Personenauffangnetz

Netz, welches als Schutzeinrichtung für den Fall eines Absturzes von Personen vorgesehen ist

Ein Personenauffangnetz (auch als Schutznetz oder nur als Auffangnetz bezeichnet[1]) ist ein Netz, welches als Schutzeinrichtung für den Fall eines Absturzes von Personen vorgesehen ist.[2][3] Es dient dazu, die stürzende Person aufzufangen.[1]

Personenauffangnetze sind Arbeitsschutzmittel und werden in verschiedenen Bereichen angewandt, unter anderem auf Baustellen[3] und bei "fliegenden Luftnummern" in Zirkusunternehmen.[4] Für den Baubereich hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft die Regel BGR 179[3] aufgestellt, die erfüllt werden muss, damit ein Netz als Absturzsicherung dienen kann.

Personenauffangnetze werden als „sekundäre Absturzsicherungen“ bezeichnet, das heißt, sie verhindern im Gegensatz zu primären Absturzsicherungen den Absturz nicht, sondern lindern lediglich dessen Folgen. Daher wird gefordert, Personenauffangnetze nur dann einzusetzen, wenn primäre Absturzsicherungen wie Abdeckungen, Umwehrungen und Abgrenzungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht verwendet werden können.[5][6] Personenauffangnetze werden horizontal montiert. Die normgerechte Bezeichnung für ein horizontal gespanntes Auffangnetz mit Randseil lautet "Schutznetz EN 1263-1 System S".

Innerhalb dieser Kategorie unterscheidet man in Abhängigkeit von der Mindestbruchenergie nochmals 4 Netzklassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Netzklasse A1: 2,3 kJ Mindestbruchenergie, 60 mm maximale Maschenweite
  • Netzklasse A2: 2,3 kJ Mindestbruchenergie, 100 mm maximale Maschenweite
  • Netzklasse B1 4,4 kJ Mindestbruchenergie, 60 mm maximale Maschenweite
  • Netzklasse B2 4,4 kJ Mindestbruchenergie, 100 mm maximale Maschenweite[7]

Personenauffangnetze werden in der Regel aus Kunststoffgarn gefertigt[8] da geeignete elastischer sind als Naturfaserngarne.

2016 realisierte erstmals der US-amerikanische Fallschirmsprunglehrer Luke Aikins einen nur mit dem Körper gelenkten und luftgebremsten Freifall aus 7,6 km Höhe in ein Auffangnetz. Er landete wie geplant nach einer Körperdrehung mit etwa 192 km/h Geschwindigkeit in Rückenlage sicher im Netz.[9]

Beim Auffangen eines Menschen durch ein Netz werden dessen Maschenschlaufen gestreckt, wird der Faden des Netzmaterials gedehnt, reiben die Fäden an Verbindungsstellen aneinander und die Fläche des Netzes wird (quer und auch längs) durch Luft oder Wasser gezogen und zehrt auch dadurch Energie auf. Zum Unterschied von einem straff gespannten Trampolin soll ein Auffangnetz zu erwartende Impulse schon in einer Halbschwingung so weitgehend aufzehren, dass ein Wieder-Abheben des Menschen nach der Landung vermieden wird.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b Ricken, Viktor: Auffangnetze/Schutznetze. In: Der Gerüstbauer. Nr. 1, 2009 (baufachinformation.de [abgerufen am 19. März 2010] Zusammenfassung).
  2. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 13. März 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.arbeitsinspektion.gv.at Webseite der Österreichischen Arbeitsinspektion
  3. a b c Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 20. November 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bgbau-medien.de Regel BGR 179 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft betitelt "Einsatz von Schutznetzen"
  4. http://www.arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit/html/modules/bgvc/bgv_c/c2.pdf@1@2Vorlage:Toter Link/www.arbeitssicherheit.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift für Schausteller- und Zirkusunternehmen BGV C2, siehe dort §9 Abs. 4
  5. http://www.arbeit-und-gesundheit.de/files/281/bau_br.pdf Broschüre "Sicheres Arbeiten am Bau" des Österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, siehe dort Seiten 13 und 14
  6. http://e-pub.uni-weimar.de/volltexte/2007/885/pdf/AS-Tagg-1999-05.pdf Dipl.-Ing. Wolfgang Seifer, Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main, "Absturzunfälle – geht es wirklich nicht ohne sie?", In: Proceedings zur 1. Fachtagung Sicherheit auf Baustellen (1999), S. 48.
  7. Netzklassen eines Personenauffangnetzes
  8. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 14. Mai 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dguv.de Zusammenfassung zum Projekt-Nr. BIA6011 „Belastungsversuche an gealterten Auffangnetzen“ des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) in Sankt Augustin. Nicht mehr abrufbar am 27. Februar 2017.
  9. Skydiver becomes first to freefall into net without parachute dw.com, 31. Juli 2016, abgerufen 27. Februar 2017.