Regeln für die deutsche Rechtschreibung (amtliche Werke)

Dieser Artikel erläutert amtliche Werke mit Regeln für die deutsche Rechtschreibung; zu den Regeln selbst siehe Deutsche Rechtschreibung.
Leipziger Regelbuch 1857

Regeln für die deutsche Rechtschreibung ist eine Kurz- und Sammelbezeichnung für die halbamtlichen und amtlichen Regelwerke über die deutsche Rechtschreibung mit Wörterverzeichnis, die seit 1855 im deutschsprachigen Raum erschienen sind.

Geschichte

Die Regelwerke gehen in ihrem Aufbau und großenteils auch in der Sache bis heute auf das Werk Ueber deutsche Rechtschreibung vom wissenschaftlich praktischen Standpunkte, das Ergebnis der Einigung zwischen den Lehrern der allgemeinen Bürger- und städtischen Realschule zu Leipzig, Leipzig 1857 (zweite Auflage 1867), von Dr. Karl Klaunig zurück. Von diesem Werk fertigte Klaunig einen Auszug unter dem Titel Regeln und Wörterverzeichnis für deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch der Schüler und Schülerinnen der allgemeinen Bürger- und städtischen Realschule zu Leipzig [Leipziger Regelbuch], Leipzig 1857. Dieser Auszug bestand aus einem Regelteil und einem Wörterverzeichnis. Klaunig bezog sich zwar auf das schon zwei Jahre vorher erschienene Werk Regeln und Wörterverzeichnis für deutsche Rechtschreibung, gedruckt auf Veranstaltung des Königlichen Ober-Schulkollegiums zu Hannover, Hannover 1855, hat die Regeln aber vereinfacht und durch seine begleitende eingehende Ausarbeitung dem Leipziger Regelbuch und seiner Struktur zum Durchbruch verholfen, so dass es bis 1880 in den Leipziger Schulen und darüber hinaus verwendet wurde und als Muster für weitere Regelbücher diente.

Das erste amtliche Regelwerk mit dieser Struktur erschien 1861 unter dem Titel Regeln und Wörterverzeichniß für die deutsche Rechtschreibung, zum Gebrauch in den württembergischen Schulanstalten amtlich festgestellt, Stuttgart 1861. Knapp zwei Jahrzehnte danach folgten im Königreich Bayern Regeln und Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch an den bayerischen Schulen, München o. J. [1879] und im Königreich Preußen Regeln für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch in den preußischen Schulen, Berlin 1880. Diese beiden Werke bezogen sich auch auf die Beschlüsse der 1. orthographischen Konferenz, die 1876 in Berlin stattgefunden hatte. Es herrscht zwar bis heute die Meinung, dass diese Konferenz erfolglos gewesen ist, aber sie war der Ursprung der erstmaligen Herausgabe amtlicher Regelbücher in deutschen Staaten, wenn auch ohne eine besondere Reformierung des Schreibens. Dem bayerischen und preußischen Regelbuch folgten 1880 und 1881 Regelbücher im Königreich Sachsen und im Großherzogtum Baden. Auch in Österreich wurde 1879 unter dem Titel Regeln und Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung, Wien 1879 ein erstes amtliches Regelbuch herausgegeben.

Da das Wörterverzeichnis in den amtlichen Regelwerken begrenzt und nicht jedermann in der Lage war, die richtige Schreibung eines Wortes aus den Regeln herzuleiten, eröffnete sich ein Markt für nichtamtliche Wörterbücher. Ein früher Marktführer waren Konrad Dudens Vollständiges orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache, Leipzig 1880 und sein Vollständiges orthographisches Wörterbuch für die Schule, Leipzig 1882. In diesen Wörterbüchern wurden – angeblich vollständig – alle Schreibungen aus den amtlichen Regelwerken hergeleitet. Auf die wenigen Abweichungen der Regelwerke untereinander wurde bei den betreffenden Wörten jeweils hingewiesen.

Für den Schulunterricht war die Rechtschreibfrage damit grundsätzlich gelöst, denn die Lehrer hatten sich nach den amtlichen Regelbüchern zu richten. Es blieb aber der Umstand bestehen, dass zwischen den amtlichen Regelwerken Bayerns und Preußens – wenn auch geringe – Abweichungen bestanden (z. B. Literatur – Litteratur), und dass die übrigen deutschen Staaten sich der einen oder der anderen Schreibweise anschließen oder eigene Regelwerke mit noch anderen Schreibweisen herausgeben konnten. Tatsächlich aber haben sich die meisten deutschen Staaten dem preußischen Regelwerk und dem daraus abgeleiteten Wörterbuch Dudens angeschlossen. Es gab allerdings das Kuriosum, dass durch einen Erlass Otto von Bismarcks für die Behörden des Königreichs Preußen und des Deutschen Reichs die Anwendung der „neuen Rechtschreibung“ aus den amtlichen Regelbüchern bei Ordnungsstrafe verboten war. Dies galt bis 1902. Noch 1900 erschien für die Reichspost ein halbamtliches Wörterverzeichnis nach den Regeln, die vor 1880 in den Schulen gelehrt worden waren.

Eine so gut wie vollständige Übereinstimmung in den amtlichen Regelbüchern, die nach wie vor parallel in den deutschen Staaten herausgegeben wurden, wurde auf der 2. Orthographischen Konferenz erzielt, die 1901 in Berlin stattfand. Seit dieser Konferenz waren die Werke bis auf einige Doppelschreibungen (gleich berechtigte verschiedene Schreibweisen) einheitlich und trugen seitdem den Titel Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis. Sie wurden bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts in Baden, Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg herausgegeben. In Sachsen erschien zusätzlich das Werk Zeichensetzung und Fremdwörterverdeutschung im Anschluss an die Schrift Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis.

Nach dem 2. Weltkrieg erschienen 50 Jahre lang keine amtlichen Regelbücher mehr. In der sowjetischen Besatzungszone erschien 1946 Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis und Beispielen zur Zeichensetzung und in den Westzonen 1948 Otto Baslers Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis, München 1948. Diese Werke hatten halbamtlichen Charakter, denn sie wurden nicht in amtlichem Auftrag herausgegeben, aber sie wurden – teilweise mit Auflagen – zur Verwendung in Schulen zugelassen. Lediglich ein Stuttgarter Regelbuch von 1949 trägt den Untertitel Herausgegeben im Auftrag des Württembergisch-Badischen Kultministeriums.

Seitens der Bundesrepublik Deutschland erfolgte die erste amtliche Veröffentlichung von Rechtschreibregeln am 31. Oktober 1996 unter dem Titel Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis, Amtliche Regelung im Bundesanzeiger 205a/1996. In Bayern waren die Regeln bereits am 31. Juli 1996 im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht worden. Nordrhein-Westfalen gab das Regelwerk 1996 in Buchform heraus. Dieses Regelwerk von 1996 behält die Struktur der halbamtlichen und amtlichen Regelwerke aus dem 19. Jahrhundert bei. Auch die überarbeiteten Fassungen von 2004 und 2006 haben an der Struktur nichts geändert, sie haben einen Regelteil und ein Wörterverzeichnis.

Amtliche Regelwerke

Bis 1902

Von 1902 bis 1945

Nach 1945

Halbamtliche Regelwerke

Bis 1945

Nach 1945

Siehe auch

Literatur

Weblinks