Sittengesetz

ethische Norm in der Philosophie, Theologie und Rechtswissenschaft

Sittengesetz ist als Bezeichnung für eine ethische Norm ein Begriff der Philosophie, der Theologie und der Rechtswissenschaft.

In der Philosophie versteht man unter Sittengesetz im Anschluss an die Begriffsverwendung Immanuel Kants ein von positiven Gesetzen und Konventionen unabhängiges, als objektiv existierend und überzeitlich betrachtetes „Gesetz“, das in manchen philosophischen Lehren als Teil einer verpflichtenden Natur- oder Seinsordnung betrachtet wird. In der katholischen Moraltheologie bezeichnet der Ausdruck eine naturgegebene, für den vernunftbegabten Menschen einsichtige und verpflichtende ethische Ordnung. Im verfassungsrechtlichen Verständnis umfasst das Sittengesetz alle sittlichen Normen, die als Allgemeingut der Zivilisationen weltweit anerkannt sind.

Kant Bearbeiten

Kant verwendete die Ausdrücke moralisches Gesetz und Sittengesetz synonym. Er bezeichnet damit das von ihm angenommene Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft, das ein Handeln nach universalisierbaren Maximen gebietet. Dieses Gebot ist im kategorischen Imperativ formuliert, der fordert, dass eine Maxime nur dann gültig ist, wenn sie zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gemacht werden kann. Unter moralischen Gesetzen im Plural versteht Kant die einzelnen moralischen Normen, die mit dem Sittengesetz übereinstimmen.

Theologie Bearbeiten

Innerhalb der christlichen Glaubenslehre sind das sogenannte sittliche Gesetz und in weiterer Konsequenz das „natürliche Sittengesetz“ (auch sittliches Naturgesetz, natürliches sittliches Gesetz oder Naturrecht) beispielsweise im Katechismus der Katholischen Kirche erläutert:[1] Es schreibt dem Menschen die Wege und Verhaltensregeln vor, die zur verheißenen Seligkeit führen, und verbietet die Wege, die von Gott wegführen. Eine enge theologische Auslegung nach der Lesart des Heiligen Augustinus und unter dem Hinweis auf Bibelstellen, wie im Hebräerbrief 10,16 EU, ist sogar nur auf die Zehn Gebote als sittliches Gesetz beschränkt.[2]

Literatur Bearbeiten

Philosophische Begriffsverwendung

Juristische Begriffsverwendung

  • Tatjana Hörnle: Grob anstößiges Verhalten. Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus. Klostermann, Frankfurt am Main 2005.
  • Wolfgang Kahl: Das Sittengesetz im Öffentlichen Recht. In: Ferdinand Kirchhof, Hans-Jürgen Papier, Heinz Schäffer (Hrsg.): Rechtsstaat und Grundrechte. Festschrift für Detlef Merten. Müller, Heidelberg 2007, S. 57–75.
  • Ingo von Münch (Begr.), Philip Kunig (Hrsg.): Grundgesetz-Kommentar. Band 1. 5. Auflage, Beck, München 2000–2003, S. 137–140.
  • Kurt Rebmann, Werner Roth, Siegfried Herrmann (Begr.): Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Kommentar. 2 Bände. 3. Auflage, Kohlhammer, Stuttgart 1968–2007, Stand: April 2007.
  • Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz. Kommentar. 4. Auflage, Beck, München 2007, S. 132.
  • Karl Albrecht Schachtschneider: Das Sittengesetz und die guten Sitten. In: Dagmar I. Siebold, Angelika Emmerich-Fritsche (Hrsg.): Karl Albrecht Schachtschneider. Freiheit – Recht – Staat. Eine Aufsatzsammlung zum 65. Geburtstag. Duncker & Humblot, Berlin 2005, S. 90–120.
  • Bruno Schmidt-Bleibtreu, Franz Klein: Kommentar zum Grundgesetz. 11. Auflage, Heymanns, Köln/München 2008, S. 158f.
  • Lothar Senge (Hrsg.): OWiG. Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. 3. Auflage, Beck, München 2006.

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Sittengesetz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. KKK, 3. Teil, 3. Kap., Art. 12, I, 1950 ff.
  2. KKK, Kompendium, Nr. 417, 1960.