Eine Werbegemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Werbetreibenden, meist von lokalen Wirtschafts- und Gewerbebetrieben. Sie ist eine Zweckgemeinschaft, in der Regel in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (diese kann auch mündlich gegründet werden)[1] oder eines eingetragenen Vereins. Sie hat das Ziel, durch gemeinsame Werbeaktionen, Veranstaltungen oder Marketingmaßnahmen die Verkäufe der Beteiligten zu steigern.[2]

Werbegemeinschaften nennen sich auch Handels- und Gewerbeverein, Interessengemeinschaft, Wirtschafts- und Verkehrsverein, Tourismus- und Gewerbeverein oder Kaufmannsgilde. Oft enthält der Name den Wirkungskreis der Werbegemeinschaft (Beispiele: Interessengemeinschaft Musterdorf, Kaufmannsgilde Oberfranken).

Die Mitglieder einer Werbegemeinschaft arbeiten häufig werblich auch zusammen, um für den Wirkungskreis (nicht bzw. weniger für das einzelne Unternehmen) zu werben. Beispiele sind die Werbegemeinschaft einer Ladenstraße, einer Fußgängerzone, eines Einkaufszentrums oder eines Stadt- oder Ortsteils.[3]

Werbegemeinschaften findet man häufig in ländlichen Gegenden mit kleinen Städten („Unterzentren“). Sie können auch Informationsforum oder gesellschaftliches Parkett für die Unternehmer sein.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Breyer-Mayländer, Thomas: Erfolg für Stadtmarketing und Werbegemeinschaften: Strukturen, Strategien, Analysen und bundesweit erfolgreiche Aktionen. Offenburg 2011, ISBN 978-3-943301-00-7

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Schücking, in: Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts Bd. 1, 3. Auflage 2009, § 4 Rn. 4.
  2. Thomas Lepping: Kommunikation und Veränderung – aktuelle Herausforderungen in der Kommunalberatung, in: STANDORT – Zeitschrift für Angewandte Geographie 1/2004, S. 24–28.
  3. Werbegemeinschaft in Handelswissen.de (Memento des Originals vom 29. November 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.handelswissen.de