Ordonnanzoffizier

dienstjüngerer Offizier, der einem Kommandeur oder Befehlshaber als Gehilfe beigegeben ist

Ein Ordonnanzoffizier ist ein meist dienstjüngerer Offizier (Leutnant bis Hauptmann), der einem Kommandeur oder Befehlshaber als Gehilfe beigegeben ist.[1] Sein Aufgabenbereich ist vergleichbar mit dem eines Adjutanten.

Geschichte Bearbeiten

Die Einrichtung wurde zunächst in Frankreich als Planton (von planter für pflanzen, feststellen, z. B. Sergeant de planton) eingeführt. Damit war ein Soldat bezeichnet, der einem General oder einer Behörde dauernd für Spezialdienste zugeteilt wurde.[2] Im 18. Jahrhundert fand diese Funktion auch Eingang im Militärwesen außerhalb Frankreichs.[1]

Im Preußen gab es seit den Befreiungskriegen 1813/14 etatmäßige berittene Ordonnanzoffiziere in den Stäben der Brigaden bzw. Divisionen. Ihre Aufgabe war es, sowohl die Kommandeure als auch die Generalstabsoffiziere und Adjutanten (in diesem Sinne auch die Aide-de-camp) zu unterstützen.[1] Es lag daher auf der Hand, dass sie sich in ihrem Aufgabengebiet diesen annäherten. Bereits Zeitgenossen stellten fest, dass es sich daher bei Ordonnanzoffizieren um „ausgesuchte, durch Leistungen und Zuverlässigkeit für ihren Dienst besonders geeignete Persönlichkeiten“ handeln müsse.[3] In der Preußischen Armee waren die Ordonnanzoffiziere nach Charakter, (akademischer) Ausbildung und Herkunft eine Vorauswahl von Generalstabsoffizieren. Eine besondere Ordonnanzformation war die Leibgendarmerie.

Ordonnanzen Bearbeiten

In Deutschland werden die zur Bedienung in Offizierskasinos oder Unteroffizierkasinos eingesetzten Soldaten als Ordonnanzen bezeichnet und als Ordonnanz angeredet.[1]

Literatur Bearbeiten

  • Reinhard Brühl (u. a.): Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte, Bd. 2, Berlin (Ost) 1985.
  • Bernhard von Poten (Hrsg.): Handworterbuch der gesamten Militärwissenschaften, Bd. 7, Leipzig/Bielefeld 1879.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d Reinhard Brühl (u. a.): Wörterbuch zur Deutschen Militärgeschichte, Bd. 2, Berlin (Ost) 1985, S. 735f
  2. Bernhard von Poten (Hrsg.): Handworterbuch der gesamten Militärwissenschaften, Bd. 7, Leipzig/Bielefeld 1879, S. 396.
  3. Bernhard von Poten (Hrsg.): Handworterbuch der gesamten Militärwissenschaften, Bd. 7, Leipzig/Bielefeld 1879, S. 265.