Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

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Dies ist eine unvollständige Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland. Kombinierte Rechtsformen wie die GmbH & Co. KG sind hier nicht einzeln aufgeführt.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften Bearbeiten

Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einzel­unternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB-Gesellschaft)
Gesetzliche Regelung HGB §§ 1–104 HGB §§ 230–237 HGB §§ 105–160 HGB §§ 161–177 BGB §§ 705–740
Gründung
Mindestan­zahl der Gründer 1 2 2 2 2
Form - nicht vorge­schrieben nicht vorge­schrieben (schriftlich üblich) nicht vorge­schrieben (schriftlich üblich) -
Beginn der Gesellschaft sofort sofort sofort sofort sofort
Firma Vor- und Nachname des Inhabers; Sachfirma möglich, wenn Eintragung in das Handelsregister ohne Kennzeichen, da Innengesellschaft Vor- und Nachname mindestens eines Gesellschafters oder Sachfirma Vor- und Nachname eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters oder Sachfirma Keine Firma möglich, Bezeichnung im Rechtsverkehr mit mindestens einem Vor- und dem Nachnamen von zweien der Gesellschafter
Anmeldung zum Register ja (Handelsregister Abteilung A, wenn eingetragener Kaufmann) nein ja (Handelsregister Abteilung A) ja (Handelsregister Abteilung A) nein
Beteiligung am Kapital allein aus Privatvermögen, Selbst­finanzierung, begrenzte Kreditbasis stiller Gesellschafter mit Kapitaleinlage gesamt­händerisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten, aus Privatvermögen der Gesellschafter, Selbst­finanzierung, breite Kreditbasis gesamt­händerisch; Vollhafter, jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlage gesamt­händerisch; jeweiliger Stand der Anteile
Finanzielle Beteiligung
Gewinn­beteiligung allein gem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: angemessener Anteil gem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: 4 % des Kapitals, Rest nach Köpfen gem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: 4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnis gem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: nach Köpfen
Verlust­beteiligung allein gem. Gesellschafts­vertrag gem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: nach Köpfen gem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: angemessenes Verhältnis gem. Gesellschafts­vertrag, andernfalls: nach Köpfen
Leitung der Unternehmen
Geschäfts­führung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam
Vertretung allein Inhaber jeder Gesellschafter einzeln nur Vollhafter (einzeln) gemeinsam
Überwachen­des Organ - - - - -
Beschließen­des Organ - - - - -
Gesellschafterwechsel und Liquidation
Kündigung eines Gesell­schafters - nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist zum Schluss eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist zum Schluss eines Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Frist jederzeit (nicht zur „Unzeit“)
Auflösungs­grund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation
Beteiligung am Auflös­ungserlös allein Rückzahlung der Kapitaleinlage (bei Insolvenz: Insolvenz­forderung) nach Geschäfts­anteilen nach Geschäfts­anteilen nach Anteilen

Kapitalgesellschaften Bearbeiten

AG KGaA GmbH / UG (haftungsbeschränkt) eG
Gesetz Aktiengesetz (AktG) AktG §§ 278–290 GmbH-Gesetz Genossenschafts­gesetz
Gründung
Mindest­anzahl der Gründer 1 1 1 3
Form gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag Aufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer
Beginn der Gesellschaft mit der Eintragung mit der Eintragung mit der Eintragung mit der Eintragung
Firma Sach- oder Personenfirma mit Zusatz AG Sach- oder Personenfirma mit Zusatz KGaA Sach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbH Sachfirma mit Zusatz eG
Anmeldung zum Register ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Handelsregister Abteilung B) ja (Genossenschafts­register)
Beteiligung am Kapital Aktien, Mindestnennwert pro Aktie oder Stückaktie mit Beteiligung am Grundkapital 1,00 Euro, Mindestkapital (Grundkapital) 50.000 Euro, Eigenfinanzierung über Kapitalmarkt, Kredit­würdigkeit wegen Gläubiger­schutz, Börsen­zulassung möglich Vollhafter: gesamt­händerisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: Aktien Geschäft­santeil min. 1,- Euro am Stammkapital min. 25.000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner (bei UG: 1,- Euro), Selbst­finanzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter Geschäfts­guthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzierung möglich, wegen Stimmrechts­begrenzung und Mitglieder­wechsel beschränkt
Finanzielle Beteiligung
Gewinn­beteiligung Dividende Vollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividende entsprechend dem Geschäfts­anteil entsprechend dem Geschäfts­guthaben
Verlust­beteiligung keine Beteiligung Ausnahme: Insolvenz, Kapital­herabsetzung Vollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Insolvenz beschränkte Haftpflicht mit Geschäfts­anteil; Nachschuss­pflicht Abzug vom Geschäfts­guthaben oder lt. Statut
Leitung der Unternehmen
Geschäfts­führung Vorstand Vollhafter (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen)
Vertretung Vorstand Vollhafter (Vorstand) Geschäftsführer Vorstand (Genossen)
Überwachen­des Organ Aufsichtsrat Aufsichtsrat bei mehr als 500 Beschäftigten: Aufsichtsrat Aufsichtsrat
Beschließen­des Organ Hauptversammlung Hauptversammlung Gesellschafter­versammlung General­versammlung
Gesellschafterwechsel und Liquidation
Kündigung eines Gesell­schafters keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien - keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäfts­anteils zum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist
Auflösungs­grund Zeitablauf, Beschluss d. HV, Insolvenz wie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter) Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, Insolvenz Zeitablauf, Beschluss der General­versammlung, Insolvenz
Beteiligung am Auflös­ungserlös nach Aktien wie KG u. AG nach Geschäfts­anteilen nach Geschäfts­guthaben