Postgesetze regeln, unter welchen Voraussetzungen Postunternehmen in einem Land betrieben werden dürfen.

Deutschland Bearbeiten

Basisdaten
Titel: Postgesetz
Abkürzung: PostG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 900-14
Erlassen am: 22. Dezember 1997
(BGBl. I S. 3294)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1998
Letzte Änderung durch: Art. 318 VO vom 19. Juni 2020
(BGBl. I S. 1328, 1365)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27. Juni 2020
(Art. 361 VO vom 19. Juni 2020)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Durch das Postgesetz (PostG) wird der rechtliche Rahmen für die Erbringung von Postdienstleistungen geregelt. Es ist Nachfolger der Vorschriften, die die Erbringung der Postleistungen durch die Deutsche Bundespost regelten (vor allem die Postordnung) und verfolgt die Konzeption, der Wirtschaft und den Verbrauchern den Zugang zu modernen, preiswerten und kundengerechten Postdienstleistungen zu eröffnen. Die Vorschrift des § 1 PostG weist dieser Leitvorstellung des Gesetzgebers normative Geltung zu. Durch Regulierung im Bereich des Postwesens sollen der Wettbewerb gefördert und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen gewährleistet werden.

Das Gesetz erreichte durch sein Inkrafttreten am 1. Januar 1998 aber noch keine vollständige Aufhebung der bestehenden Monopolrechte. Vielmehr wurden im Rahmen der durch die gemeinschaftsrechtlichen und der verfassungsrechtlichen Vorgaben eröffneten Möglichkeiten zunächst nur einzelne Teilbereiche für den Wettbewerb geöffnet. Der wesentliche Markt der Briefbeförderung wurde durch eine befristete Exklusivlizenz zugunsten der Deutschen Post AG vor Wettbewerb geschützt. Diese Lizenz wurde zum 31. Dezember 2007 ersatzlos aufgehoben.

Am 24. November 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium die Ressortabstimmung für ein neues Postgesetz gestartet. Das Kabinett Scholz hat am 20. Dezember 2023 den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gebilligt. Die bisherige Regelung (die Post muss mindestens 80 Prozent der an einem Werktag eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zugestellt haben) soll gelockert werden. Die Post könnte dann den Brieftransport mit nachts startenden und landenden Flugzeugen einstellen.[1]

Der vom Kabinett gebilligte Entwurf zum neuen Postgesetz heißt „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG)“.[2] In diesem Entwurf sind folgende Kernthemen beschreiben:

  • Allgemeine Vorschriften: Diese beinhalten den Zweck des Gesetzes, den Anwendungsbereich, die Regulierungsziele und grundlegende Begriffsdefinitionen.
  • Marktzugang und Marktaufsicht: Hier werden Regelungen bezüglich des Anbieterverzeichnisses, der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Anbieter, der Antragstellung für Dienste und der Verantwortlichkeit von Auftraggebern behandelt.
  • Versorgungsqualität und Universaldienst: Dieser Teil des Gesetzes legt allgemeine Vorgaben zur Versorgungsqualität fest, einschließlich der Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung und Maßnahmen zur Wiederherstellung des Universaldienstes.
  • Schutz der Kundinnen und Kunden: In diesem Abschnitt finden sich Bestimmungen zu Informationspflichten, Nachforschungen, Beschwerdeverfahren und Schlichtung.
  • Marktregulierung: Hierunter fallen Regelungen zur Marktdefinitions- und -analyseverfahren, Entgeltregulierung und Zugangsregulierung.
  • Besondere Missbrauchsaufsicht: Dieser Abschnitt behandelt die Missbrauchsaufsicht, Schadensersatzpflicht und Vorteilsabschöpfung.
  • Förmliche Zustellung, Postgeheimnis und Datenschutz: In diesen Abschnitten werden Themen wie die förmliche Zustellung, das Postgeheimnis und der Datenschutz adressiert.
  • Postwertzeichen: Regelungen zur Ausgabe von Postwertzeichen
  • Sektorspezifische Vorgaben: Hier werden Vorgaben für den Postsektor in Bezug auf den Schutz der Beschäftigten und ökologische Nachhaltigkeit festgelegt.
  • Bundesnetzagentur: Dieser Teil umfasst Organisation, Befugnisse und Verfahren im Zusammenhang mit der Bundesnetzagentur.
  • Notfallvorsorge: Regelungen zur Notfallversorgung mit Postsendungen im Falle von Krisen sind Bestandteil des Gesetzes.
  • Bußgeldvorschriften und Übergangs- sowie Schlussvorschriften: Vorschriften, welche Fristen für die Übergangszeit zwischen altem und neuen Postgesetz gelten.

Das novellierten Postgesetz soll die bisherige Post-Entgeltregulierungsverordnung, die Post-Universaldienstleistungsverordnung, Post-Dienstleistungsverordnung und das Post-Sicherstellungsgesetz aufnehmen.

Österreich Bearbeiten

Das Bundesgesetz über die Regulierung des Postmarktes (Postmarktgesetz, PMG) vom 4. Dezember 2009 (BGBl. I Nr. 123/2009) verfolgt ähnliche Ziele. Laut Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie soll es gewährleisten, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochwertige Postdienste angeboten werden. Es soll insbesondere für die Bevölkerung im gesamten Bundesgebiet eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst) gewährleisten und einen fairen Wettbewerb beim Erbringen von Postdiensten ermöglichen.[3]

Schweiz Bearbeiten

Im Postgesetz vom 17. Dezember 2010 (SR 783.0) ist die Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs definiert. Ausserdem werden die Rahmenbedingungen für die Öffnung des Postmarktes für den Wettbewerb geschaffen und verschiedenen Akteuren Aufsichts- und Regulierungsaufgaben zugewiesen.[4] Eigentümer der Schweizer Post ist der Bund, die Fachaufsicht wird ausgeübt vom BAKOM, Regulierungsbehörde ist die PostCom.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. dpa-Meldung vom gleichen Tag (faz.net)
  2. Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts. Abgerufen am 13. Januar 2024.
  3. Österreich: Postmarktgesetz (Memento vom 10. November 2012 im Internet Archive)
  4. Postgesetz

Weblinks Bearbeiten