwei-Satz Aussage eine berühmten Person, auch noch als vollständiges Zitat durch geht. Es gibt eigentlich folgende Regel, »kann das Zitat ohne Verlust der Aussagekraft gekürzt werden, dann muss es gekürzt werden«.
Und natürlich hast du Recht, wenn das Zitat in der Lange im Artikel nicht zulässig wäre, ist in der Regel auch auf der Diskussionsseite nicht zulässig. Eine Versionslöschung ist aber in der Regel nicht notwendig (wenn das Vollzitat als solches ordentlich gekennzeichnet war).--Bobo11 (Diskussion) 16:24, 12. Aug. 2013 (CEST)
Im Ergebnis ist deine Einschätzung natürlich richtig, einer Aussage will ich aber widersprechen: Ein Wikipedia-Artikel kann eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit einem Werk sein, die im Einzelfall auch ein Vollzitat rechtfertigen kann. Ein Musterbeispiel dafür ist zB Drei Chinesen mit dem Kontrabass. Die hohen Anforderungen daran hast du schon erwähnt. Grüße --h-stt !? 16:52, 12. Aug. 2013 (CEST)
da steht nicht vergeben „in der Regel“ dabei, natürlich gibt es Artikel die tatsächlich das Prädikat »wissenschaftliche Arbeit« verdienen. Das sind aber die Ausnahmen, nicht die Regel, ist nun mal so. --Bobo11 (Diskussion) 17:20, 12. Aug. 2013 (CEST)

Hat das SH?--Antemister (Diskussion) 17:37, 13. Aug. 2013 (CEST)

Es ist PD-70 makiert, somit sollte die Schutzfrist abgelaufen sein. SH könnte gegeben sein da der Inhalt des Briefes nicht frei Lizenziert ist.--Steinsplitter (Disk) 18:18, 13. Aug. 2013 (CEST)
Das Ding ist fiktiv, und todsicher jünger als 1949...--Antemister (Diskussion) 18:30, 13. Aug. 2013 (CEST)
Ich finde schon, dass so etwas Schöpfungshöhe hat, zumal wenn es fiktiv ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:18, 13. Aug. 2013 (CEST)

Halte ich für eine URV aus dem angegebenen Spiegelartikel. Würde das bitte jemand gegenchecken und ggf. SLA stellen? --Matthiasb – Vandale am Werk™   (CallMyCenter) 00:26, 15. Aug. 2013 (CEST)

Nein, das wurde brav alles umformuliert, wenn ich das richtig sehe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:11, 15. Aug. 2013 (CEST)
Die Einträge der IP waren aus der genannten Quelle abgeschrieben (sind versteckt); inwieweit davon noch etwas übrig ist, scheint Gnom bereits geprüft zu haben. --Felistoria (Diskussion) 01:17, 15. Aug. 2013 (CEST)

Einige Dateien im Artikel Gertie the Dinosaur

Bei den Bildern File:Gertie the Dinosaur poster.jpg und File:Gertie Variety.jpg sind die Urheber unbekannt. Benutzer:Andibrunt meint das sie verwendbar sind, da sie vor 1923 veröffentlicht wurden. Ich dagegen denke dass sie nicht verwendbar sind, weil im Copyright Tag der Bilder steht, das sie in den USA PD sind aber in Ländern die den Schutzfristvergleich nicht anwenden (z.B. Deutschland) noch geschützt sein können.

Bei File:Gertie On Tour.ogg sind in der Bildbeschreibung drei Autoren angegeben. Nach Informationen von Benutzer:Andibrunt hat einer davon in den 1970ern noch gelebt. Er meint jedoch das von den drei nur Winsor McCay Urheberrechte an dem Film gehabt hätte, so das der Film verwendbar wäre. Meine Frage: Sind die Dateien verwendbar oder nicht? Gruß--Uwe W. (Diskussion) 14:13, 12. Aug. 2013 (CEST)

Ich sehe dein Problem nicht @Uwe W.. Der Film selber ist genügend alt um nicht mehr unter das US-amerikanische Copiright zu fallen. Der Urheber der Figur „Gertie the Dinosaur“ ist Winsor McCay, und der ist genügend lange Tod. Und es würde dem ganzen Artikel wieder sprechen, wenn nicht nur Winsor McCay an der Figur Gertie the Dinosaur Urheberrechte haben würde. Der Assistet John A. Fitzsimmons hat nur der Hintergrund kopiert. Kopiert nicht neu gezeichnet, und durch kopieren entstehen bekanntlich keine neuen Urheberechte. Da auch Regie und Drehbuch von Winsor McCay gemacht wurden, sind alle Positionen die ein Urheberrechtsanspruch auslössen durch eine einzige Person abgedeckt, und die ist genügend lange Tod (Da keine Musik kann auch keien Komponist Urheberechte geltend machen). Der Rest kann eigentlich nur Verwertungsrechte beanspruchen, und die sind bei einem Film von 1914 garantiert abgelaufen. Kurzum bei mir verursachen die Bilder kein Bauch-grummeln.--Bobo11 (Diskussion) 14:47, 12. Aug. 2013 (CEST)
Sofern ich das hier richtig verstehe: Anonyme Werke, die vor 1923 erschienen sind, behandeln wir als gemeinfrei, das steht ja auch auf WP:Bildrechte so. Die Angabe im Lizenzbaustein mag da irreführend sein. Beim Film muss man sich genau anschauen, wer was beigetragen hat. Das "kopieren" von Hintergründen kann sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Ich weiß aber nicht genau, was mit dem Begriff gemeint ist. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:35, 12. Aug. 2013 (CEST)
Lies den Artikel Gertie the Dinosaur mal, dann sollte klar sein, dass das kopieren hier reine Fleisarbeit war. Weil er brauchte für jedes Bild einen "neuen" Hintergrund, spürich 1000+ geliche Hintergründe. Und dabei entsteht garantiert nicht jedes mal ein neues Werk im Sinne des Urheberhechts, wenn da duchgepaust wird bis die Bleistifte rauchen. Hier in diesem Fall hab ich gar keine Bauschmerzen: Denn weil so ziemlich alles was Urheberechte haben könnte, und vor allem auch die wichtigen Jobs, bei all diesen problemtischen Punkte wird alleine die Person Winsor McCay genannt (Urheber der Figur, Idee, Drehbuch, Regisseur). Das ist schon fast zu schön um Wahr zu sein, hier muss man bei einem Film in Sachen Urheberrecht tatsächlich mal nur eine einzige Person beachten. --Bobo11 (Diskussion) 23:35, 12. Aug. 2013 (CEST)
Anoyme Werke die vor 1923 veröffentlicht wurden können nach Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden nur verwendet werden wenn die Suche nach den(m) Urheber(n) erfolglos war und sie auf Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923 diskutiert wurden. Ist das für diese Werke geschehen? Gruß--Uwe W. (Diskussion) 11:47, 13. Aug. 2013 (CEST)
@Uwe W. hier haben wir es aber mit keinem Anonymen Werk zu tun. Hier ist der Rechteinhaber bekannt! Und der ist genügend lange Tod! Also sind die Werke auch in DACH gemeinfrei. Prizipiel wird gerade das File:Gertie Variety.jpg gar nicht ohne Zustimmung von Winsor McCay gegangen sein. Das ist eindeutig seine Zeichenstil. --Bobo11 (Diskussion) 12:00, 13. Aug. 2013 (CEST)
Was ist mit der Datei File:Gertie the Dinosaur poster.jpg? Gruß--Uwe W. (Diskussion) 16:04, 13. Aug. 2013 (CEST)
Gut bei dem Wissen wir wirklich nicht, wer der Urheber ist. Aber Box Office Attraction Co. wird mit ziemlicher Sicherheit der Inhaber der alleinigen Verwertungsrechte gewesen sein. Und nehme wir jetzt einfach mal ein Rechtsnachfolger an, dann könnten auch der in Deutschland nicht mehr klagen, dafür ist das Plakat zu alt (Herstellung wie Puplikation). Wie gesagt da macht mir nichts Bauchschmerzen. --Bobo11 (Diskussion) 17:09, 13. Aug. 2013 (CEST)
Wäre es dann nicht wie in Anonymes_Werk_(Urheberrecht)#Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht beschrieben eventuell noch geschützt? Gruß--Uwe W. (Diskussion) 19:11, 13. Aug. 2013 (CEST)
Ein Kind, das Hunderte von Zeichentrickhintergründen kopiert, erwirbt tatsächlich keine Urheberrechte an den Kopien. Hätte ich nicht gedacht, ist aber so: Kopisten schaffen keine Werke im Sinne des § 2 UrhG (Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009, § 2 Rn. 22). Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:29, 13. Aug. 2013 (CEST)

Auch wenn die Datei File:Gertie the Dinosaur poster.jpg schon von 1914 ist, könnte sie nicht evenuell noch als Anonymes_Werk_(Urheberrecht)#Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht geschützt sein? Gruß--Uwe W. (Diskussion) 19:47, 13. Aug. 2013 (CEST)

Genau deshalb haben wir die "pragmatische Lösung", die alles vor 1923 geschaffene grundsätzlich erlaubt, alles danach grundsätzlich nicht. 1914 ist vor 1923, also alles in Butter, die Datei kann genutzt werden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:02, 14. Aug. 2013 (CEST)
So einfach ist das nicht, es gibt strikte Bedingungen dafür: Wikipedia:Bildrechte#Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden. -- Chaddy · DDÜP 00:45, 14. Aug. 2013 (CEST)
Jopp, deswegen sagte ich ja auch grundsätzlich ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:24, 14. Aug. 2013 (CEST)
Wegen des ungeklärten Urheberrechtsstatus, bitte das Bild File:Gertie the Dinosaur poster.jpg aus dem Artikel entfernen. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 18:08, 15. Aug. 2013 (CEST)

Verdacht auf URV

Hallo,

Ist das hier (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Maria_Grie%C3%9Fer&oldid=115754423) einfach nur schräg geschrieben, oder eine Urheberrechtsverletzung (weil 1:1 Kopie) aus dem Buch, das im Abschnitt "Literatur" angegeben ist?

Ich habe das inzwischen weitgehend umformuliert (s. Versionsgeschichte). Aber wenn das bisher eine URV war, könnte das nicht ausreichen, oder?

Viele Grüße,

--Firefly05 (Diskussion) 17:55, 16. Aug. 2013 (CEST)

Wie sollen wir das ohne das Buch feststellen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:33, 16. Aug. 2013 (CEST)
Gar nicht, das ist mir klar. Ich habe deshalb mal Benutzer:Buchstapler, der den Artikel angelegt hat, angeschrieben. Was ich mich bloß frage, wenn es eine URV wäre, müssten dann die entsprechenden Artikelversionen versteckt werden? Viele Grüße, --Firefly05 (Diskussion) 18:58, 16. Aug. 2013 (CEST)
Bei URV versecken wir die entsprechenden Versionen. --tsor (Diskussion) 20:01, 16. Aug. 2013 (CEST)

Buchstapler hat gemeint, das wären keine Zitate, sondern seine eigenen Formulierungen. Ich vertraue ihm da. Und danke für die Antwort, Tsor. :) Meinentwegen können wir das hier als erledigt betrachten. was meint ihr? Viele Grüße, --Firefly05 (Diskussion) 15:04, 17. Aug. 2013 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 23:45, 18. Aug. 2013 (CEST)

Hallo - wer mich kennt, weiß, dass ich übersichtliche Regeln mag. Ich habe darum mal einen Almanach für WP:UF angelegt. Ich werde versuchen, in meinen zukünftigen Beiträgen daraus zu zitieren. Davon verspreche ich mir einheitlichere und nachvollziehbarere Antworten. Über Anregungen freue ich mich sehr. Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:08, 15. Aug. 2013 (CEST)

Nazi-Propaganda = Amtliches Werk?

Hallo, inwiefern kann ein von der Reichsrundfunkkammer veröffentlichtes Werbeplakat als Amtliches Werk aufgefasst werden? Hintergrund ist diese Löschdiskussion, die ich bei Commons angezettelt habe. Antworten idealerweise dort, gern auch auf deutsch. Danke, --El Grafo (COM) 14:30, 15. Aug. 2013 (CEST)

Als Faustregel gilt: Amtliche Werke sind nur solche Werke, die zum Beispiel in einem Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurden. Das Werk muss also nicht nur von einem Amt, sondern auch in amtlicher Eigenschaft geschaffen und veröffentlicht werden. Ob das bei solchen Propagandaplakaten der Fall ist, bezweifle ich. Oft ist bei solchen Plakaten aber der (oft namhafte) Künstler bekannt, gibt es dazu Erkenntnisse? Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:44, 15. Aug. 2013 (CEST)
Und Bilder können in Deutschland offenbar sowieso nie amtliche Werke sein, nur Texte (laut LG Berlin in der Loriot-Briefmarkenentscheidung). Gestumblindi 17:46, 15. Aug. 2013 (CEST)
Fahndungsfotos können durchaus Amtliche Werke sein. --M@rcela   ¿•Kãʄʄchen•? 17:48, 15. Aug. 2013 (CEST)
Danke schonmal für die Meinungen. In der Bilddatenbank des Bundesarchivs (Signatur Plak 003-022-025, kriege leider keinen Direktlink hin) ist als Grafiker "Leonid" angegeben. --El Grafo (COM) 18:11, 15. Aug. 2013 (CEST)
Direktlink. — Raymond Disk. 18:22, 15. Aug. 2013 (CEST)
In den Almanach aufgenommen: 1.1.3.1. Ein amtliches Werk liegt vor, wenn eine Behörde ein Werk in amtlicher Eigenschaft veröffentlicht. 1.1.3.1.1. Beispiele sind Rechtsnormen, Gerichtsurteile und Fahnungsplakate. Nicht dazu gehören Werke, die eine Behörde im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit oder als bloße Mitteilung veröffentlicht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 06:26, 16. Aug. 2013 (CEST)

Bezeichnungen am Kegelradzahn

ich möchte ein Bild mit den Bezeichnungen am Kegelradzahn aus einem Buch in einen Artikel über Kegelradgetriebe integrieren. Welche Lizenz käme dafür in Frage? --IriIh (Diskussion) 14:32, 15. Aug. 2013 (CEST)

Solche Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Du müsstest also den Schöpfer des Bilds anschreiben. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:46, 15. Aug. 2013 (CEST)
Aus dem Almanach: 2. Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 1 UrhG). Gruß, --Gnom (Diskussion) 06:25, 16. Aug. 2013 (CEST)

Stephan Görgl Skirennläufer

Hallo! Ich bin der besagte Ex Rennläufer aus Österreich und will gerne ein anderes Profilbild zur Verfügung stellen! Bitte um Kontaktaufnahme.

Danke

--213.47.181.73 20:14, 15. Aug. 2013 (CEST) Stephan Görgl <E-Mail-Adresse entfernt>

Lieber Stephan, vielen Dank für deine Nachricht! Das Bild kannst du hier hochladen. Wie du es in den Artikel einbindest, steht unter Hilfe:Bilder. Bei Fragen helfen wir dir gern. Gruß, --Gnom (Diskussion) 06:49, 16. Aug. 2013 (CEST)

Farblithografie 1980er von gemeinfreiem Stahlstich

Datei:The intruder (Landseer).jpg
Der Eindringling, Farblithographie 1980er

Erreicht man (in den 1980ern) durch eine Einfärbung mittels einer Farblithographie eines gemeinfreien (schwarz/weißen) Stahlstichs (Henry Beckwith, 1809-1895, nach einem Ölgemälde von Edwin Landseer, 1802-1873) erneut Urheberrechte? Ist ja nicht wirklich ein neues Kunstwerk (wie zb die Bearbeitung von Velazquez' Bild von Innozenz X durch Francis Bacon [10]). So ein Stahlstich ist ja schwarz/weiß, und die dezente Färbung, noch dazu orientiert am Original-Ölgemälde, ist kaum erkennbar. Trotzdem kann so eine Neu-Einfärbung eines s/w-Stichs ja gestalterisch geschehen. Das Ölbild scheint in Privatbesitz zu sein. -- Cherubino (Diskussion) 11:23, 16. Aug. 2013 (CEST)

Grundsätzlich würde ich sagen, dass die Einfärbung einer schwarz-weiß-Vorlage immer geschützt ist. Wir haben es hier ja mit dem extrem niedrigen Schöpfungshöheerfordernis der "reinen Kunst" zu tun (habe gerade nochmal bei Wandtke/Bulldinger und bei Dreier nachgelesen, da kam so ein Fall aber nicht vor). Eine Ausnahme wäre hier nur, wenn der Einfärber quasi nur die Farbgebung des Ölbilds kopiert und keinen eigenen kreativen Akt geleistet hat, und das wird hier wohl nicht der Fall sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:28, 16. Aug. 2013 (CEST)

Celestia

Hallo Leute! Wenn ich aus dem freien Programm Celestia, das unter der GPL steht, per Screenshot Bilder von Planeten rausnehme, ausschneide und zu einer Collage zusammenfüge, überträgt sich dann die GPL auf die Collage oder darf ich die auch einfach als gemeinfrei hochladen? MfG Stefan Knauf (Diskussion) 17:31, 16. Aug. 2013 (CEST)

Die Lizenz überträgt sich, insoweit du eine Bearbeitung (derivative work) anfertigst. Die Grafiken, die in Celestia zu sehen sind, sind meines Wissens aber gemeinfrei (weil sie von der NASA stammen), so dass du je nach Bearbeitungsgrad die Lizenz nicht mehr beachten musst, weil du genauso gut von Anfang an die gemeinfreien Bilder hättest verwenden können. Ist das nachvollziehbar? Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:56, 16. Aug. 2013 (CEST)
Hallo Gnom! Danke für die Antwort. Ich weiß aber nicht, wann die Bilder als bearbeitet gelten. Ich habe das Bild jetzt mal als ProportionendesSonnensystemsgleichalssvgmiteingebettetenBildernfuerWikipedia.svg hochgeladen und sicherheitshalber einen GPL-Baustein auf die Bildbeschreibungsseite gesetzt. Da die GPL aber eigentlich eine Software-Lizenz ist, sieht das schon ziemlich komisch aus und ich fände es schöner, wenn ich einfach einen Gemeinfreiheitsbaustein draufsetzen könnte. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 00:41, 17. Aug. 2013 (CEST)
Wie so oft gilt: There's a template for that.(TM) Schau dir mal das Bild im Artikel Celestia an, für das Problem scheint es eine Vorlage zu geben. In der Tat passt die GPL nicht so auf Bilder... Gruß, --Gnom (Diskussion) 01:09, 17. Aug. 2013 (CEST)
Hallo Gnom! Meinst Du die Commons-Vorlage Free screenshot? Die passt auch nicht wirklich besser als die GPL-Vorlage, weil sie ausdrücklich für Bildschirmfotos ist (Sie beginnt mit „Dieses Bildschirmfoto enthält“). Bei meinem Bild handelt es sich aber um eine Collage von Planetenbildern, die aus Bildschirmfotos ausgeschnitten sind. MfG Stefan Knauf (Diskussion) 17:44, 17. Aug. 2013 (CEST)
Hm, stimmt. Dann weiß ich auch nicht mehr als das, was ich bisher beigetragen habe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:40, 18. Aug. 2013 (CEST)

CD-Rezensionen als Kleinzitat

Aus dieser kontroversen Diskussion stellt sich die Frage, ob CD-Rezensionen in Auszügen unkommentiert in einem Abschnitt "Kritiken" o.ä. als Kleinzitat genutzt werden dürfen. Der diskutierte Artikel ist Radio Maria (Album). Ich danke für die Mithilfe. --Havelbaude (Diskussion) 23:21, 16. Aug. 2013 (CEST)

So ist das für die Wikipedia auch ohne Urheberrecht unbrauchbar. syrcro 23:29, 16. Aug. 2013 (CEST)
Rmw liegt wohl mit seiner Ansicht falsch, man müsse das Zitat mit der gesamten Wikipedia in Relation setzen anstatt mit dem konkreten Artikel - oder mit der Länge des Spiegel-Artikels. Stimme im Übrigen syrcro zu: Der Artikel krankt als solcher. --Gnom (Diskussion) 23:54, 16. Aug. 2013 (CEST)

Danke schonmal für die Rückmeldungen. Dass das Zitatrecht mitnichten in Relation zur gesamten Wikipedia zu sehen ist, versteht sich eigentlich von selbst. Die Kernfrage meines Anliegens bleibt aber: Darf man mittels Kleinzitats die Rezeption eines Musikalbums ersetzen? --Havelbaude (Diskussion) 13:32, 19. Aug. 2013 (CEST)

Ja, wenn ansonsten im Artikel eine Auseinandersetzung mit dem Werk stattfindet. Und damit meine ich: Text. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:57, 19. Aug. 2013 (CEST)
Also im genannten Fall eben nicht? Außer dem Kleinzitat setzt sich nämlich rein gar nichts mit der CD auseinander. --Havelbaude (Diskussion) 23:44, 19. Aug. 2013 (CEST)
Ja, das reicht nicht aus. Wie syrcro andeutete: Ist sowas ein Artikel? Gruß, --216.38.130.164 01:18, 21. Aug. 2013 (CEST)

Ich denke, damit ist die Sache klar. Eine IP hatte gestern eh schon den beanstandeten Abschnitt wieder aus dem Artikel entfernt. Vielen Dank! --Havelbaude (Diskussion) 07:31, 21. Aug. 2013 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Havelbaude (Diskussion) 07:31, 21. Aug. 2013 (CEST)

Verwendung von Screenshots

hey,

im Teletext bei der ARD findet gerade das Internationale Teleart Festival statt. Daher die Frage, ob ich davon nen Screenshot machen darf und hochladen darf oder nicht. Einige Künstler sind auch in der WP zu finden, oder deren Motive (z.B. die chinesische Katze) --Unterstrichmoepunterstrich (Diskussion) 11:26, 16. Aug. 2013 (CEST)

http://www.ard-text.de/index.php?page=850 http://www.ard-text.de/index.php?page=861&dir=fwd

Ne, hochladen darfst du nicht. Es sei denn sie werden unter einer freien Lizenz freigegeben. syrcro 13:22, 16. Aug. 2013 (CEST)
ok danke. ich frag mal an. --Unterstrichmoepunterstrich (Diskussion) 13:58, 16. Aug. 2013 (CEST)
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass "einfachste Handylogos" (wir erinnern uns an die Anzeigen in Jugendzeitschriften für 'künstlerische' Nokia-Logos?) nicht urheberrechtlich geschützt sind. Die Teletext-Bilder sind auch solche Pixelgrafiken, jedoch wohl nicht einfachst. Habe das Thema hier und die Lithographie darüber mal in meinen Almanach aufgenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:44, 16. Aug. 2013 (CEST)
Obwohl... manche davon sind wirklich echt simpel... Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:46, 16. Aug. 2013 (CEST)
Des ist bei Kunst um ihrer selbst willen doch recht egal. syrcro 18:51, 18. Aug. 2013 (CEST)
Ich verstehe das Urteil so, dass das Gericht diese Unterscheidung ausdrücklich gar nicht vornimmt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:52, 19. Aug. 2013 (CEST)

Status eines Berichts einer Expertenkommission im Auftrag eines Ministeriums

Das Dokument Bericht Arbeitsstab Dr. Sommer wurde von einem eigens eingerichteten "Arbeitsstab" bzw Expertengremium unter Leitung des Ex-Offiziers und Zeit-Herausgebers Theo Sommer erstellt, im Auftrag des Verteidigungsministeriums. Wie man sieht ist das Dokument öffentlich, als "Herausgeber" fungiert jedoch laut letzter Seite der "Arbeitsstab Dr. Sommer", das zweifellos geldgebende deutsche Verteidigungsministerium ist nur als "Bezugsquelle" genannt. Ich finde diese Aufteilung merkwürdig, da diese Arbeit ja sicher aus Steuermitteln finanziert wurde. Kann man dieses Ding als "Amtliches Werk" ansehen und auf Commons, oder mindestens de-wiki hochladen? Oder seht ihr da ein Copyright-Problem? 217.7.150.122 15:28, 17. Aug. 2013 (CEST)

"Keine sonstigen amtlichen Werke iSv § 5 Abs. 2 sind [...] Werke, die bei einem Privaten in Auftrag gegeben und vom Ministerium dann als von einer privatrechtlichen Organisation erarbeitet veröffentlicht werden [...]." (Dreier/Schulze, 4. Aufl., § 5 Rn. 10). Das ist meines Erachtens genau unser Fall. Also ist das Werk urheberrechtlich geschützt. Ich nehme das Kommentarzitat mal in den Almanach auf. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:14, 19. Aug. 2013 (CEST)
Ja, das klingt schlüssig. Danke für deine Mühe. 217.7.150.122 10:11, 19. Aug. 2013 (CEST)

Gesprochene Wörter

Etliche Artikel haben ja eine Audiodatei eingebettet, in der das fremdsprachige Lemma korrekt ausgesprochen wird (Beispiel). Solche Tondokumente werden auf Forvo.com gesammelt. Jetzt die Frage: Können wir diese für die WP übernehmen? Wo liegt bei so was die SH?--Antemister (Diskussion) 16:03, 18. Aug. 2013 (CEST)

Siehe http://de.forvo.com/license/
Leider wird dort eine Creative Commons-Lizenz genutzt die keine kommerzielle Verwendung erlaubt. Die Audio-Dateien dürfen demzufolge nicht bei Wikipedia genutzt werden. --Nicor (Diskussion) 17:29, 18. Aug. 2013 (CEST)
In den Almanach aufgenommen: 1.2.1.2. Keine freien Lizenzen sind solche, die eine gewerbliche Weiternutzung oder Bearbeitungen ausschließen. Das sind insbesondere die Creative-Commons-Lizenzen CC-BY-NC und CC-BY-ND. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:34, 19. Aug. 2013 (CEST)
Antemister stellt ja auch die Frage nach der Schöpfungshöhe - also ob man die Dateien wohl trotz ungeeigneter Lizenz als urheberrechtlich nicht schutzfähig verwenden könnte. Ich glaube nicht - denn dürften sie als Tonaufzeichnungen in Deutschland nicht zumindest per Leistungsschutzrecht für 50 Jahre nach Erscheinen geschützt sein, selbst wenn kein urheberrechtlicher Schutz bestehen sollte? Gestumblindi 02:31, 19. Aug. 2013 (CEST)
Das einzelne Wort sollte wirklich kein Problem sein. Das sieht allerdings anders aus, wenn zichtausend vertonte Stichwörter vorliegen. PοωερZDiskussion 02:39, 19. Aug. 2013 (CEST)
Tonaufnahmen unterliegen nach § 85 UrhG einem eigenen, dem Urheberrecht verwandten Leistungsschutzrecht, das mittlerweile (seit dem 6.7.2013) 70 Jahre nach dem Erscheinen erlischt und bei dem es kein Schöpfungshöheerfordernis gibt, da § 2 Abs. 2 UrhG nicht gilt - jede noch so simple Tonaufzeichnung ist geschützt. Vgl. Dreier/Schulze, 4. Aufl., Rn. 1. So richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:56, 19. Aug. 2013 (CEST)
Ich treibe das mal auf die Spitze: Wenn ich also eine dreisekündige Aufnahme meines letzten Niesens mache, ist sie automatisch geschützt?? 217.7.150.122 10:13, 19. Aug. 2013 (CEST)
Vermutlich schon. Einen solchen aufgenommenen Nieser könnte man ja auch durchaus kommerziell verwerten - bei Filmvertonungen etc. wird dergleichen gebraucht, Geräusch-Sammlungen werden kommerziell vertrieben. Gestumblindi 20:36, 19. Aug. 2013 (CEST)
Um kommerzielle Verwertbarkeit geht es nicht - es geht um die kreative Leistung bei der Erstellung. Und in diesem Punkt sieht man sehr schön, dass das deutsche Urheberrecht aus der Steinzeit stammt. Ein zufälliger Schnappschuss hat natürlich absolut gar keine künstlerische Leistung, ist aber dennoch voll geschützt. Das ist unsinnig... Das Schweizer Urheberrecht ist in diesem Punkt wesentlich moderner - da sind ja selbst hochwertige Fotoaufnahmen nicht unbedingt schützbar. -- Chaddy · DDÜP 22:13, 19. Aug. 2013 (CEST)
Leistungsschutzrechte haben mit kreativer Leistung eher weniger zu tun, sondern tatsächlich mit der kommerziell verwertbaren Arbeit. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:44, 19. Aug. 2013 (CEST)

Zur Panoramafreiheit

"§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht."

Wenn jetzt an einer öffentlich zugänglichen Infotafel ein längerer Text über etwas, z. B. ein historisches Ereignis steht, heißt das dann, dass dieser Text nicht abgeschrieben und dann z.B. auf Wikisource oder sonstwo veröffentlicht werden darf, es gleichwohl aber erlaubt ist, den Text abzufotografieren und das Foto dann zu veröffentlichen? Denn das Gesetz sieht eine Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ja nur über "Mittel[n] der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film" vor, aber nicht durch Text. Interpretiere ich das richtig? --Excolis (Diskussion) 11:24, 19. Aug. 2013 (CEST)

Ja. Grüße --h-stt !? 18:43, 19. Aug. 2013 (CEST)

Bilder lebender Wissenschafter

Ich hätte gerne einige Bilder namhafter Forscher wie Prof. Komei Fukuda und Prof. Tamás Terlaky eingebunden. Muss ich diese Personen anschreiben, um eine Erlaubnis dafür zu beantragen, oder ist so etwas unnötig weil (1) sie öffentlich relativ bekannt sind und (2) sich die Schöpfungshöhe bei den Passbildern ihrer Homepages in Grenzen hält? --Heinrich Puschmann (Diskussion) 16:50, 19. Aug. 2013 (CEST)

Die Bilder sind nicht frei Lizenziert, somit ist eine Freigabeerklärung nötig oder er vermerkt es auf seiner Homepage dass die Bilder frei Lizenziert sind. LG--Steinsplitter (Disk) 14:15, 20. Aug. 2013 (CEST)
In der deutschsprachigen Wikipedia hat jedes Lichtbild automatisch Schöpfungshöhe und wenn es ein versehentlich aufgenommenes Handy-Wackel-Foto ist. Das haben meines Wissens mehrere Gerichtsurteile so bestätigt. Du musst also herausfinden, wer der Autor bzw. Rechteinhaber der Fotos ist (Das ist NICHT immer die abgebildete Person) und ihn fragen, ob er die Bilder unter einer Wikipedia-konformen freien Lizenz veröffentlichen möchte. Die abgebildeten Wissenschaftler haben dazu noch das Recht am eigenen Bild, dass jedoch bei Personen des öffentlichen Lebens nicht bzw. nur beschränkt Anwendung findet. Inwieweit die Forscher Personen des öffentlichen Lebens sind, kann ich nicht beurteilen, im Zweifelsfall sollte man die Leute auch fragen, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind. --Excolis (Diskussion) 14:37, 20. Aug. 2013 (CEST) Mal gestrichen, damit das nicht jemand alles glaubt. Fotos sind in Deutschland und Österreich über ein eigenes Leistungsschutzrecht für 50 Jahre geschützt (der sog. Lichtbildschutz § 72 dUrhG bzw. § 73 ÖsiUrhG). Das hat nichts mit Schöpfungshöhe zu tun. syrcro 14:56, 20. Aug. 2013 (CEST)
Bei allem Respekt, Du darfst mich gerne auf Fehler in meinen Ausführungen hinweisen und mich auch gerne korrigieren, aber nicht meine ganze Aussage einfach durchstreichen, weil ein Teil von ihr in für den Fragesteller letztlich nicht erheblicher Weise von der Wahrheit abweicht! --Excolis (Diskussion) 16:01, 20. Aug. 2013 (CEST)

Zumindest Fotos aus einem Fotoautomat haben keine Schöpfungshöhe(= no copyright at all), wenn ich nicht schwerstmöglich irre, und das erste Foto sieht sogar stark nach einem solchen aus. Man muss aber schon herausfinden ob das so ist und wer ansonsten der Fotograf ist. --Itu (Diskussion) 16:30, 20. Aug. 2013 (CEST)

Itu, es ist zwar juristisch korrekt, dass Bilder aus dem Passbildautomaten keine Werke im Sinne des Urheberrechts sind und daher auch nicht als Lichtbildwerke geschützt sind. Sie sind aber trotzdem Lichtbilder und als solche unterliegen sie einem im Ergebnis kaum anderen Schutz, der sie für uns ohne Freigabe nicht nutzbar macht. Bei Passbildern aus dem Automaten liegen diese Rechte übrigens beim Fotografierten, da der bestimmt in welcher Haltung und mit welchem Gesichtsausdruck er sich präsentiert. Für den Fragesteller bleibt es also dabei: Ohne Freigaben sind Fotos lebender Wissenschaftler nicht zu verwenden. Grüße --h-stt !? 17:07, 20. Aug. 2013 (CEST)
Hm, welche Quelle hast du dafür dass beim Passbildautomat der Fotografierte zum Autor wird? --Itu (Diskussion) 18:58, 20. Aug. 2013 (CEST)
„Werden Fotos mit Selbstauslöser, Fotoautomaten (Passbild) oder ähnlichen automatisch arbeitenden Vorrichtungen gemacht, ist derjenige Lichtbildner, der Herr der Aufnahme ist, indem er die Einzelheiten der Aufnahme festlegt, den Knopf beim Passbildautomaten bedient oder die einzelnen Konditionen für computergesteuerte Aufnahmen bestimmt.“ Dreier/Schulze, 4. Aufl., § 72 Rn. 33. Habe es in den Almanach aufgenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:22, 21. Aug. 2013 (CEST)
Hm, ich muss zugeben, ich hab mich mit Lichtbild bis dato nicht richtig befasst. Immerhin erleichtert es die Sache wenn die Rechte beim Abgebildeten liegen und man nicht noch (irrsinnigerweise) irgendeinen Fotograf angehen muss. --
Aber es fehlt in Wikipedia:Bildrechte immer noch jede Erwähnung von Automatenbildern. --Itu (Diskussion) 08:07, 21. Aug. 2013 (CEST)

Historische Reklame hochladen

Ich würde gerne eine Reklame, welche in der Deutschen Spielwaren-Zeitung vom 20.9.1917 erschienen ist, in einem Wiki-Beitrag zeigen. Ist das mit dem Urheberrecht zu vereinbaren ?

[11] (nicht signierter Beitrag von 91.13.41.26 (Diskussion) 16:29, 21. Aug. 2013 (CEST))

Ja. Da ist überhaupt keine Schöpfungshöhe. Kein Problem. Bitte hier hochladen --Itu (Diskussion) 17:19, 21. Aug. 2013 (CEST)
Auf Commons sollte man mit "fehlender Schöpfungshöhe" sehr vorsichtig umgehen... -- Chaddy · DDÜP 19:35, 21. Aug. 2013 (CEST)
Ist ja kein Logo. Weniger SH als hier geht ja gar nicht. --Itu (Diskussion) 19:52, 21. Aug. 2013 (CEST)

Sind die sechs Fotos in diesem Abschnitt in de/WP erlaubt? Wenn nicht, diejenigen die nicht erlaubt sind bitte aus dem Artikel nehmen. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 20:23, 23. Aug. 2013 (CEST)

Die Fotografen sind 1952 und 1965 gestorben. Also entfernen? Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:43, 23. Aug. 2013 (CEST)
Ja!, Gruß--Uwe W. (Diskussion) 10:11, 24. Aug. 2013 (CEST)
Ich habe die Bilder aus dem Artikel genommen. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 10:17, 24. Aug. 2013 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Uwe W. (Diskussion) 20:19, 24. Aug. 2013 (CEST)

Überbach

Hallo. Hier meint jemand Das aus dem Text genommen wäre keine URV. Für mich abwegig, aber der 'Autor' beharrt darauf, dass das keine URV sei. --Itu (Diskussion) 16:19, 20. Aug. 2013 (CEST)

Grenzwertig. Sachtexte auf diesem Niveau sind schwer zu beurteilen, deshalb schlage ich vor, den Abstand zwischen der Vorlage und unserem Text noch zu erhöhen, indem man ihn noch weiter neu formuliert. Dann ist es aber auch gut. Diese chronologische Aneinanderreihung einiger weniger Fakten ist nun mal kaum anders darstellbar. Grüße --h-stt !? 17:09, 20. Aug. 2013 (CEST)
Nein, nicht grenzwertig - ganz klare Verschleierung. Der Text ist in der Reihenfolge, Wörter durch Synonyme ersetzt worden. Das ist kein eigenes Schreiben, da wurde der Text kopiert und etwas daran herumeditiert. Ist vielleicht kein URV (kann sein, dass der Urheber das denn zulässt). Aber ein Plagiat ist es, würde ich erst mal rausnehmen. Bin aber kein Admin ;) --WiseWoman (Diskussion) 19:10, 20. Aug. 2013 (CEST)
Ich bin immer noch nicht überzeugt ob der mangelnden Entschiedenheit dieser Urteile:
  • Wenn das kein Plagiat ist, wofür musste Karl-Theodor zu Guttenberg dann gehen? Er wird es über seine ganze Doktorarbeit nicht annähernd auf diesen Grad des Abkupferns gebracht haben.
  • Wenn das keine URV ist: dann kann man mit geradezu nichtigem Aufwand doch jeden Text, jedes Buch (quasi-)kopieren. Harry Potter, minimalst paraphrasiert - ein Bombengeschäft!? Schon allein die Übersetzung erzeugt doch einen weit grösseren Abstand von der Quelle, eine weit grössere Eigenständigkeit(vom Schweiss ja nicht zu reden...) !
noch ungläubig... --Itu (Diskussion) 19:57, 20. Aug. 2013 (CEST)
Itu ist anscheinend einer der Bild-Leser-Fraktion: Guttenberg musste um den Titel zu erhalten, ein Thema wissenschaftlich erarbeiten; sprich erforschen, belegen, begründen etc. Er übernahm jedoch (Er)forschungen anderer und machte aus diesen seine eigenen.
Ansonsten sind Itus Formulierungen sehr zwingen: "microparaphrasiert" etc
Gleiches gilt für die Formatierungen a là Bild: Unterstreichen, Ausrufezeichen.
Alles sehr polarisierend, ihm macht Provokation aus Langeweile anscheinend Spaß - hat er sonst ja nichts zu tun.
Ansonsten wertester Kollege Itu, wünsche ich dir viel Spaß beim Plagiatesuchen - und dies ruhig auch bei mir. Das nenne ich mal Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen... Subscriptio Hilarmontis gloriosissimi usoris 20:14, 20. Aug. 2013 (CEST)
Deine komische BILD-Polemik ist so doof, die hättest du gleich weglassen können.[Vgl.]
Zur 'Langeweile' sag ich mal: Plagiate jagen wäre garantiert nicht dööfer als Vandalen jagen... aber ich hab nie URVs gejagt, wo ich welche reklamiert habe, bin ich ihnen ohne Spürhund begegnet. NB: Jemand anderes hat dich zuerst klar auf die URV hingewiesen, ich hab das nur zufällig gesehen.
Bleibt dein Guttenberg-argument, was auf den ersten Blick überzeugend wirkt. 'Forschung'! Nur: Guttenberg war kein Naturwissenschaftler, er hat nichts im Labor geforscht und nichts aus dem Labor geklaut. Bleiben als doch wieder nur 'Ideen', wie gehabt. --Itu (Diskussion) 20:58, 20. Aug. 2013 (CEST)
Wenn für dich Wissenschaft/Forschung nur ein (Chemie)labor ist, dann kann ich nur schreiben: Gute Nacht. Subscriptio Hilarmontis gloriosissimi usoris 21:03, 20. Aug. 2013 (CEST)
Also haben mich meine Professoren belogen und wir Sozialwissenschaftler betreiben doch keine Forschung? o.O -- Chaddy · DDÜP 21:27, 20. Aug. 2013 (CEST)
Es spielt aber letztlich keine Rolle. Ob 'Idee' oder Information(=Fakt) - beides ist ausserhalb des urheberrechtlichen Schutzes. --Itu (Diskussion) 07:22, 21. Aug. 2013 (CEST)
Ja, und unser Planet ist eine Scheibe um die sich alle anderen Planeten inkl. Sonne drehen. Itu erklärt uns die Welt... Subscriptio Hilarmontis gloriosissimi usoris
Stimme h-stt zu und zitiere aus meinem Almanach: "4.2. Bei Texten erstreckt sich das Urheberrecht nicht auf die darin enthaltene Aussage, so dass eine Paraphrase es nicht verletzt." Danach liegt hier keine Urheberrechtsverletzung vor.
Mal davon abgesehen, dass es hier nicht darum geht: Bitte verwechselt nicht das Plagiat im urheberrechtlichen Sinne mit dem Wissenschaftsplagiat. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. (Guttenberg hat übrigens beides uno actu begangen.) Gruß, --Gnom (Diskussion) 02:06, 21. Aug. 2013 (CEST)
Wow. Der Gnome'sche Almanach, DAS Standardwerk zu Urheberrechtsfragen(nur in WP?). Quelle der These: Benutzer Gnom.
Bitte sei nicht beleidigt wenn ich auf deinen Beitrag jetzt einfach nicht eingehe. (Ich frage mich ehrlich gesagt auf welchem Planeten ich hier mittlerweile gelandet bin, ohne was zu merken.) --Itu (Diskussion) 07:17, 21. Aug. 2013 (CEST)
Bitte, hier der Beleg: "Lexika und Wörterbücher sind meist wegen der individuellen Auswahl und Vermittlung der darin enthaltenen Informationen als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt. Der Urheberrechtsschutz bezieht sich [jedoch] nicht auf die Informationen selbst (BGH GRUR 1987, 704, 705; LG Berlin AfP 1994, 62, 63)." Wandtke/Bullinger, 3. Aufl., § 2 Rn. 64.
Dein obiges Beispiel mit dem "minimalst paraphrasierten Harry Potter" passt nicht, denn bei Belletristik ist die Geschichte als solche, also der Plot, unabhängig von der konkreten Erzählung urheberrechtlich geschützt. Das geht bei Fakten in einer Enzyklopädie nicht, denn da besteht ein so genanntes Freihaltungsinteresse. Gruß, --Gnom (Diskussion) 07:53, 21. Aug. 2013 (CEST)
Stimmt, mein Harry-Potter-Argument war nicht stichhaltig. Aber es gibt auch ganz viele schweineteure wissenschaftliche Wälzer, wenn man die einer entsprechend banalen Paraphrasierung unterwirft könnte man mit grossartiger Lässigkeit immer noch zum Bill Gates werden. Den Harry Potter braucht man da nicht. --Itu (Diskussion) 08:27, 21. Aug. 2013 (CEST)
Alle mal herhören! Bin gerade rein zufällig(!) während der Arbeit über das hier gestoßen: "'[w]orks of fiction' —like Harry Potter — 'receive greater protection than works that have strong factual elements, such as historical or biographical works, or works that have strong functional elements, such as accounting textbooks. Works that are merely compilations of fact are copyrightable, but the copyright in such a work is ‘thin.’'" Was für ein Zufall ist das denn? Na dann haben wir ja alle was gelernt! Grinse gerade bis über beide Ohren gerade über diesen lustigen Fund. Gruß, --Gnom (Diskussion) 06:10, 23. Aug. 2013 (CEST)

Hallo zusammen, das oben genannte Emblem ist zum Symbol der Protestbewegung in Ägypten geworden(der Urheber ist unbekannt), das Zeichen kursiert aber derzeit überall auf Facebook, Twitter und Co. Es findet es sich auf der Website r4bia.com, von der (so ist es auf der Seite explizit vermerkt) alle Inhalte für alle Zwecke verwendet werden dürfen. Leider wurde die Datei (von jemand anderem hochgeladen) auf commons gelöscht und ich konnte sie, nachdem ich den Betreiber der Website per eMail um Lizensierung der Datei gebeten habe, dort nicht mehr hochladen. Es wurde wohl erkannt, dass eine andere Version der Datei bereits gelöscht wurde. Also habe ich die Datei nun in de:wp hochgeladen und hoffe, dass sie bis zur Lizensierung dort erhalten bleiben kann. Ist das OK? Eigentlich steht die Einverständnis des Betreibers ja auf der Website, aber ich wollte auf Nummer sicher gehen und warte nun an die eMail an das Lizens-Team von Commons. Grüße --Supermohi (Diskussion) 19:26, 22. Aug. 2013 (CEST)

Auf Nachfrage auf meiner Benutzerdisk, nochmal hierhin übertragen:

Grüße --Supermohi (Diskussion) 19:43, 22. Aug. 2013 (CEST) -- Supermohi (Diskussion) 19:53, 22. Aug. 2013 (CEST)

Hallo Supermohi. Zunächst: Hier ist die Datei kein Problem, denn als einfaches Logo ist sie nicht schutzfähig. Commons ist da strenger. Die Lizenz auf der Website reicht für Commons auch nicht, da sie die gewerbliche Weiternutzung ausschließt. Der richtige Baustein für hier ist Vorlage:Bild-LogoSH. Wenn du magst, kannst du die Datei also von ihrem derzeitigen Ort aus nutzen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:02, 22. Aug. 2013 (CEST)
Guten Morgen und vielen Dank für Deine Antwort! Den Baustein habe ich gestern Abend bereits eingefügt und ich bin ehrlich froh, dass ich in meinem Artikel nun auch das Logo zeigen kann, um dass es dort eigentlich geht :) Einen wunderschönen sonnigen Freitag wünscht Dir --Supermohi (Diskussion) 07:45, 23. Aug. 2013 (CEST)

Weiternutzung: Betreiber stellt sich quer, was tun?

Habe wegen [12]und[13] Kontakt zu Betreiber aufgenommen (stets mit info-de@wikimedia.org im CC), welcher uneinsichtig ist und lieber Spielchen spielt. Wird mir zu albern, da muss ein Experte ran. Zur Erklärung hier den Emailverkehr, mit römischen Ziffern laufend nummeriert:


I Ausgang 1

Datum: 03.08.2013 00:28:44 An: xxx Betreff: Urheberrechtsverletzungen auf care-energy-online Sehr geehrte Damen und Herren, (...) wir freuen uns, dass Sie sich auf Ihrer Webseite http://www.care-energy-online.de dafür entschieden haben, Inhalte der Wikipedia zu verwenden. U. a. für solche Zwecke wurde dieses Projekt geschaffen. Leider haben Sie es bisher versäumt, die Lizenzbestimmungen, unter denen Ihnen diese Texte zur Verfügung gestellt wurden, zu beachten. Die Wikipedia steht seit Juni 2009 unter der Doppellizenz GNU-FDL und Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported (CC-by-sa-3.0) und dies erfordert auch bei der Wahl der CC-Lizenz mindestens -die Nennung der an einem Text beteiligten Hauptautoren -einen eindeutigen Hinweis, dass der Text der/den genannten Freien Lizenz/en unterliegt Derzeit sind diese Lizenzbedingungen nicht eingehalten und die Freie Lizenz erlischt automatisch. Deshalb wurde Ihre Seite auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/M%C3%A4ngel eingetragen. Zur praktischen Umsetzung der Lizenzanforderungen finden Sie mehr Informationen auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung. Es existiert keine offizielle, von der Free Software Foundation herausgegebene Übersetzung der GFDL-Lizenz ins Deutsche. Inoffizielle Übersetzungen der GFDL finden Sie unter http://rybaczyk.freeunix.net/licenses/fdl-1.3.de.html und http://www.giese-online.de/gnufdl-de.html Den vollständigen Lizenztext der CC-by-sa-3.0 finden Sie hier: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode Ich vertrete weder die Wikimedia noch einzelne Urheber und kann Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen; lediglich in Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Verwendung ohne Einhaltung der Lizenzbestimmungen einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt und dass manche Autoren/Urheber der Wikipedia nur unter deren Bedingungen eine kostenlose Nutzung gewähren. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir. Mit freundlichen Grüßen


II Eingang 1

gelöscht wegen URV. Yellowcard (D.) 14:12, 25. Aug. 2013 (CEST)


III Ausgang 2

Datum: 05.08.2013 20:18:07 An: xxx Betreff: Re: Urheberrechtsverletzungen auf care-energy-online Sehr geehrtexxx, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bisher konnten wir drei Wikipediaartikel identifizieren, von denen Inhallte übernommen wurden: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Energieversorgung care-energy-online: http://www.care-energy-online.de/index.php/joomla-nutzen/erweiterungen-anwenden/komponenten/inhalt/liste-der-beitragskategorien/8-energieversorgung Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Energiedienstleistung care-energy-online: http://www.care-energy-online.de/index.php/joomla-nutzen/erweiterungen-anwenden/komponenten/inhalt/liste-der-beitragskategorien/50-energiedienstleistung Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Energieeffizienz care-energy-online: http://www.care-energy-online.de/index.php/joomla-nutzen/erweiterungen-anwenden/komponenten/inhalt/liste-der-beitragskategorien/35-energieeffizienz Unter folgender Seite werden weitere Weiternutzungen vermutet, sobald diese validiert sind, werde ich Ihnen das Ergebnis der Untersuchung mitteilen: http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/oekostrom.html?showall=1&limitstart= Vielen Dank für Ihre Kooperation, mit freundlichen Grüßen xxx


IV Ausgang 3

Datum: 21.08.2013 22:37:59 An: xxx Betreff: Wiederholte Urheberrechtsverletzungen auf Care-Energy-online.de Guten Tag, wir freuen uns, dass Sie sich auf Ihrer Webseite [1] dafür entschieden haben, Inhalte der Wikipedia [2] zu verwenden. U. a. für solche Zwecke wurde dieses Projekt geschaffen. Leider haben Sie es bisher versäumt, die Lizenzbestimmungen, unter denen Ihnen diese Mediendateien zur Verfügung gestellt wurden, zu beachten. Fotos und andere Mediendateien der Wikipedia können unter verschiedenen Freien Lizenzen stehen. Die Lizenzbedingungen sind auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite zu finden. Die Creative Commons [3] erfordern bei der Weiternutzung mindestens die Nennung der/des Urheber/s einen eindeutigen Hinweis, dass das Werk der genannten Freien Lizenz unterliegt (inkl. Link auf die Lizenz) Derzeit sind diese Bedingungen nicht eingehalten und die Freie Lizenz erlischt automatisch. Deshalb wurde Ihre Seite auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Weiternutzung/M%C3%A4ngel eingetragen. Zur praktischen Umsetzung der Lizenzanforderungen finden Sie mehr Informationen auf http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WN#Weiternutzung_von_Bildern_und_Mediendateien. Es existiert keine offizielle, von der Free Software Foundation herausgegebene Übersetzung der GFDL-Lizenz ins Deutsche. Inoffizielle Übersetzungen der GFDL finden Sie unter http://rybaczyk.freeunix.net/licenses/fdl-1.3.de.html und http://www.giese-online.de/gnufdl-de.html Auf den Unterseiten zu http://creativecommons.org/licenses/ finden Sie auch deutschsprachige Fassungen der CC-Lizenzen (Beispiel: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode). Ich vertrete weder die Wikimedia noch einzelne Urheber und kann Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen; lediglich in Ihrem eigenen Interesse möchte ich Sie darauf hinweisen, dass eine Verwendung ohne Einhaltung der Lizenzbestimmungen einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt und dass manche Urheber der Wikipedia nur unter deren Bedingungen eine kostenlose Nutzung gewähren. Leider haben Sie die Urheberrechtsverletzungen in Textform, welche ich Ihnen am 5. August sendet habe, weder von care-energy.de entfernt, noch die nötigen Lizenangaben hinzugefügt. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir. Mit freundlichen Grüßen xxx [1] URL Ihrer Seite/n, welche die Lizenzbestimmungen verletzen: http://www.care-energy-online.de/index.php/stromgas/strom/oekostrom.html?showall=&start=7 [2] URL der genutzten Wikipedia-Inhalte: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Stromversorgung.png [3] http://creativecommons.org/licenses


V Eingang 2

gelöscht wg. URV, Yellowcard (D.) 14:12, 25. Aug. 2013 (CEST)


Es wurden von mir drei Emails von mir an den Betreiber verschickt, ich habe zwei erhalten (alles über dieselbe Emailadresse). Der Kontakt, in dem Care Energy sich in V bezieht, hat nicht stattgefunden. Weder per Email noch auf sonstigen Wegen wurde ich auf die Behauptungen hingewiesen.--Septuagintesa (Diskussion) 12:14, 24. Aug. 2013 (CEST)

Naja, du kannst dich weiter mit ihnen rumstreiten. Rechtlichen Druck können nur die Autoren der Texte ausüben. Für sowas haben wir übrigens eine eigene Seite: Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:07, 24. Aug. 2013 (CEST)

Ich glaube ich darf das Logo verwenden. Aber wie sieht hier das?

Ja. Bei menschlichen Figuren, insbesondere Gesichtern, sind wir vorsichtiger, aber hier geht das meines Erachtens. Gruß, --Gnom (Diskussion) 00:16, 1. Aug. 2013 (CEST)

Falsches Logo bei Verein veröffentlicht - Fälschung / Urheberrechtsverletzung

Hallo,

Wir vom Berliner Athletik Klub Berlin 07 e.V. haben seit einiger Zeit das Problem, das Fälschungen unseres Logos im Internet verbreitet werden. Dem gehen wir seit geraumer Zeit nach. Wir wurden fündig auf der englischen Seite von Wikipedia, wo ein Artikel mit veralteten Informartionen veröffentlicht ist.

Das Logo welches als aktuelles eingesetzt wurde, ist zum Einen kein Eigentum des Publizierers und zum Anderen eine Fälschung.

Die Texte werden wir definitv überarbeiten, allerdings ist es nicht möglich für uns das Logo zu entfernen. Leider ist uns auch die Plattform selbst neu, da wir hier noch nie mit diesem System gearbeitet haben.

das originale Logo: [Datei mittlerweile gelöscht. --Stefan Knauf (Diskussion) 00:04, 16. Okt. 2013 (CEST)]

Der Link zum Artikel um den es sich handelt:

http://en.wikipedia.org/wiki/Berliner_AK_07

wir wären für Hilfe sehr Dankbar.

Hallo Kashmirtierchen, vielen Dank für deine Nachricht! Leider verstehe ich das Problem nicht ganz. Welches Logo stört euch? Das frühere "Ankaraspor"-Logo? Das ist aus geschichtlichen Gründen noch im Artikel. Beide Logos sind übrigens urheberrechtlich nicht geschützt, da sie sehr einfach gestaltet sind. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:07, 23. Aug. 2013 (CEST)

weiß leider nich, wie ich hier richtig antworte. Ich meine das Logo mit schwarzem Rand, es soll auch keine ewige Diskussion geben darüber, es ist falsch, und der eigentliche Poster des Artikels hatte es als sein eigenes ausgegeben (brandsoftheworld) oder so ähnlich was bereits abgeändert wurde. Der Punkt ist diese Quelle ist mit verantwortlich zur Verbreitung des falschen Logos. Ich will es lediglich entfernen und das original einsetzen. Und das Logo ist im übrigen von meinem Wissensstand her geschützt.

"stell dir mal vor , jemand nimmt ein BvB Logo und macht statt gelb, einfach orange oder so rein" das wäre das gleiche Ausmaß. Zudem hat es auch etwas mit Repsekt zu tun gegenüber geistigen Eigentum.

Schon mal Danke im Voraus

Das Problem ist eines der englischen Wikipedia. Daher solltest du es auch dort lösen, nicht hier. Gruß -- Rosenzweig δ 18:38, 24. Aug. 2013 (CEST)
Ach du meine Güte; der Unterschied zwischen rotem und schwarzen Rand ist mir gar nicht aufgefallen. Ich habe einfach mal die andere Datei in den Artikel eingefügt, damit müsste das hier geklärt sein. Nur zur Info: Die Datei ist urheberrechtlich nicht geschützt, da sie zu einfach gestaltet ist, aber natürlich unterliegt sie dem Schutz des Markenrechts. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:01, 26. Aug. 2013 (CEST)

Wahlkampflogo USA von 1964

Werte Kollegen, die englische Wikipedia nutzt für ihren Artikel über die US-Präsidentschaftwahl diese Abbildung. Da der deutsche Artikel gerade einen Ausbau meinerseits erfährt und ich aber vom Urheberrecht nur sehr begrenztes Wissen habe, stellt sich die Frage ob die Datei auf Commons oder de.wikipedia verschoben werden kann, sodass eine Nutzung hier möglich ist. Grüße aus Stuttgart -- Jerchel 13:49, 25. Aug. 2013 (CEST)

Ja, diese Abbildung hat keine ausreichende Schöpfungshöhe und ist daher nicht geschützt. Sie kann daher durchaus auch nach Commons übertragen werden, dort müsste sie den Lizenztag {{PD-ineligible}} tragen. Auch lokal auf de.wp kann sie hochgeladen werden, dann bitte mit {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. Gruß, Yellowcard (D.) 14:07, 25. Aug. 2013 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. Trifft das dann auf alle Wahlkamfplakate aus dieser Zeit zu? Bspw. auch http://www.4president.org/ocmi1964.htm diese hier] aus dem World Wide Web? Schließlich findet sich das obige auch dort. Gruß -- Jerchel 16:46, 25. Aug. 2013 (CEST)
Nein, mit der Zeit hat das nichts zu tun, es kommt auf die Schöpfungshöhe an (den Artikel ansatzweise zu lesen ist ganz hilfreich, er ist wirklich gut und recht allgemeinverständlich geschrieben). Ergo: Die zweite Abb. auf der verlinkten Seite wäre ebenfalls so zu übernehmen, die anderen wegen der enthaltenen Fotos, welche Schöpfungshöhe aufweisen, hingegen nicht. Gruß, Yellowcard (D.) 17:02, 25. Aug. 2013 (CEST)
Alles im Ergebnis richtig. Fotos unterliegen nach deutschem Urheberrecht aber meist viel eher dem Schutz als Lichtbilder, damit stellt sich die Frage der Schöpfungshöhe nicht, da jedes Foto geschützt ist. Um es jedoch nochmal festzuhalten: Bloße grafisch-typografische Gestaltungen sind nicht geschützt. Sobald jedoch ein Foto im Spiel ist, greift das Urheberrecht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:07, 26. Aug. 2013 (CEST)
Das ist korrekt, ich habe die Fotos pauschal als Lichtbildwerke eingestuft und daher auf die Schöpfungshöhe abgezielt. Du hast aber natürlich vollkommen Recht. Gruß, Yellowcard (D.) 10:57, 26. Aug. 2013 (CEST)

Gemeinfreie Bilder in der Fotothek

Hallo, in der Deutschen Fotothek befinden sich etwa 4000 Bilder des deutschen Fotografen Oswald Lübeck. Er ist 1935 verstorben, die Bilder damit gemeinfrei. Eine Vorschauversion der Bilder lässt sich herunterladen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen fordert die Fotothek jedoch Entgelte und schränkt die Nutzung stark ein. Wie gehen wir mit solchen Situationen um?--Olaf2 (Diskussion) 15:00, 27. Aug. 2013 (CEST)

Es ist offizielle Politik der Wikimedia Foundation solche AGB zu ignorieren. syrcro 15:02, 27. Aug. 2013 (CEST)
Dennoch wäre es gerade unsererseits nur fair, dazu erst einmal das Gespräch mit der Fotothek zu suchen. --Túrelio (Diskussion) 15:37, 27. Aug. 2013 (CEST)

ich möchte einen alten japanischen Epos ins deutsche Übersetzen

Hallo Wie schon bemerkt möchte ich die folgende englische Übersetzung ins deutsche Übersetzen. http://archive.org/details/TheHeikeMonogatari Dieses fast 800 Jahre alte Werk gibt es nicht in deutscher Übersetzung. Da es frei im Netz herunterzuladen ist denke ich dass es vom Urheberrecht kein Problem gibt? Ich würde die Übersetzung dann nach und nach in Wikipedia einstellen, vielleicht in einen der berits vorhandenen Artikel zu dem Thema: Heíke Monogatari. Es ist eines der bedeutendsten Werke japanischer Literatur, umfasst etwa 500 Seiten. Ich werde den Winter über meine Freizeit darin investieren, habe aber schon einige Seiten (Einleitung) übersetzt.

Die Übersetzung ist von: Author: Translated by A.L. Sadler Die Übersetzung wurde 1921 veröffentlicht, wenn ich das richtig sehe sollte es da kein Copyright mehr geben ! ? Keywords: Japanese; epic; history; Genpei; Taira; Minamoto Language: English Collection: opensource,

Mit freundlichen Grüßen Uwe Klement (nicht signierter Beitrag von Uwe352 (Diskussion | Beiträge) 17:03, 29. Aug. 2013 (CEST))

Wo soll sich denn da Urheberrecht drin verstecken? Soweit ich weiß ist das heftigste Urheberecht, das zur Zeit in ein paar Staaten gilt, Tod des Autors + 99 Jahre. Welchen Wert diese Übersetzung für Wikipedia haben soll ist mir allerdings schleierhaft. Am ehesten noch für Wikisource, aber die wollen eigentlich nur Originale. PοωερZDiskussion 17:40, 29. Aug. 2013 (CEST)
Es geht um Heike Monogatari. Eine Übersetzung des japanischen Originals wäre urheberrechtlich unbedenklich, da das Werk gemeinfrei ist. Problematisch ist allerdings die Weiterübersetzung der englischen Fassung, denn Arthur Lindsay Sadler ist erst 1970 gestorben, also ist seine Übersetzung nach § 3 UrhG als Bearbeitung geschützt. Außerdem: der Volltext eines 500 Seiten starken Epos gehört keinesfalls in Wikipedia, sondern in das Schwesterprojekt Wikisource. --FordPrefect42 (Diskussion) 17:45, 29. Aug. 2013 (CEST)

Schade. Danke für die Antworten. Uwe352

Du müsstest es eben aus dem Japanischen übersetzen, dann hast du die Rechte an der Übersetzung alleine.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:56, 29. Aug. 2013 (CEST)
Ich habe es in meinen Almanach aufgenommen: „2.2.1.1.1. Auch Übersetzungen gemeinfreier Werke sind urheberrechtlich geschützt, § 3 S. 1 UrhG.“. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:25, 29. Aug. 2013 (CEST)

Hallo zusammen, ich bin Mitarbeiter der IB.SH und würde gerne aufgrund unseres neuen Corprate Designs unser neues Logo hochladen. Mittlerweile bin ich etwas verzweifelt. Über Wikimedia Commons finde ich keine Lösung und ein Hochladen über das deutschsprachige Wikipedi ist mir ebenfalls nicht möglich. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße, J. Hawel

Woran hakt es denn? Ohne genaue Problembeschreibung können wir nur schwerlich helfen. Gibt es ein urheberrechtliches Problem mit dem Logo? Yellowcard (D.) 15:35, 28. Aug. 2013 (CEST)
Der Account Benutzer:IB.SH zeigt bisher nur einen Edit und keine Uploads. Nochmal als Hilfestellung: Dateien hochladen kann man hier, nachdem man sich eingeloggt hat. Falls das nicht klappen sollte, kannst du uns auch per E-Mail erreichen, dann übernehmen wir das. Und bitte signiere alle Diskussionsbeiträge mit der Zeichenfolge --~~~~ oder einem Klick auf das Unterschrift-Symbol über dem Eingabefeld. Gruß, --Gnom 18:51, 28. Aug. 2013 (CEST)
Hier ist die Löschdiskussion des Bildes. Es fehlte die Quellenangabe. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:19, 28. Aug. 2013 (CEST)
Ich habe mal die Wiederherstellung beantragt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:30, 28. Aug. 2013 (CEST)
Ist das das auf Commons gelöschte Logo? Der löschende Admin kriegt jetzt mal von mir ne kleine Standpauke, weil das ist selbst für Commons-Maßstäbe unschützbar. -- Chaddy · DDÜP 20:50, 28. Aug. 2013 (CEST)
Das Logo wurde wiederhergestellt. -- Chaddy · DDÜP 00:30, 29. Aug. 2013 (CEST)

Besten Dank, das richtige Logo ist jetzt drin. Bei Commons hatte ich das Problem, dass ich nicht wusste welche Lizenz die richtige ist, bzw. dass der von mir eingegebene Lizenztext nicht anerkannt wurde. Als ich es dann direkt über Wikipedia hochladen wollte, ich hatte gelesen, dass dies eh im deutschsprachigen Raum ratsam für Logos seie, durfte ich nicht uploaden, da ich nicht lange genug Mitglied sei, obwohl ich mir den Account vor mehr als 2 Wochen eingerichtet hatte. Sehr verwirrend alles, aber nun hat es ja geklappt. Vielen Dank für sie Hilfe! Grüße --IB.SH (Diskussion) 13:10, 30. Aug. 2013 (CEST)

Hallo, was haltet ihr von diesen Lizenzen? Sind sie Empfehlenswert? Gruß--Uwe W. (Diskussion) 19:47, 23. Aug. 2013 (CEST)

Sehr süß! Ich würde sagen, beide "Lizenzen" sind frei in unserem Sinne und daher spitzenklasse. Gruß,
Bei der Copyheart-Lizenz sehe ich keine explizite Erlaubnis zur Veränderung des Werks. Der Website der Torin License scheint derzeit nicht erreichbar zu sein (timeout). --Kam Solusar (Diskussion) 11:23, 24. Aug. 2013 (CEST)
Der Text der Torin License ist wieder da. Gruß--Uwe W. (Diskussion) 20:24, 24. Aug. 2013 (CEST)
Auf der Copyheart-Seite steht u.a. folgendes : "The ♡Copyheart means we WANT you to copy and share. No restrictions. Just like it says: please copy and share." (Hervorhebung durch mich) Also ist auch das Bearbeiten erlaubt. Im Grunde ist diese Lizenz gleichbedeutend mit CC 0, nur fordert Copyheart offensiv zum Kopieren und Teilen auf und entlässt das Werk nicht in die Gemeinfreiheit. --Excolis (Diskussion) 20:34, 24. Aug. 2013 (CEST)
In der Diskussion unter der Copyheart-Site hat Nina, (Mit-)Erfinderin des Copyheart folgendes auf eine Frage eines Users geantwortet:

„Nina June 27, 2011 at 10:14 pm:
Q:Can I sell copies of it for a profit?
Can I use it to create derivative works?
Can I sell my derivative works that include it?

A: http://mimiandeunice.com/2011/06/23/allowed/“

Nina

(Hervorhebungen durch mich) Ich denke das spricht für sich. --Excolis (Diskussion) 20:59, 24. Aug. 2013 (CEST)

Die Torin-Lizenz scheint auch okay zu sein. --Excolis (Diskussion) 20:24, 26. Aug. 2013 (CEST)
Danke, Gruß--Uwe W. (Diskussion) 13:37, 30. Aug. 2013 (CEST)
Das Problem mit solchen Laien-"Lizenzen" ist aber leider, dass sie zwar auf den ersten Blick schön aussehen mögen. Sobald der Urheber aber eine Bearbeitung oder Nutzung seines Werks sieht, die ihm nicht gefällt, und es irgendwann zum Anwalt oder gar vor Gericht geht, kann man nie genau sagen wie das konkret rechtlich beurteilt werden wird. Und gerade eine gewisse Rechtssicherheit sollten Lizenzen ja leisten. --Kam Solusar (Diskussion) 15:46, 1. Sep. 2013 (CEST)

Bezüglich der korrekten Lizensierung von CC-Lizenzen

Siehe für die Vorgeschichte die allgemeine Diskussion auf WP:AN und insbesondere die Fallschilderung auf Yellowcards Diskussionsseite. (Es ist nicht nötig alles zu lesen, der zweite Link ist aber durchaus nützlich).

Es geht um die korrekte Nennung des Urhebers bei Bildern, die mit CC-BY lizensiert sind. Wie im verlinkten Fall ersichtlich wurde dort (erfolgreich) Abgemahnt, weil das Bild per Hotlink ohne Urheberangabe abrufbar war - was per se überall im Internet möglich ist (Beispiel). Nach einem Studium des legalcode's der CC-Lizenz (im Englischen steht es genauso) finde ich keine konkrete Bestimmung, die so eine Nutzung erlauben würde. Dort steht meiner Ansicht nach tatsächlich, dass bei jedem öffentliche Zeigen der Name etc. anzugeben ist - also auch beim Hotlink, was technisch aber gar nicht möglich ist. Die auf der Diskussion von Yellowcard von Tùrelio geäußerte Ansicht teile ich nicht, da sich die von ihm zitierten Worte ja auf andere Sachen beziehen bzw. einige Worte später präzisiert werden. Jetzt also meine Frage an die hier mitlesenden: Ist das alles Unsinn oder erlaubt eine CC-Lizenz tatsächlich praktisch gesehen keine Verwendung? Gruß--engeltr 12:18, 31. Aug. 2013 (CEST)

Da magst meine Ansicht nicht teilen, hast sie aber offenbar falsch zugeordnet. Mit meinen Zitaten aus dem CC-Lizenztext habe ich mich auf die folgenden Aussagen des Abgemahnten bezogen:
  • "Die Urheberangabe platzierte ich direkt unter dem Foto und zwar in dieser Form: „Foto: Harald B.“. Die Angabe zur Lizenz war unter dem Artikel mit Verlinkung zu finden. Hier machte ich den ersten Fehler, denn die Lizenz gehört direkt ans Foto."[14]
Darin sehe ich weiterhin keinen Verstoß gegen die CC-Lizenz. Zu Direkt- oder deep-links, auf die du dich beziehst, habe ich jedoch nichts gesagt. Zu jeder auf einem Server liegenden Bilddatei gibt es natürlich auch ein deep-link, das direkt zum Bild führt, z.B. http://farm1.staticflickr.com/112/306060834_3549637542_z.jpg?zz=1 zu http://www.flickr.com/photos/pips/306060834/sizes/o/. Keine Ahnung ob man eine deep-link-Anzeige serverseitig unterdrücken kann. --Túrelio (Diskussion) 20:51, 31. Aug. 2013 (CEST)
Dann hatte ich das falsch zugeordnet, Verzeihung dafür, danke für die Klarstellung. Deep-Links lassen sich prinzipienbedingt nicht unterdrücken, das ist ja aktuell mein Problem. Gruß --engeltr 12:31, 1. Sep. 2013 (CEST)
ACK. Es gibt zu dem Problemfeld ein OLG-Urteil aus 2010[15], das sich wie folgt zusammenfassen lässt:
  • "Ein urheberrechtlich geschützter Kartenausschnitt ist bereits dann im Internet öffentlich zugänglich gemacht im Sinne des § 19a UrhG, wenn er durch Eingabe einer URL erreichbar ist. Eine Verlinkung mit der Homepage des Verletzers ist nicht notwendig."[16]
Zur selben Problematik ein Kommentar auf einer RA-Homepage[17].
Meine laienhafte Deutung: Möglicherweise macht es für die Bewertung der Legalität des "deep-links" einen Unterschied, ob die Datei (deep-link) isoliert (somit ohne Autorenangabe) auf dem Server liegt oder in Zusammenhang mit einer legitimen Nutzung mit korrektem Bildquellennachweis/Autorenangabe steht (wie obiges Flickr-Beispiel). --Túrelio (Diskussion) 14:02, 1. Sep. 2013 (CEST)

Foto von Picasso und Mañach

Wie ist Eure Meinung zu diesem Foto (in der Galerie unten das erste). Es ist von 1901 und steht im Link unter freier Lizenz, aber nicht kommerziell nutzbar. Kann man das trotzdem mit der 100-Jahre-Regelung in :de hochladen? Ich hätte es gern für das Lemma Pere Mañach. Grüße -- Alinea (Diskussion) 11:10, 30. Aug. 2013 (CEST)

Du solltest zunächst versuchen, den Urheber herauszufinden. Da es unter einer freien Lizenz steht, scheint ja jemand die Nutzungsrechte an dem Foto zu haben. Kannst Du da etwas herausfinden? Yellowcard (D.) 16:29, 31. Aug. 2013 (CEST)
Leider nicht, scheint nach der Überschrift eine portugiesische Seite zu sein, deshalb kann ich aus Sprachgründen nicht nachfragen. Ich halte es eher für Copyfraud, da weder Picasso noch Mañach etwas mit Portugal zu tun hatten und das Bild in Paris aufgenommen worden ist. Meine TF: Die wissen selber nicht, von wem es ist. -- Alinea (Diskussion) 16:49, 31. Aug. 2013 (CEST)
Dann solltest Du lieber die Finger davon lassen (und ggf. einen Bilderlink setzen); die Lizenz ist dort a) mit Namensnennung und (wenn ich das richtig verstehe) b) unter Ausschluss kommerzieller Nutzung ausgewiesen; beides ist hier nicht zu liefern. --Felistoria (Diskussion) 16:56, 31. Aug. 2013 (CEST)
Hier ist es noch einmal, diesmal von Getty und unfrei. Apic als Urheber ist doch sicher ein schwammiger Begriff, hinter dem kein Fotograf steckt. Da stimmt doch was nicht. Copyfraud überall bei uralten Bildern. -- Alinea (Diskussion) 17:10, 31. Aug. 2013 (CEST)
Halte es auch für Copyfraud, Apic ist sicherlich nicht der Urheber des Fotos. M.E. kann das Foto per 100-Jahre-Regelung behalten werden; vielleicht aber lieber per Sockenpuppe hochladen, kann Ärger ersparen. Yellowcard (D.) 20:09, 1. Sep. 2013 (CEST)
Vielen Dank Yellowcard für Deine Meinung. Aber nachdem ich Getty gefunden habe, verzichte ich lieber auf das Bild, denn Sopus mag ich nicht. So muss sich denn der Leser des eh nicht besonders frequentierten Lemmas mit Weblinks begnügen. Kein Problem. VG -- Alinea (Diskussion) 21:02, 1. Sep. 2013 (CEST)
Ich empfehle auch, das Bild ggf. mit einer Sockenpuppe hochzuladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:39, 4. Sep. 2013 (CEST)

Foto eines Replikates der Nobelpreismedallie von Lindberg hochladen und einbinden

Hallo,

ich habe bei einer Führung durch die Werkstätten des Deutschen Museums ein Foto von einer (täuschend echten) Gipsnachbildung der Nobelpreismedallie von Lindberg geschossen. Dieses Foto würde ich gerne in die entsprechende Wikimedia Commons Kategorie hochladen, um es danach auf der Wiki-Seite des Nobelpreises einzubinden. Nun steht hier aber ein Hinweis, dass keine Fotos hochgeladen werden dürfen, da die Medallie eine copyright geschützte künstlerische Arbeit darstellt. Gilt das uneingeschränkt auch für Replikate? Soll ich mal beim Deutschen Museum nachfragen, wo man eventuell eine Erlaubnis herbekommt? Ich denke mal das Bild wäre zur Veranschaulichung recht sinnvoll in dem Artikel.

Ich bitte um eure Meinungen und bedanke mich schon einmal. "--Pap Spec (Diskussion) 17:35, 31. Aug. 2013 (CEST)"

Ich zitiere aus meinem Benutzer:Gnom/Almanach: "4. Das Urheberrecht erstreckt sich auf Bearbeitungen davon." Replikate sind also auch geschützt. Das Urheberrecht liegt beim Schöpfer der ursprünglichen Medaille. Ich habe den konkreten Fall mal aufgenommen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:43, 4. Sep. 2013 (CEST)

korrekte Nutzung?

Sind die Angaben in Datei:Kopenhagen-Bus.jpg ausreichend für eine korrekte Nutzung? Ich kenne die ODbL nicht, aber mir scheint zumindest die URI zur Quelle zu fehlen, oder? Gruß, Yellowcard (D.) 15:30, 4. Aug. 2013 (CEST)

Da ist doch ein Link zur Quelle, oder? Gruß. --Gnom (Diskussion) 20:00, 5. Aug. 2013 (CEST)
Reicht www.openstreetmap.org als Link zur Quelle aus? Ich frage, da ich die Lizenz wie gesagt nicht kenne. Gruß, Yellowcard (D.) 16:57, 6. Aug. 2013 (CEST)
Und eine Nennung der Urheber sehe ich auch nicht, es sei denn, Benutzer:webcyss hat die Karte komplett selbst erstellt, oder? Yellowcard (D.) 17:00, 6. Aug. 2013 (CEST)
Davon war ich ausgegangen. So eine kollaborative Karte ist schwierig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:34, 6. Aug. 2013 (CEST)
Sehr witzig: OpenStreetMap als fertige Karte steht unter CC-BY-SA 2.0, nur die Kartenrohdaten stehen unter der ODbL. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:53, 7. Aug. 2013 (CEST)