Lufttüchtigkeitsanweisung

Behördenanordnung zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an Luftfahrzeugen

Eine Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA), englisch airworthiness directive (AD), enthält eine Liste mit durchzuführenden Maßnahmen, wenn sich nach Zulassung eines Luftfahrtgerätes dessen Mangelhaftigkeit herausstellt, und dadurch die Lufttüchtigkeit eingeschränkt ist. Die aufgeführten Maßnahmen sollen die Lufttüchtigkeit wiederherstellen und können Inspektionen, Reparaturen etc. umfassen. Zu diesem Zweck erstellt der Halter der Musterzulassung ein Sicherheitsbulletin (service bulletin), welches die zu treffenden Maßnahmen beschreibt. Erst wenn die angeordneten Maßnahmen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind, darf das betroffene Luftfahrtgerät wieder in Betrieb genommen werden. Die Lufttüchtigkeitsanweisung wird üblicherweise von der zertifizierenden Stelle verfasst und in den Nachrichten für Luftfahrer oder in der Informationsschrift des Beauftragten bekannt gegeben. Außerdem werden sie auf den Homepages der Luftaufsichtsbehörden veröffentlicht.

Situation in Deutschland Bearbeiten

In Deutschland werden LTAs vom Luftfahrt-Bundesamt in den Nachrichten für Luftfahrer oder in der Informationsschrift des Beauftragten veröffentlicht (§ 14 LuftBO).

Situation in anderen Ländern Bearbeiten

In den Vereinigten Staaten ist die Federal Aviation Administration für die Veröffentlichung von Lufttüchtigkeitsanweisungen zuständig und in Kanada das Ministerium für Verkehrswesen, Transport Canada[1].

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Canadian Aviation Regulations. In: laws-lois.justice.gc.ca. Abgerufen am 6. April 2014.

Weblinks Bearbeiten