Die Mojmiriden (auch Moimiriden; lateinisch: Moimarii, slowakisch und tschechisch: Mojmírovci) waren eine mährische Herrscherdynastie, welche im 9. Jahrhundert und zu Beginn des 10. Jahrhunderts das frühmittelalterliche Mährerreich regierte. Die Bezeichnung der Mojmiriden-Dynastie leitet sich einerseits von ihrem ersten historisch bekannten Herrscher Mojmir I. ab, andererseits ist sie auch historisch in einem Beschwerdebrief der bayerischen Bischöfe vom Juli des Jahres 900 belegt.[1]

Fragmente der Burganlage Valy bei Mikulčice, welche oft als der Hauptsitz der mährischen Herrscher identifiziert wird.

Ob Mojmir I. als der Gründer der Dynastie zu gelten hat, ist mittlerweile umstritten. Über die Entwicklung der Dynastie nach 906 gibt es nur Vermutungen. Die Mojmiriden herrschten vor allem auf den heutigen Gebieten Mähren, Slowakei, Niederösterreich und Nordungarn, sowie vorübergehend in den benachbarten Gebieten.

Stammtafel der mährischen Mojmiriden-Dynastie Bearbeiten

Stammtafel der historisch belegten und laut späterer Tradition überlieferten Mojmiriden.

 
 
 
 
Mojmir (I.)
Fürst von Mähren
unbelegt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mojmir I.
Fürst von Mähren
(um 830–846)
 
 
 
 
 
Boso-Hos
unbelegt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rastislav
Fürst von Mähren
(846–870)
 
 
 
 
 
Bogislav
unbelegt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Slavomir
Fürst von Mähren
(871)
 
 
 
 
 
Svatopluk I.
Fürst von Mähren
(870–894)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Predslav
Fürst von Mähren
unsicher
 
Mojmir II.
Fürst von Mähren
(894–902/7)
 
Svatopluk II.
Mitregent von Mähren
(894–899)

Umstrittene Herrscher Bearbeiten

Johannes Aventinus gibt in seiner Bayerischen Chronik an, dass im Jahr 805 der mährische Fürst Vratislav auf der Grundlage römischer Ruinen die Burg Bratislava erneuern ließ und nach sich selbst zu Wratisslaburgium (Vratislava) umbenannt hat. Ob Vratislav in Verbindung mit den späteren Mojmiriden gestanden hat, ist unklar.

Ebenfalls umstritten ist die historische Existenz des angeblichen dritten Sohnes von Svatopluk I., Predslav (latein Predezlauz), der ebenfalls im heutigen Bratislava geherrscht und dieses ebenfalls nach sich benannt haben soll (Brezalauspurc, Preslavvaspurch, PRESLAVVA CIV[ITAS]).

Herrschaftstradition Bearbeiten

In Herrschaftslegitimation und -weitergabe zeigen sich einige – soweit heute noch erfassbar – besondere Elemente. So scheint der Herrschaftsanspruch innerhalb der gesamten Dynastie gelegen zu haben und nicht von Vater zu Sohn weitergegeben worden zu sein. Darin zeigen sich Elemente des in Osteuropa verbreiteten Senioratsprinzips, das in den meisten Territorien aber erst im 10. und 11. Jahrhundert ausformuliert wurde. Auch scheinen der herrschaftliche Schatz und Wahlhandlungen eine Rolle für die Legitimation gespielt zu haben.[2]

Literatur Bearbeiten

  • Dušan Třeštík: Vznik Velké Moravy. Moravané, Čechové a střední Evropa v letech 791-871 [Die Entstehung Großmährens. Mährer, Böhmen und Mitteleuropa in den Jahren 791–871.] Nakladatelství Lidové noviny, Prag 2001, S. 384, ISBN 80-7106-482-3.
  • Lubomír Emil Havlík: Kronika o Velké Moravě [Die Chronik Großmährens.] Brno-Jota, 1992, S. 339, ISBN 80-85617-06-4.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. ... Moimarii vero Sclaui a paganis et ethnicis venerunt“, Karl der Grosse und das Erbe der Kulturen. Akademie Verlag, 2001, S. 120. (Memento des Originals vom 19. Oktober 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/books.google.at
  2. Martin Wihoda: After Avars: The Beginning of the Ruling Power on the Eastern Fringe of Carolingian Empire In: Rulership in Medieval East Central Europe. Power, Rituals and Legitimacy in Bohemia, Hungary and Poland. Brill, Leiden, Boston 2022, ISBN 978-90-04-50011-2. S. 67f.