Mehlbehandlungsmittel

Lebensmittelzusatzstoff

Mehlbehandlungsmittel sind Lebensmittelzusatzstoffe, die Mehlen schon in der Getreidemühle zugesetzt werden, um die Backeigenschaften zu verbessern. Backmittel dagegen werden erst in der Bäckerei oder in Brotfabriken zugesetzt.[1]

Eigenschaften Bearbeiten

Bei Mehlbehandlungsmitteln handelt es sich meist um eine Kombination der unten aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe, die vor allem die Klebeeigenschaft optimieren sollen. Die Backeigenschaften von Weizenmehlen werden wesentlich vom Gehalt bzw. vom Verhältnis der Thiol- zu den Disulfid-Gruppen der Proteine bestimmt. Die Stabilität eines Teigs wird vom Disulfid-Austausch zwischen niedermolekularen Peptiden mit SH-Gruppen und dem Klebereiweiß stark beeinflusst. Der Zusatz geringer Mengen (üblicherweise 1–3 g auf 100 kg Mehl) bewirkt bereits eine Steigerung des Gebäckvolumens durch Zunahme an Dehnwiderstand und Gärstabiliät sowie eine Verringerung der Dehnbarkeit des Teiges.[2]

Verwendung Bearbeiten

 
Zutatenliste: Inhaltsstoffangabe mehrerer Mehlbehandlungsmittel ohne Angabe der E-Nummer

In der Europäischen Union sind unter anderem folgende Lebensmittelzusatzstoffe zur Mehlbehandlung zugelassen:

 
Zutatenliste mit präziserer Inhaltsstoffangabe eines Mehlbehandlungsmittel mit E-Nummer

Der Einsatz von Mehlbehandlungs- oder Backmitteln hängt hauptsächlich vom herzustellenden Produkt ab.[3] Das wichtigste Mehlbehandlungsmittel ist dabei die Ascorbinsäure (Vitamin C). Mehlbehandlungsmittel werden bei der Produktion von Brot und Backwaren verwendet. Sie sind ebenfalls in verschiedenen Mehlsorten und Teigwaren zu finden.[4][5]

Rechtliche Situation Bearbeiten

In der Europäischen Union sind die Lebensmittelzusatzstoffe gemäß dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021[6]) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020[7]) aufgelistet. Mehlbehandlungsmittel sind mit vorangestelltem Klassennamen kennzeichnungspflichtig.[8]

Gesundheitliche Situation Bearbeiten

Mehlbehandlungsmittel gelten als unbedenklich. Einige von ihnen können bei übermäßigem Verzehr jedoch abführend wirken.[3]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Baltes, Matissek: Lebensmittelchemie. 7., vollständig überarbeitete Auflage, Springer, 2011, ISBN 978-3-642-16539-9, S. 258, 462, doi:10.1007/978-3-642-16539-9.
  2. Eintrag zu Mehlverbesserung. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 16. Mai 2022.
  3. a b Eintrag zu Mehlbehandlungsmittel. In: Lexikon der Lebensmittelzusatzstoffe: Zusatzstoffe im Essen. Frank Massholder, abgerufen am 16. Mai 2022.
  4. Eintrag zu Mehlbehandlungsmittel. In: Lexikon der Ernährung. Spektrum der Wissenschaft Verlag, abgerufen am 16. Mai 2022.
  5. Frede: Handbuch für Lebensmittelchemiker. 3. Auflage, Springer, 2010, ISBN 978-3-642-01684-4, S. 352, doi:10.1007/978-3-642-01685-1.
  6. Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe in der konsolidierten Fassung vom 8. August 2021
  7. Verordnung des EDI über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln. (PDF) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), 1. Juli 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2021; abgerufen am 20. Dezember 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.admin.ch
  8. Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4 Nummer 2) LMKV: Klassen von Zutaten, bei denen die aufgeführten Bezeichnungen verwendet werden müssen